Sitzung vom 17. Jacobi es wünſcht, in einer Fahrtrichtung karuſſelartig um den Platz herumzuleiten, iſt mir ſehr zweifelhaft. Wir haben verſucht, einen ſolchen Entwurf aufzuſtellen. Dabei hat ſich jedoch ergeben, daß das Straßenbahn⸗ gleis nördlich von der Kaiſer⸗Wilhelm⸗Gedächtnis⸗ Kirche derartig ſtark von Straßenbahnzügen benutzt werden müßte, daß Verſtopfungen auf dem Gleis und Sperrungen des Wagenverkehrs an den Kreuzungen mit den einmündenden Straßen nicht ausgeſchloſſen ſein würden. Namentlich tritt das letztere an der Einmündung der Hardenbergſtraße und Kantſtraße ein. Daher hat auch die Verkehrspolizei, mit der ich in Verbindung getreten bin, eine ſolche Anordnung abgelehnt. Aber das iſt der erſte Verſuch, den wir gemacht haben; wir wollen verſuchen, den Entwurf noch zu ändern, vielleicht geht es auf andere Weiſe. — Auf eine große Unbequemlichkeit, die beim Karuſſelbetrieb entſtehen würde, mache ich aufmerkſam. Wenn ein Wagen, von Oſten herkommend, vom Kur⸗ fürſtendamm nach der Rankeſtraße fahren will — dieſer Verkehr iſt ziemlich lebhaft — dann muß er in einem großen Bogen am erſten romaniſchen Haus vorbeifahren und dabei einen Rieſenumweg machen. Das wäre eine Beläſtigung, die ſehr wohl in Rückſicht gezogen werden muß. Meine Herren, die Anfrage lautet: Iſt Magiſtrat bereit, beim Herrn Poli⸗ zeipräſidenten mit Rückſicht auf die ſehr ſchwierigen, ſogar bedrohlichen Verkehrsver⸗ hältniſſe im Umkreiſe der Kaiſer⸗Wilhelm⸗Ge⸗ dächtnis⸗Kirche eine Neuregelung des dortigen Verkehrs zu beantragen? Ich beantworte dieſe Frage mit Ja, obgleich ich eine Fühlung mit dem Magiſtrat noch nicht genommen habe. Ich bin aber der feſten Ueberzeugung, daß der Magiſtrat die Frage in dem gleichen Sinne beant⸗ worten würde. Ob aber mit Erfolg — das kann ich nicht vorausſagen. Ich bitte, wenn unſere Bemühun⸗ gen keinen Erfolg haben ſollten, nicht anzunehmen, daß wir nichts getan hätten. Vorſteher Kaufmann: Das Wort wird nicht weiter verlangt; wir verlaſſen dieſen Gegenſtand. Punkt 2 der Tagesordnung: Anfrage der Stadtv. Dr. Byk und Gen. betr. Pflaſte⸗ rungsarbeiten in der Bleibtreuſtraße. Druck⸗ ſache Nr. 329. Die Anfrage lautet: Läßt es ſich rechtfertigen, daß die Bleibtreu⸗ ſtraße, welche zwiſchen Lietzenburger Straße und Kurfürſtendamm im Auguſt und Anfang September d. I. aſphaltiert worden iſt, wenige Tage nach Fertigſtellung an ihrer Mündung in den Kurfürſtendamm teilweiſe wieder aufge⸗ hauen worden iſt, weil Waſſerröhren dort ver⸗ legt worden ſind? Welche Maßregeln gedenkt der Magiſtrat zu ergreifen, ſolchen Mißſtänden in Zukunft vorzubeugen? Frageſteller Stadtv. Dr Byk: Meine Herren! Wir haben bei der letzten Etatsberatung beſchloſſen, von dem 1 Million überragenden Ueberſchuß des zwiſchen der Lietzenburger Straße und dem Kur⸗ Etatsjahres 1911 der Reihe nach verſchiedene Straßen, und zwar darunter die Bleibtreuſtraße ſollte. Dezember 1912 461 wir haben dann im zum Beſchluß er⸗ fürſtendamm zu aſphaltieren; Juni definitiv dieſe Aſphaltierung hoben. Bei der Etatsberatung haben wir ebenfalls be⸗ ſchloſſen, 180 000 ℳ für die Erweiterung des Rohr⸗ netzes uſw. der Waſſerwerke