Sitzung vom 17. gen geſammelt werden. Es ſollen hauptamtliche Lehrer, Berufslehrer und Praktiker, ausgebildet wer⸗ den. Die Bildung, die ſie erhalten müſſen, wird eine allgemeine und eine praktiſche ſein. Es werden vor⸗ ausſichtlich gelehrt werden: Bürgerkunde, d. h. Volks⸗ wirtſchaftslehre und Staatskunde, Gewerbekunde, Geſchäftsaufſatz, gewerbliches Rechnen, Buchführung, Kalkulation, Fachzeichnen, dann beſonders unterricht⸗ liche Wiſſenſchaften, alſo Methode und Praris des Unterrichts und Jugendpflege, während die Ausbil⸗ dung der Berufslehrer eine praktiſche und eine ſolche im Fachzeichnen ſein wird. Sie werden mir alle zugeben, meine ſehr ge⸗ ehrten Herren, daß wir bei ſolchen Anforderungen weder geiſtig noch techniſch minderwertige Perſonen gebrauchen können; die Tüchtigſten ſind hier gerade gut genug. Hervorragend tüchtige Menſchen, die längere Zeit in der Praxis ſtehen, als Lehrer zu gewinnen, wird aber ſchwer ſein, denn ſolche Männer werden häufig gutgehende Geſchäfte haben, deren Er⸗ trag ihnen nicht erſetzt werden könnte. Deswegen wird es notwendig ſein, die zur Verfügung ſtehenden Perſonen zu ſichten. In dieſem Sinne iſt eine Prü⸗ fung für die Aufnahme vorgeſehen, die zwei Tage dauern ſoll. Am erſten Tage ſoll eine praktiſche und fachzeichneriſche, am zweiten Tage eine allgemeine Prüfung ſtattfinden. Zugelaſſen werden zunächſt nur Perſonen aus dem Metallgewerbe, wie Maſchinenbauer, Grob⸗ ſchmiede, Feinſchmiede und Schloſſer, dann ſolche aus dem Baugewerbe, als Bautiſchler, Möbeltiſchler und Leute, die dem Holzgewerbe angehören. Ferner kämen aus den ſchmückenden Gewerben diejenigen in Betracht, die ſich mit Flächendekoration beſchäf⸗ tigen, alſo Angehörige der graphiſchen und plaſtiſchen Künſte und des Buchgewerbes. Es iſt auch daran gedacht, daß in Zukunft Angehörige der Bekleidungs⸗ und Nahrungsmittelgewerbe in einzelnen Fällen zu⸗ gelaſſen werden können. Hier ſcheint aber ein Be⸗ dürfnis zurzeit nicht vorzuliegen, und es ſollen für ſie Beſtimmungen von Fall zu Fall vorgeſehen werden. Aus den drei vorher genannten Gruppen kommen in Frage Techniker, die eine dreijährige Praxis hinter ſich haben, wobei ſolche bevorzugt wer⸗ den, die ſchon an Fortbildungsſchulen tätig waren, außerdem Lehrer, die die zweite Lehrerprüfung ab⸗ gelegt haben und in der Technik wie im Fachzeichnen Erfahrungen beſitzen reſpektive ſchon in einem Ge⸗ werbebetriebe geſtanden haben. Bevorzugt werden hier ſolche, die im praktiſchen Leben ſtehen. Vor⸗ geſehen ſind auch andere Perſonen, die in Fortbil⸗ dungsſchulen unterrichtet haben. Befreit werden können von dieſen Prüfungen zwei Gruppen: ſolche, die auf einer in Preußen anerkannten Baugewerbeſchule, Maſchinenbauſchule, Kunſtgewerbeſchule, Textilſchule, Kleineiſeninduſtrie⸗ oder Hüttenſchule einen vierſemeſtrigen Kurſas durchgemacht haben. Dieſe Perſonen können am erſten Tage von der Prüfung befreit werden. Von der Prüfung am zweiten Tage ſolche, die das Einjährigeneramen gemacht haben, wobei der Hauptwert nicht auf fremde Sprachen, ſondern auf die Kenntnis der deutſchen Sprache, der deutſchen Geſchichte und Literatur, ferner auf Erfahrungen in künſtleriſchen und wirtſchaftlichen Fragen der Gegen⸗ wart gelegt wird. Dieſe beiden Gruppen können alſo zum Teil von der Aufnahmeprüfung befreit werden. Meine verehrten Herren, Sie können alſo ſchon hieran ſehen, daß der Kreis der Perſonen, die zu dem Dezember 1912 467 Seminarkurſus zugelaſſen werden, ſich ſehr ein⸗ ſchränkt. Dann aber beſchränkt ſich die Zahl weiter dadurch, daß überhaupt nur 30 Bewerber zu einem ſolchen Kurſus, der alle Jahre nur einmal ſtattfindet, zugelaſſen werden. Außer Städten wie Berlin, Stettin und Magdeburg ſind die meiſten großen Städte daran beteiligt, ſo daß die Auswahl nur eine ſehr beſchränkte ſein kann. Es iſt aber, wie geſagt, ein erſter Verſuch. Wir ſollen nun eine Beihilfe an tüchtige Kur⸗ ſusteilnehmer geben. Nach meiner Anſicht werden wir zu erwägen haben, ob dieſe Charlottenburger Bürger — denn ſolche dürften nur in Frage kommen — nur dann unterſtützt werden ſollen, wenn ſie ſich lediglich für den Charlottenburger Dienſt verpflich⸗ ten, oder ob wir ſie auch dann unterſtützen ſollen, wenn ſie ſpäter von uns weg an Fortbildungsſchulen anderer Städte gehen. Hier würde eventuell eine Zu⸗ rückzahlung der von unſerer Stadt geleiſteten Bei⸗ träge ins Auge zu faſſen ſein, wenn die Stipendiaten nicht eine zu beſtimmende Minimalzeit an Dienſt⸗ jahren bei uns aushalten. Ein weiterer Geſichts⸗ punkt wäre der, ſolche Perſonen zu unterſtützen, die an Fortbildungsſchulen ſchon hauptamtlich angeſtellt oder, wie in Bayern, für ein derartiges Amt in Aus⸗ ſicht genommen ſind. Herr Kollege Stadthagen wies endlich ja bereits darauf hin, daß ſowohl an eine Beurlaubung mit Gehalt als an die Auszahlung eines Stipendiums gedacht werden könne. In allen dieſen Fällen, meine Herren, wird es ſich aber empfehlen, ehe wir einen Beſchluß faſſen, uns an die Fortbildungsſchuldeputation zu wenden, weil nur ſie in der Lage iſt, beurteilen zu können, ob in dem betreffenden Gewerbe, dem der Kandidat an⸗ gehört, auch Ausſicht auf Anſtellung in ſpäterer Zeit vorhanden iſt oder nicht. Sonſt beſteht für jeman⸗ den, der einen ſolchen Kurſus mit Erfolg abſolviert hat, durchaus kein Anrecht auf eine Verwendung im Amte und es gibt ſich vielleicht ein ſolcher Mann unnützen Hoffnungen hin. Wir ſind alſo verpflichtet, ihn über den wahren Sachverhalt aufzuklären. Wenn wir in den berührten Punkten dem An⸗ trage des Herrn Kollegen Stadthagen beiſtimmen, ſo erkennen wir gerne an, daß, obgleich es in ſeinem Antrage heißt, es ſollen in erſter Linie Techniker berückſichtigt werden, doch auch Pädagogen ins Auge gefaßt werden können. Denn die Fortbildungsſchule kann deren allgemeine Vorbildung und pädagogiſche Erfahrung nicht entbehren; ſie dürfen alſo unter keinen Umſtänden fehlen. Aber, wie geſagt, wir er⸗ kennen gern an, daß der Antrag Stadthagen dankens⸗ werte Rückſicht darauf nimmt, daß im Bedarfsfalle auch Berufslehrer herangezogen werden können. Unter Berückſichtigung dieſer Geſichtspunkte ſchließen ſich meine Freunde dem Antrage Stadthagen an und bitten den Magiſtrat, uns eine diesbezügliche Vorlage machen zu wollen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage 290 Stadtverordneten Dr Stadthagen und Gen., wie folgt: Der Magiſtrat wird erſucht, für die Teil⸗ nahme an dem Seminarkurſus zur Ausbildung hauptamtlicher Lehrer an gewerblichen Fort⸗ bildungsſchulen (Erlaß des Preuß. Miniſters für Handel und Gewerbe vom 18. Septem⸗ ber 1912), zu dem die Anmeldung bis zum 1. Dezember d. I. erfolgen ſollte, in erſter Linie Technikern und Handwerkern Stipendien uſw. bereit zu ſtellen.)