Sitzung vom 18. Jahres, um das die Angelegenheit vertagt wurde, iſt im Januar abgelaufen, und die Frage der Errichtung eines eigenen Krematoriums und einer Urnenhalle wird dann den Magiſtrat wieder zu beſchäftigen haben. Stadtv. Bollmann: Es hat mir fern gelegen, dem Magiſtrat wegen der Behandlung der ganzen Angelegenheit einen Vorwurf zu machen: ich habe nur darauf aufmerkſam machen wollen, daß, je länger das Kommunalfriedhofprojekt in der Schwebe bleibt, uns ſeine Verwirklichung deſto ſchwerer, ja faſt un⸗ möglich wird. Herrn Kollegen Zietſch gebe ich voll⸗ kommen recht, daß der große Einfluß der kirchlichen Behörden auf die Regierung es uns ſehr erſchwert, unſeren Gemeindefriedhof unter Dach zu bringen. Auch ſeine übrigen Ausführungen ſind mir ſympa⸗ thiſch. Das habe ich früher auch ſchon ausgeſprochen. Wie geſagt, es lag mir vollkommen fern, dem Magi⸗ ſtrat allgemein einen Vorwurf zu machen; ich wollte nur, daß er ſich dahin äußert, ob er noch auf dem⸗ ſelben unerſchütterlichen Standpunkt ſteht wie früher. Ich erkläre mich durch die Antwort des Herrn Bürger⸗ meiſters einſtweilen für befriedigt. Vorſteher Kaufmann: Die Antwort iſt durch Kenntnisnahme erledigt. Nr. 4 — Kenntnisnahme. Nr. 5 — erledigt. Stadtv. Rieſenberg: Meine Herren! Ich bitte auch bei dieſem Punkt Kenntnisnahme zu ſagen: die Angelegenheit iſt als erledigt nicht zu betrachten. Ich zweifle nicht daran, daß der Magiſtrat in einer der erſten Sitzungen des nächſten Jahres eine befriedi⸗ gende Auskunft geben wird, ſo daß alſo die Ange⸗ legenheit praktiſch erledigt iſt. Ich möchte aber aus rein formellen Gründen das Recht des Frageſtellers wahren, bei der Beantwortung der Frage Erörterun⸗ gen hinzuzufügen. Infolgedeſſen möchte ich Sie bitten, nicht Erledigung, ſondern Kenntnisnahme zu ſagen, wie das auch ſchon bei einigen Punkten vor⸗ her geſchehen iſt. Vorſteher Kaufmann: Wir haben den Vorſchlag gemacht, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten, weil wir gegenüber der Auskunft des Magiſtrats, daß er in einer der erſten Sitzungen des neuen Jahres die Antwort geben wollte, keinen Anlaß hatten, Miß⸗ trauen zu hegen. Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Eine ähnliche Antwort iſt bei Nr. 3 auch vom Magiſtrat gegeben worden; da ſteht auch, daß der Magiſtrat allerdings nicht im Anfang des nächſten Jahres, ſon⸗ dern im Laufe des Jahres 1913 — weitere Auskunft geben wird. Da haben wir „Kenntnis genommen“; das iſt meines Erachtens das Richtigſte. Von einem Mñʃißtrauen gegen den Magiſtrat kann keine Rede ſein; aber die Sache iſt noch nicht „erledigt“, ſo lange noch die Antwort ausſteht. Aus rein geſchäftsordnungs⸗ mäßigen Gründen möchte ich deshalb bitten, dem An⸗ trag Rieſenberg beizuſtimmen und daran feſtzuhalten, daß, ſolange die Antwort nicht erteilt iſt, nur Kenntnisnahme zu beſchließen iſt. Stadtv. Dr Borchardt: Bei der Anfrage unter Nr. 3 iſt vom Magiſtrat die Auskunft gegeben wor⸗ den, daß uns weitere Mitteilungen zugehen werden. Wir können noch gar Dezember 1912 nicht überſehen, ob die weiteren Mitteilungen im Jahre 