Sitzung vom 5. Februar 1913 Direktor der Fortbildungsſchule im Grunde ge⸗ nommen nur acht Räume verlange. nach den Akten nicht. Der Direktor hat zunächſt 23 Räume verlangt, und erſt nach längeren Ver⸗ handlungen iſt es möglich geweſen, an einem anderen Orte fünf Klaſſen für die Zwecke, die vorgeſehen werden mußten, freizumachen. Es kann ſich darum auch nicht um die Aufſtellung von vier Baracken handeln, ſondern, wie auch der Herr Magiſtrats⸗ vertreter ausführte, tatſächlich um neun Baracken. Darum fällt auch die Berechnung von Herrn Kollegen Stadthagen vollſtändig ins Waſſer. Er hat aus⸗ geführt: Wenn wir fünf Baracken aufſtellen, ſparen wir jährlich 20 000 ℳ. Ja, meine Herren, „wenn! Aber das können wir eben nicht, nach den Forderungen des Magiſtrats wenigſtens nicht. Stellen wir neun Baracken auf, dann haben wir eben keine Erſparnis gegenüber der Magiſtratsvorlage. Darum, meine Herren, bitte ich Sie noch einmal: laſſen Sie den Gedanken der Aufſtellung von Ba⸗ racken fallen und nehmen Sie die Vorlage des Magiſtrats an! (Bravo!) (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur ſofortigen Anmietung und Einrichtung des Wohnhauſes Wilhelmplatz 1a für die Fort⸗ bildungsſchule für männliche Perſonen werden für das Rechnungsjahr 1912 — 41 950 ℳ aus laufenden Mitteln bewilligt.) Vorſteher Dr Frentzel: Meine Herren! Es iſt vom Kollegen Dr Stadthagen der Antrag geſtellt worden, die Punkte 18 und 19 der Tagesordnung, beides Anträge des Kollegen Dr Stadthagen, mit Rückſicht auf die vorgeſchrittene Zeit von der Tages⸗ ordnung abzuſetzen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Wir fahren nun in der Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 15: Vorlage betr. Unfallfürſorge für ſtädtiſche Angeſtellte. —. Druckſache Nr. 41. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Den ſtädtiſchen Beamten, Lehrkräften, Privat⸗ dienſtverpflichteten und Stadtarbeitern können, wenn ſie im Dienſte einen Unfall erleiden, die notwendigen Koſten des Heilverfahrens auch ſchon vor dem Wegfall des Dienſteinkommens erſetzt werden. Die Leiſtungen der Stadt treten, ſoweit den Beamten, Lehrkräften, Privatdienſtverpflichteten und Stadtarbeitern aauf Grund des Unfalls Leiſtungen gemäß kreichsgeſetzlicher Verſicherung zuſtehen, nur neben dieſen und zu ihrer Ergänzung unter ſinngemäßer Anwendung der Vorſchriften zu 1 2b des Gemeindebeſchluſſes vom 12./25. 9. 1907 ein. Die auf Grund einer, in jenem Beſchluß nicht erwähnten reichsgeſetzlichen Ver⸗ ſicherung zuſtehenden Leiſtungen ſtehen den dort erwähnten Leiſtungen in allen Fällen gleich. Ein Rechtsanſpruch wird den Beteiligten hier⸗ durch nicht eingeräumt. Das ſtimmt] 71 In den Stadthaushaltsetat iſt in Kapitel 1 (Ausgabe) Abſchnitt 11 eine beſondere Nummer „Koſten des Heilverfahrens für Un⸗ fallverletzte“ einzuſtellen. Für 1913 ſind 1000 ℳ vorzuſehen. Die für das laufende Rechnungsjahr noch entſtehenden Koſten ſind aus laufenden Mitteln zu entnehmen.) 3. Punkt 16: Vorlage betr. Errichtung eines Rieſelwärterwohn⸗ hauſes und einer Schnitterkaſerne auf dem Rieſelfelde Carolinenhöhe⸗Gatow. Druckſache 42. Berichterſtatter Stadtv. Laskau: Meine Herren! Die Vorlage des Magiſtrats iſt eingehend in der Kanaliſationsdeputation geprüft und auch einſtim⸗ mig angenommen worden. Die Vorlage gipfelt darin, daß für 4 Rieſelwärter neue Wohngelegenheit auf dem Rieſelgute geſchaffen werden ſoll, ferner in dem Antrage des Gutspächters Beiersdorff auf Errichtung einer Schnitterkaſerne für 60 Wanderarbeiter und Umbau des alten Schnitterwohnhauſes in zwei Arbei⸗ terwohnungen und Erweiterung des Stallgebäudes uſw. Die Speſen für die Erweiterung dieſer Schnit⸗ terkaſerne hat der Pächter Beiersdorff zu verzinſen. Die frühere Verzinſung betrug 4 %, wohingegen durch eine Ertrapacht von 1500 ℳ das Kapital mit 6 % verzinſt wird. Die Höhe der Koſten für dieſes Rieſel⸗ wärterhaus 4 ſich nach den ausgelegten Plänen auf 32 400 ℳ, für die Schnitterkaſerne auf 26 400 %ℳ. Es ſind dieſe Beträge aus Anleihemitteln für die Kanaliſation zu entnehmen und in den Etat für 1913 einzuſtellen. Die Vorlage betreffend das Rieſelwärterhaus iſt im Jahre 1902 ſchon einmal abgelehnt worden; die Leute erhielten eine Wohnungsentſchädigung. Es iſt nicht ratſam, dieſes Verhältnis ſo fortzuſetzen, da die Gebäude nicht ausreichend ſind. Für die Herſtellung dieſes maſſiven Gebäudes iſt die Summe von 32 400 ℳ vorgeſehen, um die Leute menſchenwürdig unterzubringen. Der Umbau der Schnitterkaſerne, die in einem Ziegelbau aufgeführt werden ſoll, iſt auf 20 000 ℳ herabgeſetzt worden; das alte Schnitterwohnhaus ſoll mit einem Koſtenaufwand von 2900 %ℳ umgebaut und der Neubau der Aborte uſw. für 3000 ℳ ausge⸗ führt werden, das alte Stallgebäude für 500 %ℳ, in Summa 26 400 ℳ. Ich beantrage, die Magiſtratsvorlage in Ueber⸗ einſtimmung mit der Kanaliſationsdeputation, die ſie auch einſtimmig angenommen hat, anzunehmen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Auf dem Rieſelfelde Carolinenhöhe wird nach Maßgabe des vorgelegten Entwurfs ein Rieſel⸗ wärterwohnhaus für 4 Familien nebſt 2 Stall⸗ gebänden und 1 Tiefbrunnen errichtet. 2. Dem Antrage des Gutspächters Beiersdorff auf Errichtung einer Schnitterkaſerne für 60 Wanderarbeiter, Umbau des alten Schnitter⸗ wohnhauſes in 2 Arbeiterwohnungen und Er⸗ weiterung des Stallgebäudes wird unter der Bedingung zugeſtimmt, daß Beiersdorff außer der vertragsmäßigen Pacht eine beſondere Ent⸗ ſchädigung von 1500 ℳ jährlich zahlt. 3.. Die, Koſten in Köhe zu 1) von 32 400 ℳ