Sitzung vom 18. dem Projekt dieſer Automobilverkehrsſtraße verglei⸗ chen kann. Die Bismarckſtraße geht in ihrem gröhe⸗ ren Teile, ja, wir können ſagen, in ihrem ganzen Teile durch die Gemarkung Charlottenburgs, während die Automobilſtraße gar nicht in der Gemarkung Char⸗ lottenburgs liegt, ſondern in einem Bezirk, deſſen Verwaltung ſich bis jetzt in einem beſtimmten Sinne noch gar nicht geäußert hat. Es heißt hier unter a des Ausſchußbeſchluſſes: Der Kreis Teltow hat entweder von den aus⸗ zugebenden Schuldverſchreibungen 250 000 % zu übernehmen oder eine Zinſentilgungsgaran⸗ tie von gleicher Art und Höhe zu leiſten wie die Stadtgemeinde Charlottenburg. Wie weit ſind wir denn berechtigt oder ermächtigt, auf den Kreis Teltow einzuwirken? Wenn der Kreis Teltow die von uns verlangte Garantie ablehnt, dann bleibt die Frage noch offen: wollen wir die Auto⸗ mobilſtraße noch haben? Die Freunde dieſer Vor⸗ lage werden ſagen: ja, wir wollen ſie unter allen Um⸗ ſtänden haben. Ueber den Omnibusſchnellver⸗ kehr habe ich mich ſchon geäußert. Die Geſchichte wird nicht ſo roſig werden. Ich behaupte noch ein⸗ mal, alle die Punkte, die man uns heute vorlegt, ſollen der Vorlage nur einen beſtimmten Geſchmack geben und ſollen den Herren, die ein großes Inter⸗ eſſe daran haben, einen Tummelplatz für ihre Auto⸗ mobile zu beſitzen, die Annahme erleichtern. Von dem Herrn Kollegen Bergmann wurde ge⸗ ſagt: in jedem Falle wird die Bahn gebaut werden — und weiter: unſer Mitbeſtimmungsrecht würde, wenn der Zweckverband dieſe Ausfallſtraße erbauen würde, vollſtändig ausſcheiden. Meine Herren, das trifft nicht zu. Wir ſind doch im Zweckverband mit organiſtert, wir haben unſere Vertreter darin, und dieſe werden die Intereſſen der Stadt innerhalb des Zweckverbandes wahrnehmen. Alſo kann eine Aus⸗ ſchaltung nicht ohne weiteres eintreten. Ich be⸗ haupte ſogar, unſere Intereſſen können auf das ent⸗ ſchiedenſte dort vertreten werden, weit beſſer, als es bei einer Privatgeſellſchaft der Fall ſein würde. Wenn in der Ausſchußvorlage geſagt wird, die Uebungs⸗ und Probefahrten ſind auf die frühen Morgenſtunden zu beſchränken, ſo braucht man da⸗ rüber eigentlich ein Wort nicht zu verlieren. Die Praris wird uns etwas anderes beweiſen. Dann bleibt die Frage noch offen: wie werden Beſtimmungen geſchaffen werden können, die den Verkehr auf dieſer Automobilſtraße regeln? Vielleicht polizeiliche Beſtimmungen? Da wage ich wiederum zu behaupten: da dieſe Straße eine Privatſtraße iſt, wird die Machtbefugnis der Polizei nicht allzu groß ſein. Das ſind Wünſche, die wir wohl äußern können, die aber tatſächlich in ſich zuſammenfallen. Was die Autowettfahrten betrifft, ſo ſtehe ich genau auf dem Standpunkt, den ich in der erſten Verhandlung eingenommen habe, daß die Straße weiter nichts werden wird als ein Tummelplatz für Automobilſportfere. Dazu ſoll die Stadt Charlotten⸗ burg kein Geld hergeben. Will man eine wirkliche Uebungsſtraße anlegen, dann ſoll man das aus Stadt⸗ mitteln tun und eine Straße errichten, die jedermann zur Verfügung ſteht, nicht eine Straße, die in den Händen einer privaten Geſellſchaft liegt. Der Paſſus unter f: „In dem abzuſchließenden Vertrage iſt eine Anteilnahme der Stadtgemeinde an