498 mitteilt, daß er den Anträgen auf Anlage kommunaler Friedhöfe außerhalb der zum Gemeindebezirk gehö⸗ rigen Gemarkung grundſätzlich entgegentreten würde. Uns blieb alſo gar nichts anderes übrig, als innerhalb des Stadtgebietes von Charlottenburg einen geeigneten Platz ausfindig zu machen. Herr Stadtv. Bollmann weiſt nun damauf hin, daß neuerdings die Möckeritz⸗ wieſen, die die Anlegung eines Friedhofes in ge⸗ eigneter Weiſe zuließen, nach Charlottenburg ein⸗ gemeindet ſeien. Es iſt ein Irrtum, wenn er meint, daß die Eingemeindung der Möckeritzwieſen jetzt ſtatt⸗ gefunden hätte. Sie gehören ſchon von jeher zum Gemeindebezirk von Charlottenburg, und es ſind auch früher bereits Unterſuchungen darüber angeſtellt wor⸗ den, ob es mit Rückſicht auf den Grundwaſſerſtand möglich ſein würde, an jener Stelle den Gemeinde⸗ friedhof anzulegen. Es hat ſich dabei heraus⸗ geſtellt, daß das überhaupt nur möglich ſein würde, wenn wir die Möckeritzwieſen erheblich auffüllen. Die Möckeritzwieſen ſind alſo kein geeigneter Platz für die Unterbringung des Gemeindefriedhofes. Ob es uns gelingen wird, an einer anderen Stelle der Gemeinde Charlottenburgs einen geeig⸗ neten Platz zu finden, darüber möchte ich aus nahe⸗ liegenden Gründen heute keine Erklärung abgeben. Ich will Ihnen nur ſagen, daß wir nach wie vor dem Gedanken, einen Gemeindefriedhof einzurichten, ſympathiſch gegenüberſtehen, und daß wir keine Ver⸗ anlaſſung haben, den Standpunkt, den wir früher vertreten haben, irgendwie zu modifizieren. Ich glaube, Herr Stadtv. Bollmann kann zu der Loya⸗ lität des Magiſtrats das Vertrauen haben, daß er alles tun wird, um die Anlegung des Friedhofes herbeizuführen, ſobald die Möglichkeit dazu gegeben iſt. Ich hoffe, daß ich ihm trotz der etwas umſchrie⸗ benen Form der Auskunft doch meine Meinung ſo n4 geſagt habe, daß er weiß, worauf ich hinaus will. (Bravol) Stadtv. Zietſch: Herr Kollege Bollmann ſollte aus den früheren Verhandlungen über dieſe Ange⸗ legenheit wiſſen, daß der Widerſtand gegen die Schaf⸗ fung eines Gemeindefriedhofes nicht beim Magiſtrat zu ſuchen iſt (Stadtv. Otto: Das hat er nicht geſagt!) — ich hebe das auch nur noch einmal hervor —, ſon⸗ dern der Widerſtand gegen die Anlegung eines Ge⸗ meindefriedhofes, ob er ſich innerhalb oder außerhalb der Stadtgrenzen befindet, geht von der Regierung aus, die dabei von gewiſſen Kreiſen innerhalb der Kirche geſtützt wird. Denn ein Gemeindefriedhof — das muß wieder einmal ausgeſprochen werden, wie es ja ſchon ausgeſprochen worden iſt — bedeutet für gewiſſe kirchliche Kreiſe ein Konkurrenzunternehmen, (Sehr richtig!) und ſie fürchten, daß, wenn ein Gemeindefriedhof mit erheblich niedrigeren Abgaben eingerichtet würde, die Kircheneinnahmen zurückgehen könnten. Dieſe überaus geſundheits⸗ und volksfeindliche Tendenz, die dieſen Beſtrebungen der Kirche zugrunde liegt, kann nicht oft genug aufs ſchärfſte verurteilt und ge⸗ brandmarkt werden. Deswegen ſind auch die bis⸗ Sitzunig vom 18. herigen Bemühungen des Magiſtrats — und der Dezember 1912 frühere Herr Bürgermeiſter hat es daran auch gar nicht fehlen laſſen — ergebnislos geblieben. Trotz⸗ dem wir