494 Verkehrs werden könnte, dann muß er gerade un⸗ ſere Vorlage annehmen, worin wir ausdrücklich die Bedingung ſtellen, daß die Straße, wenn die Geſell⸗ ſchaft ſie einmal nicht mehr betreibt, unbedingt dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden muß. Gerade aus den Ausführungen des Herrn Gebert ſieht man, wie wichtig dieſe Bedingung iſt und wie ſehr ſie Herrn Gebert und ſeine Freunde beſtimmen ſollte, für unſere Beteiligung an der Errichtung der Straße zu ſtimmen. Ein kurzes Wort zu den Rennen. Herr Gebert ſtellt es ſo dar, als ob dieſe Rennen den weſent⸗ lichen Beſtandteil des Programms der Automobil⸗ ſtraßengeſellſchaft darſtellten. Der Geſchmack an ſolchen Rennen, die ſich nur über kurze Strecken be⸗ wegen, iſt ſehr zurückgegangen. Man legt nicht mehr ſoviel Gewicht darauf wie früher und veranſtaltet lieber Tourenfahrten über Land, als Rennfahrten im engeren Sinne. Die Geſellſchaft hat mir auch erklärt, da ſie vorausſichtlich ſogar höchſtens nur ein⸗ mal im Jahre, womöglich nur alle zwei Jahre ſolche Rennen veranſtalten wird und daß ſie jeden⸗ falls kein Hauptgewicht auf dieſe Rennen legt. Das bedeutet alſo, daß die Straße alljährlich während etwa fünf Stunden für den allgemeinen Verkehr ge⸗ ſperrt wird, was wohl zweifellos gegenüber den 364 vollen Tagen, die die Straße ſonſt frei zur Verfü⸗ gung ſteht, keinerlei Bedeutung hat. Wir haben meiner Anſicht nach — und zwar beſonders auch durch die Bedingungen, die der Aus⸗ ſchuß jetzt noch hinzugefügt hat —, eine ſolche Menge von Vorteilen für unſere Stadt in dieſen Vertrag hineingebracht, daß wir in der Tat ſagen können: wir ſchließen hier einen für unſere Stadt ganz be⸗ ſonders günſtigen und zweckmäßigen Vertrag. Die vorgeſehene Beteiligung der Stadt an der Verwal⸗ tung der Straße wird dafür ſorgen, daß dieſe Vor⸗ teile auch gewahrt werden, und unzweifelhaft wird die dauernde Fühlung mit der Geſellſchaft der Stadt in irgendeiner Form einen Einfluß auf die Geſtal⸗ tung der Verwaltung ſichern. Ich bin der Auffaſſung, daß, wer dieſe Vorlage ablehnt, der großen Maſſe ſchadet, die an Sonntagen und ſonſt an ſchönen Tagen im Grunewald Erholung ſucht. Dieſe Erholungs⸗ möglichkeit zu verbeſſern, ja ſie in mancher Hinſicht erſt zu ſchaffen, iſt der Zweck der Vorlage. Aus dem Grunde ſollten gerade die Freunde des Herrn Gebert für ſie ſtimmen. (Bravo!) (Ein Antrag des Stadtv. Dr Crüger auf Schluß der Beratung wird genügend unterſtützt und darauf angenommen.) Berichterſtatter Stadtv. Wagner (Schlußwort): Ich möchte Herrn Kollegen Gebert nur kurz erwi⸗ dern, daß im Ausſchuß allgemein die Anſicht ver⸗ treten war, daß, wenn eine von dieſen Bedingungen von der Geſellſchaft nicht erfüllt wird, ſelbſtverſtänd⸗ lich die Sache in ſich zuſammenfällt. Die Bedin⸗ gungen ſind hier aufgeſtellt, der Magiſtrat iſt daran gebunden; er muß ſich bei der Vertragsſchließung an dieſe Bedingungen halten. Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zur Ab⸗ ſtimmung. Ich laſſe zuerſt über den Zuſatzantrag des Herrn Kollegen Jolenberg abſtimmen, für den Fall der Annahme der Ausſchußanträge zu c) hinter Sitzung vom 18. Dezember 1912 dem Worte „Schnellomnibusverkehr“ den Satz ein⸗ zufügen: der in ſchneller Folge bis in das Innere Char⸗ lottenburgs fortgeführt wird. (Der Antrag wird angenommen.) Wir kommen nunmehr zur Abſtimung über die Anträge des Ausſchuſſes. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes mit der durch den Zuſatzantrag des Stadtv. Jolenberg bedingten Aenderung, wie folgt: Die Stadtverordnetenverſammlung erklärt ſich bereit, unter den in der Magiſtratsvorlage vom 22. Oktober 1912 enthaltenen drei Be⸗ dingungen, ſowie unter den folgenden weiteren Bedingungen für die Verzinſung und Tilgung eines von der Automobil⸗Verkehrs⸗ und Uebungsſtraße G. m. b. H. zur Herſtellung einer Automobilſtraße durch den Grunewald aufzunehmenden Darlehns eine Garantie bis zur Höhe von 15 000 ℳ jährlich auf die Dauer von 30 Jahren zu übernehmen: 2) Der Kreis Teltow hat entweder von den auszugebenden Schuldverſchreibungen 250 000 ℳ zu übernehmen oder eine Zins⸗ und Tilgungsgarantie von gleicher Art und Höhe zu leiſten wie die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg. Die Zuſchußverpflichtung der Stadt⸗ gemeinde wird nur mit der Einſchränkung übernommen, wie ſie unter Nr. 2 der ab⸗ gedruckten Magiſtratsmitteilung vom 9. De⸗ zember 1912 — ſiehe Ausſchußbericht vom 10. Dezember 1912 — des näheren er⸗ örtert iſt. Auf der Automobilſtraße iſt ein Schnell⸗ omnibusverkehr, der in ſchneller Folge bis in das Innere Charlottenburgs fortgeführt wird, einzurichten zu Fahrpreiſen, die den üblichen Sätzen des Eiſenbahnvororttarifs der III. Klaſſe entſprechen. d) Uebungs⸗ und Probefahrten ſind auf die frühen Morgenſtunden zu beſchränken. e) Autowettfahrten ſollen nicht öfter als zwei⸗ mal jährlich ſtattfinden. 1) In dem abzuſchließenden Vertrage iſt eine Anteilnahme der Stadtgemeinde an der Verwaltung des Unternehmens behufs Kon⸗ ſchen desſelben in irgendeiner Form vorzu⸗ ehen. g) Von dem Vertrage iſt der Stadtverordneten⸗ verſammlung nach Abſchluß Kenntnis zu geben.) Wir kämen dann zu Punkt 14 der Tages⸗ ordnung. Ich würde den Herrn Frageſteller bitten, damit einverſtanden zu ſein, daß Punkt 14 bei Punkt 18 verhandelt wird. b) ) (Zuſtimmung des Stadtv. Dr Liepmann.) Punkt 15 der Tagesordnung: Vorlage betr. Auszahlung eines Legats aus der Raußendorffſchen Erbſchaft. — Druckſache 348. Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren! Ich bitte Sie, der vom Magiſtrat beantragten Aus⸗ zahlung der 9000 ℳ aus der Raußendorffſchen Stif⸗