der Verwaltung des Unternehmens vorzuſehen“ beſagt gar nichts. Die Stadt kann ſich wohl bezüglich Dezember 1912 493 der Geſchäftsführung einmal erlauben, anzufragen: aber Einwirkung werden wir abſolut nicht haben. Wenn wir hier 450 000 ℳ in 30 Jahren garantieren ſollen — die Gefahr liegt doch nahe, daß die Garan⸗ tie geleiſtet werden muß —, dann muß man der Stadt Charlottenburg auch Rechte einräumen, muß ihre Meinung auch bei der Geſchäftsführung dieſes Unternehmens gelten laſſen. Das fällt hierbei fort⸗ Auch nach dieſer Richtung kann uns die Automobil⸗ ſtraße nicht ſchmackhaft gemacht werden. Meine Herren, ich will mit meinen Ausführun⸗ gen zu Ende kommen. Ich ſtehe auf dem Stand⸗ punkt: wollen wir eine Ausfallſtraß e haben, die dergeſamten Bevölkerung Groß⸗Berlins dient dieſe eine Straße kann doch nicht für die gewal⸗ tigen Anſprüche ausreichend ſein dann wollen wir auch in allen Ge⸗ meinden von Groß⸗Berlin dieſe Frage anregen. Die auderen Ge⸗ mein den, wie Wilmersdorf und Grune⸗ wald, die in unmittelbarer Nähe oder genau ſo nahe wie wir an die⸗ ſer Straße liegen, haben ſich bisher gar nicht geäußert, die ſchweigen da⸗ rüber ſtil l. War um ſoll gerade Char⸗ lottenburgdas Verſuchskarnickelſein! Meine Freunde und ich ſind der Meinung, daß die Vorlage unter keinen Umſtänden angenommen werden kann, und wir werden ſie ablehnen. Stadtrat Seydel: Nur wenige Worte zunächſt in Erwiderung auf die Ausführungen des Herrn Stadtv. Neumann. Herr Stadtv. Neumann ſtellt es in Zweifel, daß jemals der Zweckverband ſich mit der Anlage dieſer Straße befaſſen wird. Natürlich könen wir das heute nicht mit Beſtimmtheit ſagen; aber Tatſache iſt, daß eine Ausfallſtraße nach Pots⸗ dam zurzeit fehlt, und gerade nach Potsdam iſt eine Ausfallſtraße doch ſicherlich eine Notwendigkeit. Wenn er ferner fragt, warum wir uns nicht mit einem Kapital von 250000 ℳ beteiligen, ſondern mit einer Garantieleiſtung, ſo iſt die Antwort darauf nicht ſchwer. Wenn wir uns mit 250 000 ℳ betei⸗ ligen, ſo bedeutet das eine ſicher e Ausgabe von 250 000 ℳ aus dem recht beſchränkten und nicht ohne weiteres verfügbaren Kapitalienbeſtande, den wir in der ſtädtiſchen Verwaltung haben. Wenn die Geſell⸗ ſchaft etwa in Konkurs gerät, ſind die 250 000⸗ℳver⸗ loren; denn die Aktiven, die dagegen ſtehen, ſind be⸗ kanntich nicht erheblich. Beteiligen wir uns aber nur mit einer Zuſchußleiſtung, ſo iſt dies nur eine even⸗ tuelle Ausgabe, die in erträglich kleinen Raten und nur für den Fall, daß die Geſellſchaft nicht flo⸗ riert, an uns herantritt und die, wenn die Geſell⸗ ſchaft aufhört zu exiſtieren, auch aufhört. Das ſind Gründe, die doch ſehr dafür ſprechen, daß wir uns nicht mit einem großen Kapital beteiligen, ſondern nur in dieſer ſehr viel harmloſeren Form des even⸗ t ue 2 en Zuſchuſſes. inige Worte dann zu den Ausführungen des Herrn Stadtv. Gebert. Herr Gebert K. 0 handle ſich hier um eine Privatſtraße. Das iſt nicht der Fall. Scheinbar iſt es ſo, aber im Effekt iſt es eine Straße, die jedem zur Verfügung ſteht, wenn er die geringe Summe, die jeder Automobilfahrer für die Benutzung aufbringen kann, zahlt. Wenn Herr Gebert etwa befürchtet, daß es mal eine Privat⸗ ſtraße im Sinne der Ausſchließung des öffentlichen