ja ſchon einige Gelände in Ausſicht hatten, die nach den bisherigen Anſchauungen allen bisherigen Anforderungen an einen Kirchhof entſprachen, iſt doch immer in letzter Stunde ein ablehnender Beſcheid der Regierung erfolgt, wie ja überhaupt die Sache bei der Regierung ewig in der Schwebe geweſen iſt. Wie geſagt, darin liegen die Gründe, weswegen wir noch nicht zu einem Gemeindefriedhof gekommen ſind, und weil mir die Beſtrebungen innerhalb der Kirche und der Einfluß der kirchlichen Strömung auf das preu⸗ ßiſche Miniſterium bekannt ſind, gebe ich mich auch nicht der Erwartung hin, daß wir in abſehbarer Zeit, ſelbſt nicht auf einem günſtiger gelegenen Terrain, zu einem Gemeindefriedhof kommen werden. Aber eine Frage, die mit dieſer Angelegenheit auch in enger Verbindung geſtanden hat, iſt in dem Auskunftsbogen vom Magiſtrat nicht beantwortet worden. Als wir uns auf Grund eines Antrages oder einer Anfrage über den Gemeindefriedhof unter⸗ halten haben, ſpielte die Errichtung eines Krema⸗ toriums und einer ſtädtiſchen Urnenhalle eine Rolle. Ich vermiſſe darüber eine Frageſtellung in dem Bogen, wie ich deswegen auch eine Antwort nach der Richtung hin vergeblich geſucht habe. Als das letzte Mal eine Erklärung des Herrn Magiſtratsvertreters über dieſe Angelegenheit dahin abgegeben wurde, daß an den Bau eines eigenen Krematoriums für Char⸗ lottenburg wegen der ungeheuer ſchwierigen Aus⸗ führungsbeſtimmungen der Leichenverbrennung in Preußen aller Vorausſicht nach nicht zu denken ſei, wurde uns von Herrn Bürgermeiſter Matting die Ausſicht eröffnet, daß man ſich mit Berlin darüber ins Einvernehmen ſetzen würde, das Berliner Kre⸗ matorium auch für die Charlottenburger Bürger zu⸗ gänglich zu machen, oder daß man mit anderen Vor⸗ ortgemeinden zwecks gemeinſamer Errichtung einer ſolchen Anlage in Verbindung treten könne. Ich ver⸗ miſſe eine Auskunft darüber, wie weit denn dieſe eventuell unternommenen gegenſeitigen Verſtändi⸗ gungen gediehen ſind. (Zuruf des Stadtv. Otto.) — Ich weiß nicht, ob uns darüber ſchon eine Mit⸗ teilung zugegangen iſt, ich kann mich jedenfalls nicht darauf entſinnen. — Jedenfalls iſt inzwiſchen ſchon eine Aenderung eingetreten; in Berlin iſt das Kre⸗ matorium in Gebrauch genommen worden. Weil ich über den Lauf dieſer Dinge vollſtändig in Unkennt⸗ nis bin und auch von einer Vorlage nichts weiß, möchte ich fragen, wie die Angelegenheit heute ſteht, und ob Charlottenburg an dem Krematorium, das in Berlin in Betrieb geſetzt worden iſt, teilnehmen kann, und, wenn die Snete mit Ja oder Nein be⸗ antwortet wird, wie es außerdem mit der Errichtung einer Urnenhalle in Charlottenburg ſteht. Stadtrat Dr. Gottſtein: Ich kann mich auf meine Mitteilungen vom vorigen Jahre beziehen. Ich teilte damals mit, daß Verhandlungen mit Berlin darüber angeknüpft worden ſeien, nach denen die Benutzung des von Berlin zu errichtenden Krematoriums durch unſere Bevölkerung geſtattet werden ſollte. Die Be⸗ dingungen ſind uns zugegangen. Die Einäſcherung von Leichen von Charlottenburger Einwohnern kann zu den gleichen Bedingungen wie diejenige von Ber⸗ liner Einwohnern ſtattfinden. Der Zeitraum eines