62 Meine Herren, ich laſſe nunmehr nochmals über den Reſt der geſamten Magiſtratsvorlage abſtimmen. Stadtv. Zietſch (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren! Ich halte nunmehr die Magiſtratsvorlage für erledigt; denn es iſt mit der Poſition a natürlich der integrierende Beſtandteil der Magiſtratsvorlage gefallen, und es würde nunmehr mein Antrag zur Abſtimmung gelangen müſſen. Vorſteher Dr. Frentzel: Ich bin auch der Anſicht; ich brauche über die Magiſtratsvorlage nicht weiter abſtimmen zu laſſen. Es entfällt damit auch die Notwendigkeit, über die Reſolution abzuſtimmen, und es kommt nunmehr der Antrag Zietſch und Genoſſen zur Abſtimmung. Ich will ihn nochmals verleſen: Der Magiſtrat wird um Einbringung einer Vorlage erſucht, durch die für die Leitung der ſtädtiſchen Fortbildungs⸗ und Fachſchulen die Stelle eines ſtädtiſchen Schuldirektors neu geſchaffen wird. Stadtv. Dr Landsberger (zur Frageſtellung): Meine Herren! Mir ſcheint es in Ihrer aller Wunſche zu liegen, über dieſen Antrag heute eigentlich doch noch keine Abſtimmung ſtattfinden zu laſſen, (Widerſpruch.) ſondern ſie zu vertagen, bis der Magiſtrat gegenüber der neuen Sachlage Stellung genommen hat. (Erneuter Widerſpruch.) Stadtv. Zietſch (zur Frageſtellung): Ich halte dieſen Wunſch des Herrn Kollegen Dr Landsberger für unerfüllbar; unſer Antrag hat heute mit zur Dis⸗ kuſſion geſtanden. Die Angelegenheit muß heute for⸗ mell abgeſchloſſen werden. Der Magiſtrat ſelbſt hat, wenn man dem Wunſche des Herrn Kollegen Dr Landsberger nicht Rechnung tragen wollte, ja immerhin noch die Möglichkeit, zu dieſem Antrag Stellung zu nehmen. Stadtv. Kaufmann (zur Frageſtellung): Wir haben über ein Amendement abgeſtimmt und derartig keſchloſſen, daß dieſes Amendement für den Fall der Annahme der Magiſtratsvorlage bejaht wurde. Jetz. haben wir über die Magiſtratsvorlage mit dem Amen⸗ dement abgeſtimmt, die in dieſer Form abgelehnt worden iſt. Ich gebe anheim, ob wir nicht in der Lage ſind, über die Magiſtratsvorlage ohne dieſen Zuſatz nochmals in eine Abſtimmung einzutreten. (Lebhafter Widerſpruch.) Stadtv. Zietſch (zur Frageſtellung): Ich halte auch dieſen Wunſch des Herrn Stadtv. Kaufmann für unerfüllbar. Die Reihenfolge in der Abſtimmung iſt vorher durch den Herrn Vorſteher mit Zuſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung feſtgeſtellt worden, und nach allen parlamentariſchen Gebräuchen iſt eine Abſtimmung über die reine Magiſtratsvorlage nach der bereits erfolgten Ablehnung der veränderten Ma⸗ giſtratsvorlage nicht mehr nötig. ( Zuſtimmung.) Sitzung vom 5. Februar 1913 Vorſteher Dr Frentzel: Ich möchte dazu be⸗ merken, daß ſich meine Anſchauung vollkommen mit der des Kollegen Zietſch deckt; ich glaube, daß eine nochmalige Wiederholung der Abſtimmung über die reine Magiſtratsvorlage geſchäftsordnungsmäßig un⸗ möglich iſt. Ebenſo halte ich es für unmöglich, wäh⸗ rend der Abſtimmung einen Vertagungsantrag ein⸗ zubringen, geſchweige darüber abzuſtimmen. Es bleibt jetzt nichts weiter übrig, als über den Antrag der Herren von der ſozialdemokratiſchen Partei ab⸗ zuſtimmen. 7 Wir kommen jetzt alſo zur Abſtimmung über den Antrag Zietſch und Genoſſen, und ich bitte die⸗ jenigen Herren, die für dieſen Antrag ſtimmen wol⸗ len, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Das iſt die Minderheit; der Antrag iſt abgelehnt. Meine Herren, ich bitte etwas Ruhe eintreten zu laſſen; es iſt unmöglich, hier ein Wort zu ver⸗ ſtehen. Punkt 10 der Tagesordnung: Wahl eines Stadtſyndikus auf die Amtsdauer von 12 Jahren. Ich ernenne zu Wahlaufſehern die beiden Bei⸗ ſitzer Kollegen Marzahn und Ruß. § 32 der Städteordnung lautet: Für jedes zu wählende Mitglied des Magiſtrats wird beſonders abgeſtimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Wird die abſolute Stim⸗ menmehrheit bei der erſten Abſtimmung nicht erreicht, ſo werden diejenigen 4 Perſonen, auf welche die meiſten Stimmen gefallen ſind, in eine engere Wahl gebracht. Wird auch hier⸗ durch die abſolute Stimmenmehrheit nicht er⸗ reicht, ſo findet unter denjenigen 2 Perſonen, welche bei der zweiten Abſtimmung die meiſten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl 4. Bei Stimmengleichheit entſcheidet das 08. (Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Meine Herren, es ſind 66 Stimmzettel abgegeben worden. Von den 66 Stimmen ſind 62 Stimmen auf Herrn Stadtrat Sembritzki (Königsberg) gefallen, 1 Stimme auf Herrn Magiſtratsrat Dr Gordan, 1 Stimme auf Herrn Magiſtratsrat Dr. Landsberger und 2 Zettel waren unbeſchrieben. Herr Stadtrat Sembritzki iſt ſomit zum Stadtſyndikus auf die Dauer von 12 Jahren gewählt. Ich werde die Mit⸗ teilung dem Magiſtrat zugehen laſſen, damit dieſer die Anfrage an den Gewählten richtet, ob er die Wahl annimmt. Ich ſchließe hiermit die Wahl. Punkt 11: Beſchlußfaſſung über die Beſoldungsverhältniſſe des neugewählten Stadtſyndikus. Es liegt der Antrag vor, Herrn Stadtrat Sem⸗ britzki bei der Bemeſſung des Gehalts eine Dienſtzeit von 6 Jahren anzurechnen. 742