zu bewilligen. Im Auguſt dieſes Jahres und noch in den erſten Tagen des September iſt nun die Bleibtreuſtraße aſphaltiert worden. Ich glaube, es war noch zur Zeit, als die Aſphaltierung bewirkt wurde, höchſtens war es einige Tage ſpäter, da ſah ich, daß der Bürgerſteig auf der Südſeite des Kurfürſtendammes in einer Breite von 1 bis 1,20 Meter aufgeriſſen wurde, weil dort Waſſerrohre verlegt wurden. Ich fragte mich nun, ob es bei der Aſphaltierung der Bleibtreuſtraße vor⸗ geſehen worden iſt, daß die Röhren bereits an der entſprechenden Stelle verlegt worden ſind. Es wur⸗ den dann immer weiter von der Leibnizſtraße, Wielandſtraße und Schlüterſtraße die Röhren ver⸗ legt, und die Bleibtreuſtraße, die kurz vorher zuge⸗ macht worden war, wurde wieder aufgeriſſen. Das hat nicht nur bei mir, ſondern auch bei zahlreichen Bürgern Charlottenburgs, wie ich beſtimmt weiß, Aergernis und Verwunderung erregt, und ſo bin ich zu dieſer Anfrage gekommen. Ich möchte vom Magi⸗ ſtrat hören, ob zwingende Gründe vorgelegen haben, daß ſo verfahren worden iſt, oder wie in Zukunft vor⸗ gegangen werden ſoll, damit derartige Mißſtände verhütet werden, alſo nicht das, was heute zugemacht iſt, in einigen Wochen wieder aufgeriſſen wird. Stadtrat Seydel: Meine Herren! Es iſt ver⸗ ſtändlich, daß der Unmut der Bürgerſchaft wachge⸗ rufen wird, wenn ſie ſieht, daß ein Stück Pflaſter, das erſt kürzlich zugedeckt iſt, nach einiger Zeit zum Zwecke einer Rohrverlegung wieder aufgeriſſen wird. Dieſer Unmut iſt ſelbſt dann begründet, wenn es ſich nur um ein ſo kleines Stück handelt, wie hier, näm⸗ lich um die Ueberquerung einer Straße durch einen ſchmalen Rohrgraben. Ich hoffe jedoch, Ihnen be⸗ weiſen zu können, daß in dieſem Falle der Unmut unbegründet war, da das Wiederaufreißen der Straße auf dieſem kleinen Stück aus ganz beſonderen und nicht ſo leicht wieder vorkommenden Gründen unver⸗ meidlich war. Den Anlaß zum Wiederaufbruch bot, wie der Herr Vorredner ſchon erwähnt hat, die Neuverlegung eines 300⸗Millimeter⸗Waſſerrohres im Bürger⸗ ſteig der Südſeite des Kurfürſtendammes, das zur Verſtärkung des Rohrnetzes in jener Gegend dienen Eine Neupflaſterung der Straße, ſoweit ſie nicht durch die Rohrverlegung ſelbſt hervorgerufen wurde, konkurrierte in der ganzen Länge des Rohres nicht, mit Ausnahme eben jenes kleinen Stückes an der Bleibtreuſtraße, wo das Rohr den Fahrdamm dieſer Straße kreuzte. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß ein ſolches Zuſammentreffen der Arbeiten zweier Ver⸗ waltungen an ſich keinen Anlaß zu irgendwelchen Schwierigkeiten geben darf, namentlich keinen Anlaß zum Wiederaufreißen erſt kürzlich zugepflaſterter Straßendämme. Um ſolchen Schwierigkeiten vorzu⸗ beugen, beſteht ſeit 1904 eine allgemeine Verfügung des Magiſtratsdirigenten, die ausführlich regelt, wie in ſolchen Fällen ein praktiſches Handinhandarbeiten der beteiligten Verwaltungen zu erfolgen hat. Hiernach wird von der Tiefbauverwaltung nach An⸗ hörung der beteiligten anderen Verwaltungen ein ge⸗ meinſames Bauprogramm aufgeſtellt. Dieſe Ver⸗ ordnung hat ſich bisher ſtets bewährt, ſie iſt auch nach