1913 derartig ſein werden, daß die Frage vom Fragebogen verſchwinden wird. 429 Deswegen ſchlug Ihnen das Bureau Kenntnisnahme vor. Bei der Frage Nr. 5 wurde uns aber mitge⸗ teilt, daß der Magiſtrat die Antwort in einer der erſten Sitzungen des nächſten Jahres geben wird; da⸗ mit wird alſo die Frage vom Fragebogen verſchwin⸗ den. Deshalb hat Ihnen das Bureau vorgeſchlagen, dieſe Angelgenheit als erledigt anzuſehen. Ich glaube, das iſt vollſtändig logiſch und ſachgemäß, und ich kann Sie nur bitten, dem Vorſchlage des Vorſtandes beizutreten. Stadtv. Rieſenberg: Wenn die Angelegenheit vom Vorſtandstiſch derartig interpretiert wird, ziehe ich meinen Antrag zurück. Vorſteher Kaufmann: Der Antrag iſt zurück⸗ gezogen; die Antwort iſt als erledigt zu bezeichnen. Ich komme nun nochmals auf Nr. 3 zurück, ob⸗ gleich die Angelegenheit bereits erledigt iſt. Herr Kollege Zietſch meinte, die Anfrage ſei nicht erſchöp⸗ fend geſtellt worden. Dieſen das Bureau treffenden Vorwurf muß ich an der Hand der Beſchlüſſe der Stadtverordnetenverſammlung zurückweiſen. Die Stadtverordnetenverſammlung hat im Jahre 1909 beſchloſſen: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, ſich mit aller Energie um die Er⸗ werbung eines Grundſtückes zur Anlage eines Gemeindefriedhofes zu bemühen. Die Anfrage aus dem Jahre 1910 war in dem gleichen Sinne geſtellt; von einem Krematorium war nie die Rede. Ich wollte nur feſtſtellen, daß die Anfrage entſprechend dem Beſchluſſe der Stadtverord⸗ netenverſammlung auf den Fragebogen gekommen iſt. Stadtv. Zietſch: Ich gebe dem Herrn Vorſteher ohne weiteres zu, daß in der damaligen Anfrage ſelbſt von dem Krematorium nicht die Rede geweſen iſt; bei der Beſprechung dieſer Anfrage aber — ich glaube, mich recht entſinnen zu können — iſt das Kremato⸗ rium und die Urnenhalle ſehr eingehend erörtert wor⸗ den, und deswegen, weil zwiſchen dieſen Fragen — wenn auch nicht nach dem Wortlaut der Anträge — ſtets ein inniger Zuſammenhang beſtand. habe ich ge⸗ glaubt, daß die Frageſtellung und die Antwort dem entſprechen müßten. Im übrigen lag in meinen ferſten Ausführungen kein Vorwurf gegen das Bu⸗ reau. Das Bureau beſteht auch nur aus Menſchen, die ſich einmal irren können. Vorſteher Kaufmann: Ich ſtelle feſt, daß hier kein Irrtum vorliegt. Die Frage iſt ſo zu ſtellen, daß unerledigte Beſchlüſſe der Stadtwerordnetenver⸗ ſammlung zu monieren ſind. Der Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung lautet beſtimmt, und die Monierung ſchließt ſich wörtlich an die dabei ge⸗ faßten Beſchlüſſe an, und es ſind die gepflogenen Er⸗ örterungen außer Acht zu laſſen. Sonſt müßte man eine ganze Verhandlung auf den Fragebogen ſetzen. Es handelt ſich hier um einen ganz konkreten Be⸗ ſchluß. Ich habe das auch nur erwähnt, um nicht ruhig hinzunehmen, daß hier etwa eine unrichtige oder nicht präziſe Frage geſtellt worden iſt. übrigen iſt die Angelegenheit erledigt. Im Nr. 6 — Kenntnisnahme. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren! Es iſt hier eine Klarſtellung nötig. Die Antwort des Magiſtrats auf die Frage: