Sitzung vom 5. Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Ich möchte namens meiner Freunde erklären, daß wir uns dem Antrage anſchließen. Vorſteher Dr. Frentzel: Ich möchte bitten, den Antrag etwas mehr dem Ausſchußantrag anzupaſſen: Dem zum Stadtſyndikus gewählten Stadt⸗ rat Sembritzki werden von ſeiner auswärtigen Dienſtzeit 6 Jahre auf das Beſoldungsdienſt⸗ alter angerechnet. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Wir kommen zu Punkt 13: Bericht des Ausſchuſſes über die Mitteilung betr. Defektenverfahren gegen den Hauptrendanten Bartels. —. Druckſachen 5, 39. Berichterſtatter Stadtv. Neumann: Meine Herren! Namens des Ausſchuſſes habe ich bei der Verſammlung den Antrag zu ſtellen, von der Mit⸗ teilung des Magiſtrats in einem zuſtimmenden Sinne Vermerk zu nehmen. Wie Sie aus der Mitteilung des Magiſtrats er⸗ ſehen, hat der Sachverſtändige des Magiſtrats bereits geſagt, daß es nicht opportun wäre, dieſes Grund⸗ ſtück in Neukölln zu erwerben. Ein ſachverſtändiges Mitglied der Kommiſſion hat auf Veranlaſſung meh⸗ rerer ſeiner Freunde ſich gleichfalls dieſes Grundſtück angeſehen und iſt zu ganz demſelben Ergebnis ge⸗ kommen, wie der Sachverſtändige des Magiſtrats. Der Ausſchuß iſt deshalb einſtimmig zu dem Beſchluß ge⸗ kommen, auf dieſes Haus nicht mitzubieten, weil wir dabei wahrſcheinlich nicht nur nichts von dem Gelde gerettet, ſondern noch Geld zugeſetzt hätten. Es iſt in der Mitteilung des Magiſtrats bereits fernerhin geſagt worden, daß der Magiſtrat verſchie⸗ dene Pfändungsmaßnahmen an ſolchen Objekten vor⸗ genommen habe, die Bartels beſitzt und die viel⸗ leicht irgend welchen Wert darſtellen könnten. Ledig⸗ lich unter Berückſichtigung verſchiedener Mitteilun⸗ gen, die in die Oeffentlichkeit gedrungen ſind, möchte ich hier berichten, daß eine Nachpfändung ſowohl in dem Hauſe Möckernſtraße 106 bis 108 ſowie auch ferner eine Pfändung an dem Terrain in Oranien⸗ burg vorgenommen worden iſt, das aber, wie ich glaube geleſen zu haben, nicht unbelaſtet iſt, ſondern eine angemeſſene Hypothekenlaſt hat. Ob und wie weit hier der Kommune irgendwelche Eingänge noch zufließen werden, meine Herren, bleibt abzuwarten. Wir werden darüber wohl ſicherlich ſpäter noch Mit⸗ teilungen des Magiſtrats erhalten, ſo daß wir leider noch häufiger Gelegenheit haben werden, uns über die Angelegenheit Bartels zu unterhalten. Bei der Beſprechung dieſer Angelegenheit in der Stadtverordnetenſitzung hat der Redner der liberalen raktion der Stadtverordnetenverſammlung, Herr Stadtv. Otto, in ſeiner Rede geſagt: „Der Ausſchuß wird unter Umſtänden ſehr ſubtile Prüfungen vor⸗ zunehmen haben, er wird aber auch auf Grund dieſer Prüfungen in der Lage ſein, eine gewiſſe Beruhigung in die Bevölkerung hineinzutragen. Der Ausſchuß iſt nun in eine eingehende Prü⸗ fung eingetreten, um der Bevölkerung dieſe Beruhi⸗ gung zu geben und unſerer Stadtkaſſenverwaltung das Vertrauen auszuſprechen, das ſie verdient. Ob und wie weit hier zwei Beamte ein Ver⸗ gehen oder ein Verbrechen begangen haben, ob und Jebruar 1913 63 wie weit die grundlegenden Kaſſenkontrollvorſchriften verſchärft oder ergänzt werden ſollen, und ob und wie weit es vielleicht opportun ſein wird, ein Beam⸗ tenmaterial für die Kaſſenverwaltung heranzubilden, das nicht nur in ſeinen Beamtenqualitäten genügt, ſondern auch eine ausreichende fachmänniſche Vor⸗ bildung beſitzt, das ſind Fragen, die zwar im Aus⸗ ſchuß geſtreift worden ſind, auf die ich hier aber nicht näher eingehen möchte, weil der Ausſchuß jetzt noch nicht in der Lage iſt, die Akten nachzuprüfen, weil gegen die Beamten, wie Ihnen ja bekannt iſt, ſowohl ein gerichtliches Verfahren wie ein Diſziplinarver⸗ fahren ſchwebt, und wir dazu deshalb erſt endgültig Stellung nehmen können, wenn die Akten der Stadt⸗ verordnetenverſammlung zugängig gemacht worden ſind. Der Ausſchuß legt Wert darauf, ausdrücklich feſtzuſtellen, daß er in keiner Weiſe in ein ſchwebendes Diſziplinarverfahren eingreifen will, um ſo weniger, als, wie ich bereits ausführte, der Ausſchuß nicht in der Lage iſt, ordnungsmäßig auch ſelbſt das ſchwebende Verfahren nachzuprüfen, weil die Akten beim Herrn Regierungspräſidenten reſp. beim Gericht liegen. Dagegen aber wünſcht der Ausſchuß, ſich in der Oeffentlichkeit über die Frage auszuſprechen: genügten und genügen die Kontrollvorrichtungen in der Kaſſen⸗ verwaltung, um einen geordneten Geſchäftsgang zu garantieren? Dieſe Frage iſt nach ausführlichen Darlegungen der zuſtändigen Magiſtratsvertreter und nachdem auch dem Ausſchuß jedes gewünſchte Akten⸗ material zur Verfügung geſtellt worden iſt, bejaht worden. Nun kurſieren in der Stadt, wie Sie auch ge⸗ leſen haben werden, alle möglichen und unmöglichen Gerüchte, die zum Teil auch bedauerlicherweiſe in die Preſſe gekommen ſind. Meine Herren, wenn irgend⸗ ein ſchweres Verbrechen, irgendein großer Diebſtahl von irgendeiner Perſon begangen worden iſt, die bis⸗ her intakt und korrekt daſtand, ſo finden ſich nachher immer kluge Leute, die da ſagen: das hätte man eigentlich ſchon früher wiſſen müſſen, das hätten nach den ganzen Verhältniſſen diejenigen Perſönlichkeiten, die mit dem Manne in tägliche Berührung gekommen ſind, eigentlich wiſſen müſſen. Aber leider kommen ſie mit ihren Behauptungen immer nachher an, und auch in dieſem Falle wollte man nachher viel mehr wiſſen, als man eigentlich wiſſen konnte. Der Ausſchuß iſt zu dem Ergebnis gekommen, daß alle dieſe Gerüchte, die in der Oeffentlichkeit verbreitet werden und die auch leider zum Teil in die Preſſe übergegangen ſind, einesteils ſenſationell etwas auf⸗ gebauſcht worden ſind, andernteils heute nicht mehr aktenmäßig nachzurevidieren ſind und zu ihrem aller⸗ arößten Teile nicht voll und ganz den Tatſachen ent⸗ ſprechen. Mʃneine Herren, ein Allheilmittel, einen Diebſtahl in der Kaſſenverwaltung unmöglich zu machen, gibt es bisher nicht, und der ſtarke Mann, der das erfinden ſoll, muß erſt noch geboren werden. (Sehr richtig1) Aber einer Kaſſenverwaltung lediglich deshalb, weil ein Diebſtahl bei ihr vorgekommen iſt, einen Vor⸗ wurf zu machen, müßte ich als lächerlich und abſurd bezeichnen. (Sehr richtigl) Gerade dieſer Tall Bartels zeigt, daß in unſerer Kaſſenverwaltung korrekte Vorſchriften ſind: denn