462 der Anſicht der zuſtändigen Inſtanzen als ausreichend zu betruchten. In dieſem beſonderen Falle nun iſt zwar auf Grund dieſer Verordnung ebenfalls eine Einigung über das Bauprogramm ordnungsmäßig erfolgt, es traten aber leider Umſtände ein, die die Durchfüh⸗ rung der Abrede unmöglich machten. Die Neu⸗ pflaſterung der Bleibtreuſtraße war, wie der Herr Vorredner ſchon erwähnte, davon abhängig, ob aus dem Ueberſchuß des Jahres 1911 hinreichend Mittel dafür übrig blieben. Dadurch kam es, daß die end⸗ gültige Entſcheidung darüber, ob die Pflaſterung vor⸗ genommen werden ſollte, erſt verhältnismäßig ſpät fiel. Als wir in der Waſſerwerksverwaltung dann im Laufe des Sommers von der Tiefbauverwaltung die Mitteilung erhielten, daß die Pflaſterung bevor⸗ ſtände, waren die Röhren für die Neuverlegung des fraglichen Waſſerrohres zwar beſtellt, aber noch nicht angeliefert, und es war auch noch nicht abzuſehen, wann die Anlieferung erfolgen konnte. Infolgedeſſen war auch nicht beſtimmt zu ſagen, ob die Rohrver⸗ legung bis zur Bleibtreuſtraße, die etwa in der Mitte der neuen Strecke lag, rechtzeitig genug vorgenommen würde, um vor dem Beginn der Pflaſterung vollendet ſein zu können. In normalen Jahren wäre dieſe Schwierigkeit nicht entſtanden; denn in normalen Jahren wäre die Beſchaffung der Rohre ohne Schwie⸗ rigkeit und zu rechter Zeit möglich geweſen. Das Jahr 1912 war aber hinſichtlich der Rohrverlegun⸗ gen ein ſehr anormales Jahr. Vorangegangen war die bekannte Dürre im Sommer 1911, die die meiſten Waſſerwerksverwaltungen veranlaßt hatte, ihre Anlagen erheblich zu erweitern. Die Folge war, daß die Röhrengießereien mit Beſtellungen geradezu überſchwemmt wurden und nicht in der Lage waren, den Beſtellungen ordnungsmäßig gerecht zu werden. Wir gehörten mit zu den Leidtragenden, denen die beſtellten Röhren nicht rechtzeitig geliefert werden konnten. Ja, zur Zeit, als uns die Mitteilung von der Pflaſterung der Bleibtreuſtraße zuging, konnte uns die betreffende Firma noch nicht einmal angeben, wann die Rohre fertiggeſtellt ſein könnten. Wir wur⸗ den alſo allein durch eine Ueberlaſtung der Fabrik, an der wir ſelbſtverſtändlich keine Schuld hatten, ge⸗ hindert, die Rohrverlegung ſo rechtzeitig vorzu⸗ nehmen, daß ſie vor der Pflaſterung fertiggeſtellt. war. Anderſeits war auch die Tiefbauverwaltung nicht imſtande, zu warten, bis der Termin der Liefe⸗ rung der Röhren endlich feſtſtand und wir demgemäß einen ſicheren Zeitpunkt ihrer Verlegung in Ausſicht ſtellen konnten. Sie hätte, wenn ſie darauf hätte warten wollen, unter Umſtänden die Durchführung ihres Bauprogramms gefährdet, und das konnte und durfte ſie wegen eines ſo geringfügigen Anlaſſes nicht tun. Als Reſultat iſt demnach feſtzuſtellen: weder wir konnten infolge der von uns nicht verſchuldeten Verzögerung der Lieferung der Röhren die Rohr⸗ verlegung rechtzeitig fertigſtellen, noch auch konnte die Tiefbauverwaltung, wie wohl ohne weiteres ein⸗ leuchtet, ihr Bauprogramm aufs Spiel ſetzen, um auf die Verlegung jenes kleinen Stückchens Rohr zu warten. Nun könnte eingewendet werden, man hätte den kleinen Streifen über die Straße hinweg un⸗ gepflaſtert liegen laſſen oder den Streifen nur pro⸗ viſoriſch mit Steinen pflaſtern können, bis das Rohr pflaſtern. Das wäre nach der Auffaſſung der Tief⸗ bauverwaltung unzweckmäßig geweſen, weil die Her⸗ nachher verlegt wäre, um dann erſt endgültig zu ſtellung des Pflaſteranſchluſſes zwiſchen Asphalt und Sitzung vom 