58 licher Grund dafür vorliegt. Ein ſachlicher Grund, eine Notwendigkeit liegt nur vor für die Vergröße⸗ rung um eine beſoldete Stelle, hier in dieſem Falle, wo es ſich um das Fortbildungsſchulweſen handelt. Ein ſachlicher Grund für die Vermehrung um einen unbeſoldeten Stadtrat liegt nach An⸗ ſicht des Magiſtrats und auch nach Ihrer Anſicht nicht vor; denn keiner von Ihnen hat e inen ſachlichen Grund angeführt. (Sehr richtig: - Stadtv. I)0r Stadthagen: O jal) Nein! (Stadtv. Dr Stadthagen: Nach Ihrer Anſicht!) Sie haben nur geſagt: das iſt der Wunſch der Stadtverordnetenverſammlung. Ja, dem Wunſche der Stadtverordnetenverſammlung ſteht der Wunſch des Magiſtrats gegenüber, und da es ſich um den Ma⸗ giſtrat handelt, deſſen Beſtand hier anders zuſammen⸗ geſetzt werden ſoll, ſo iſt ſein Wunſch wenn ich nur vom Standpunkte des Wunſches ſpreche wohl derjenige, der am meiſten zu berückſichtigen iſt. (Stadtv. Dr. Stadthagen: Oh, oh! Das iſt neu! — Heiterkeit.) Aber, meine Herren, hier handelt es ſich um mehr als um den Standpunkt des Wunſches. Es muß ein Bedürfnis vorliegen, wenn die Zahl der Ma⸗ giſtratsmitglieder vermehrt werden ſoll. Ein ſolches Bedürfnis iſt nicht vorhanden, wenn die Spannung zwiſchen beſoldeten und unbeſoldeten ſo iſt wie bei uns, daß wir zurzeit 4 und nachher 3 unbeſoldete mehr haben als beſoldete. Ich habe Ihnen in der vorigen Stadtverordnetenſitzung auseinandergeſetzt, daß keine von den § oder 9 Städten, die ich angeführt habe, die in ihrer Organiſation und ihren Verhält⸗ niſſen mit uns zu vergleichen ſind, mehr hat, daß alſo gar tein Grund vorliegt, hier nun auf einmal einen unbeſoldeten mehr hineinzunehmen. Dieſe Frage allein iſt geprüft, ſie iſt für den Magiſtrat allein maßgebend. Der Umſtand, daß wir bei Schaffung der Stelle, in die nachher Herr Stadtrat Seydel hineingewählt wurde, aus eigener Entſchließung geſagt haben: wir wollen der Stadtverordnetenverſammlung einen un⸗ beſoldeten bewilligen, und das beantragt haben, ſpricht doch nicht gegen uns, ſondern für uns. Damals haben wir Ihnen einen unbeſoldeten bewilligt, damals iſt er gewählt worden. (Stadtv. Dr Stadthagen: Aus welchem Grunde, aus welchem Bedürfnis heraus?) Aber daraus, daß wir damals der Stadtverordneten⸗ verſammlung entgegengekommen ſind, folgt doch nicht, daß wir nun, nachdem eine unbeſoldete Stelle mehr geſchaffen worden iſt, trotzdem noch wieder eine ſolche mehr ſchaffen müſſen! Die Vertretung der Bürger im Magiſtrat beträgt ja jetzt ſchon mehr als die Hälfte, ſo daß es nicht nötig iſt, außer den vier unbeſoldeten, die wir jetzt mehr haben, und den dreien, die nachher ſein werden, noch einen unbeſoldeten zu ſchaffen. — Der § 29 der Städteordnung iſt vom Herrn Re⸗ ferenten für ſeine Auffaſſung angeführt worden. Meine Herren, ich habe ſchon in der letzten Stadt⸗ Sitzung vom 5. Februar 1913 verordnetenverſammlung eingehend dargelegt, daß dieſe Interpretation nicht richtig iſt, und darauf hin⸗ gewieſen, daß, wenn der Herr Referent recht hätte, die Stadt Berlin jetzt einige 80 unbeſoldete Stadt⸗ räte haben müßte. Man ſieht alſo, zu welchen Un⸗ möglichkeiten dieſes Prinzip des Herrn Referenten führt. Ich will mich nicht noch einmal näher auf dieſen Punkt einlaſſen. Nun iſt geſagt worden: wenn der Magiſtrat 26 Mitglieder hat und 27 bekommen wird, dann wird es doch auch nicht ſchaden, wenn er aus 28 Mitglie⸗ dern beſteht. Es handelt ſich gar nicht darum, es handelt ſich um das Prinzip. , (Stadtv. Dr Stadthagen: Nein, für uns nicht; die Worte des Kollegen Meyer beſtätigen das!) Wenn Sie bei jeder Wahl, die notwendig wird, für einen beſoldeten auch einen unbeſoldeten oder gar zwei unbeſoldete Stadträte neuſchaffen, wie Herr Dr. Stadthagen das zuerſt haben wollte -— (Zurufe) — ein Prinzip, meint er, habe er nicht aufgeſtellt; aber er will zwei unbeſoldete Stadträte haben! —, dann wird der Magiſtrat das, wovor ich warne und wovor der Magiſtrat ſich namentlich hüten muß: er wird ein Parlament, dann bleibt er kein Kollegium. Dem müſſen wir entgegentreten. Wir dürfen im Intereſſe der Stadt, im Intereſſe unſerer Verwal⸗ tung, im Intereſſe des Magiſtrats ſelbſt die Zahl ſeiner Mitglieder nicht immer weiter vermehren. Ich erinnere daran, wie ſich. Berlin unter der Führung des verſtorbenen Oberbürgermeiſters Kirſchner Jahre hindurch ernſtlich dagegen geſträubt hat, den Ma⸗ giſtrat überhaupt zu vermehren. (Unruhe.) Wir ſtehen gar nicht auf dieſem ſchroffen Standpunkt, ſondern ſagen: wenn's nötig iſt, ſo machen wir's. Aber wenn es nicht nötig iſt, dann iſt in der Tat nicht einzuſehen, weshalb der Magiſtrat nur einem Wunſche der Stadtverordnetenverſammlung nachkommen ſoll. Herr Stadtv. Meyer hat erklärt: eine Ablehnung der Magiſtratsvorlage kommt für uns nicht in Be⸗ tracht. Er ſtellt aber eine Bedingung an die Annahme. Ja, meine Herren, eine bedingte Annahme iſt eine Ablehnung. Das iſt ein alter zivilrecht⸗ licher Grundſatz; der gilt auch hier. Wenn ich etwas 1 2 0 Bedingung annehme, dann lehne ich es eben ab. (Widerſpruch und Zurufe.) — Es iſt eine Ablehnung, wenn Sie eine Bedingung daran knüpfen, um ſo mehr, wenn Ihnen der Ma⸗ giſtrat heute wieder ſagt: dieſe Bedingung iſt für mich unannehmbar. Nun die Verantwortung. Es iſt mir ja ſehr erklärlich, daß ſich der Herr Referent Mühe gibt, die Verantwortlichkeit vor der Oeffentlichkeit bei der ganzen Angelegenheit auf die Schultern des Magi⸗ ſtrats zu legen. Der Wunſch iſt mir ſehr erklärlich. Aber dieſe ſeine Anſicht zu begründen, iſt ihm nicht gelungen, und das wird ihm auch nicht in der Oeffent⸗ lichkeit gelingen. Der Magiſtrat hat Ihnen aus der Notwendigkeit des Bedürfniſſes heraus eine Vorlage 4