Sitzung vom 17. eine Uebertreibung, die in einer Petition an Magi⸗ ſtrat und Stadtverordnete nicht vorkommen dürfte. Woher die Petenten jetzt ſchon wiſſen, daß Rauch⸗ und Rußbeläſtigungen eintreten, da das Haus erſt im Rohbau fertig iſt und erſt am 1. April nächſten Jahres bezogen werden ſoll, weiß ich nicht. Ich bitte Sie, entſprechend dem Antrage des Petitionsausſchuſſes die Petition durch Uebergang zur Tagesordnung zu erledigen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: III. Petition des Weingroßhändlers Mogk betr. Beſchwerde über die Unzulänglichkeit der Gasbeleuch⸗ tun g. Berichterſtatter Stadtv. Klick: Der Weingroß⸗ händler Mogk am Savignyplatz hat ſich über das ſchlechte Funktionieren ſeiner Gasbeleuchtung bei der Gasanſtalt beklagt und bittet in einer Petition an die Stadtverordnetenverſammlung, für Abhilfe zu ſorgen. Die Gasanſtalt hat in entgegenkommender Weiſe die dort vorhandenen Gasröhren ausgepumpt und dabei feſtgeſtellt, daß ſie vollſtändig mit Naphtha⸗ lin durchſetzt waren. Nachdem die Auspumpung der Röhren erfolgt iſt, hat ſich der Weingroßhändler Mogk in einem Schreiben an die Gasanſtalt dafür bedankt und erklärt, daß er befriedigt ſei. Ich bitte, dieſe Petition durch Kenntnisnahme als erledigt zu erklären. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es wird vor⸗ geſchlagen, Nr. V zuerſt zu nehmen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Petitionen des Stadtſekretärs Wolff und Gen., des Kalkulatur⸗ aſſiſtenten Harnier und Gen., des Kanzliſten Stabeun d Gen. unddes Kolonnenführers Stephan betr. Neuregelung der Beſoldungs⸗, Anſtellungs⸗ und Lohnverhält⸗ u1ſfe⸗ Berichterſtatter Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Es liegen hier eine ganze Reihe Petitionen von ſtädtiſchen Beamten und Angeſtellten vor. Sie wiſſen, daß wir uns dieſen Petitionen gegenüber im Laufe der letzten Jahre ſo verhalten haben, daß wir ſie dem Magiſtrat als Material für die Reviſton des Normalbeſoldungsetats überwieſen. Die Einzel⸗ heiten der beantragten Aenderungen erſehen Sie aus den auf S. 445 der Vorlagen abgedruckten Wünſchen. Nun ſind in den Petitionen aber doch auch einige all⸗ gemeine Geſichtspunkte angeführt, die mich nötigen, darauf noch einzugehen. Meine Herren, in der Petition der Kalkulatur⸗ aſſiſtenten iſt direkt beantragt, jetzt eine Revi⸗ ſion des Normalbeſoldungsetats an⸗ zuregen. Wir haben im Petitionsausſchuß den Magiſtrat gefragt, ob ein Termin für die Reviſton des Normaletats vom Magiſtrat ſchon irgendwie in V,. Dezember 1912 485 Ausſicht genommen wäre. Es wurde, wie wir das auch annehmen, erklärt, daß darüber zurzeit noch kein Beſchluß gefaßt wäre. Der Petitionsausſchuß war der Anſicht, daß auch jetzt am Schluſſe dieſes Jahres noch nicht der geeignete Zeitpunkt wäre, dieſe Frage zu beraten, daß dagegen die Etatsberatung im nächſten Frühjahr Gelegenheit geben werde, dieſe Sache mit dem Magiſtrat zuſammen zu beſprechen. Meine Herren, ferner mache ich darauf aufmerk⸗ ſam, daß in der Petition der Kanzliſten darauf hin⸗ gewieſen iſt, daß für ſie am 1. Januar nächſten Jahres die Verſicherungspflicht als An⸗ geſtellte nach dem neuen Privatange⸗ ſtelltengeſetz und damit eine ſtarke finanzielle Belaſtung einträte. Es iſt ohne weiteres zuzugeben, daß das neue Privatangeſtelltengeſetz auch in die Ver⸗ hältniſſe der ſtädtiſchen Angeſtellten tief hineingreift. Es haben Angeſtellte, die ein Gehalt von 1680 bis 3300 ℳ beziehen, durch das neue Geſetz eine Be⸗ laſtung in Höhe von jährlich 57 bis 120 ℳ zu tragen. Die Stadt hat ſelbſtverſtändlich für ihre Angeſtellten Aufwendungen in gleicher Höhe zu machen. Es ent⸗ ſteht dann natürlich die Frage, wie dieſe Beamten⸗ kategorien ſich damit abfinden ſollen. Es iſt begreif⸗ lich, daß, wenn jemand 3000 ℳ Gehalt hat, er bei den jetzigen Zeiten nicht ohne weiteres in der Lage iſt, davon mit einem Male 120 ℳ für einen Zweck auszugeben, der vorher nicht beſtanden hat, deſſen Wirkungen ihm erſt in ſpäterer Zeit zugute kommen ſollen. Die andern Kommunen haben zu dieſer Frage teilweiſe ſchon Stellung genommen. Es gibt Kom⸗ munen, die daraus den Schluß gezogen haben, eine Verſicherung ihrer Angeſtellten eventuell ſo eintreten zu laſſen, daß ſie nicht unter das Privatangeſtellten⸗ geſetz fallen. Andere Kommunen haben den Geſamt⸗ betrag auf ihren Etat genommen. Unſer Magiſtrat hat uns im Petitionsausſchuß erklärt, daß die Frage in Angriff genommen, daß aber eine endgültige Ent⸗ ſcheidung noch nicht getroffen iſt. Er wird uns aber Anfang des nächſten Jahres in dieſer Beziehung eine Vorlage machen. Unter dieſen Umſtänden kann ich Ihnen nur empfehlen, die ſämtlichen Petitionen dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. Stadtv. Bollmann: Meine Herren! Ich habe gegen die Beſchlüſſe des Petitionsausſchuſſes auf Ueberweiſung dieſer Petitionen als Material nichts einzuwenden. Der Herr Referent hat ja eigentlich ſchon die Frage wegen der Reviſion des Normaletats, die ich an den Magiſtrat zu richten beabſichtigte, be⸗ antwortet. Ich möchte jedoch dem Herrn Referenten gegenüber, der darauf hinwies, daß wir uns jeden⸗ falls im Etatsausſchuß darüber verſtändigen würden, wann die Reviſion des Normaletats ſtattfinden ſollte, darauf aufmerkſam machen, daß meines Wiſſens ein Gemeindebeſchluß vorliegt, nach dem alle fünf Iahre der Normaletat einer Reviſion unterzogen werden ſoll. (Widerſpruch.) Das wäre alſo das Jahr 1913. Nach meiner Anſicht muß alſo die Reviſion des Normaletats im nächſten Jahre erfolgen. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Stadthagen (Schluß⸗ wort): Ich habe vielleicht vorhin vergeſſen, darauf hin⸗ zuweiſen, daß die Reviſion des Normalbeſoldungs⸗