17. Dezember 1912 proviſoriſchem Pflaſter Unbequemlichkeiten verur⸗ ſacht hätte, die in keinem Verhältnis zu der vielleicht geringfügigen Erſparnis an Koſten geſtanden hätten. Noch ein weiterer Grund kam hinzu, der ſich aus den folgenden Darlegungen ergeben wird. Man könnte nämlich ferner einwenden, das Stückchen Rohrleitung, das über die Bleibtreuſtraße zu führen war, hätte vorweg verlegt und die übrige Rohr⸗ leitung hätte ſpäter von beiden Seiten herangebracht und mit dem vorher verlegten Rohr verbunden wer⸗ den können. Auch das war nicht angängig. In älteren Straßen, in denen neue Rohre verlegt wer⸗ den, finden ſich bei dieſer Gelegenheit häufig alte Leitungen oder ſonſtige unterirdiſche Bauanlagen, deren genaue Lage mangels der Feſtſtellung in den alten Plänen auch der Tiefbauverwaltung und der ſtädtiſchen Polizeiverwaltung nicht hinlänglich be⸗ kannt iſt. Dieſe unbekannten Leitungen haben häufig eine Veränderung der Projekte bei Rohr⸗ verlegungen ſowohl in der Seitenlage als auch in der Tiefenlage zur Folge. Wenn man es nun bei ſolch alten Straßen darauf ankommen läßt und ein Stückchen Rohr vorher verlegt, muß man gewär⸗ tigen, daß man nachher die übrige Rohrleitung an⸗ ders verlegen muß und dann mit dieſer nicht rich⸗ tig an das proviſoriſch verlegte Stück Rohr heran⸗ kommt. So kommt es unter Umſtänden zu erheb⸗ lichen Schwierigkeiten, und ſolche wären auch im vorliegenden Falle entſtanden, wenn man das Stückchen Rohr in der Bleibtreuſtraße vorweg ver⸗ legt hätte. Das Kurfürſtendammrohr war nämlich urſprünglich in der üblichen Tiefenlage von 1,50 m unter Decke projektiert. Als aufgegraben wurde, ſtellte ſich jedoch heraus, daß dieſe Projektierung nicht durchgeführt werden konnte, daß das Rohr vielmehr 1,95 m unter Decke verlegt werden mußte, alſo 45 em tiefer, als es im Projekt vorgeſehen worden war. Wäre über die Bleibtreuſtraße hinweg vorher ſchon jenes Stückchen Rohr verlegt worden, ſo wäre dieſes, da bei der Straßenüberquerung Hinderniſſe nicht vorlagen, in der programmäßigen Tiefe von 1,50 m verlegt worden. Die übrige Rohrleitung wäre dann alſo von beiden Seiten 45 em tiefer heran⸗ geführt worden, und es hätte beſonderer heberartiger Anſchlüſſe bedurft, um an die Enden des vorläufig verlegten Stückes zu gelangen. Ich habe berechnen laſſen, daß bei dieſem Verfahren, alſo bei einer vor⸗ läufigen Verlegung des Stückes Rohr über die Straße und der nachherigen Herſtellung der An⸗ ſchlüſſe an dieſes, unter den beſtehenden ſchwierigen Verhältniſſen 550 ℳ Koſten entſtanden wären, wäh⸗ rend das Wiederaufbrechen des Pflaſters und das Wiederzupflaſterr nur 250 ℳ Koſten hervor⸗ gerufen haben; die tatſächlich aufgewendeten Koſten ſind alſo nicht halb ſo groß, wie die Koſten, die hätten aufgewendet werden müſſen, wenn das vor⸗ hin geſchilderte Verfahren angewandt worden wäre. Dazu käme noch, daß zur Entlüftung des heberartigen Rohrſtückes dauernde Betriebskoſten hätten auf⸗ gewendet werden müſſen. Ich glaube hiernach, meine Herren, nach⸗ gewieſen zu haben, daß in dieſem Falle beſondere Schwierigkeiten vorlagen, die es nicht zuließen, daß das allgemein übliche Verfahren des planmäßigen Zuſammenarbeitens der beteiligten Verwaltungen ſtrikt durchgeführt wurde, und daß hier tatſächlich das ſcheinbar unwirtſchaftliche, das ſcheinbar unzweck⸗ mäßige Verfahren das wirtſchaftlichere und zweckmäßi⸗ gere war. Feſtſtellen kann ich endlich nur noch auf die dahingehende Frage des Herrn Vorredners, daß die