Sitzung vom 19. Februar 1913 Ihnen wieder vorzulegen, iſt uns beim beſten Willen nicht möglich geweſen. Wir haben uns auf die Steuerſuche begeben. Es iſt ja eine bekannte Sache, daß in jeder Kommune, wenn das Geld nicht reicht, neue Steuern geſucht werden. Das haben wir natur⸗ gemäß auch getan, und ich möchte Ihnen eine kleine Blütenleſe daraus vortragen. Zunächſt haben wir uns gefragt: iſt es möglich, die Gewerbeſteuer zu erhöhen? (Zuruf.) Auf den Kientopp komme ich noch. (Heiterkeit.) Sie wiſſen, wir haben immer darauf gehalten, die Gewerbeſteuer insbeſondere bezüglich der Klaſſe 3 nicht ſo ſtark anzuſpannen, weil wir uns ſagten: die Laſten, die die Gewerbetreibenden in Charlottenburg zu tragen haben, und die Schwierigkeiten, mit denen ſie in der Nähe von Berlin zu kämpfen haben, ſind ſo groß, daß man ihnen nicht noch mehr ſteuerliche Laſten auferlegen ſoll. Wir haben aus dieſen Grün⸗ den, bezüglich deren wir bisher mit Ihnen vollkom⸗ men konform gegangen ſind — ich glaube, Sie werden dieſe Auffaſſung auch in dieſem ſchlechten Jahre teilen —, (Zuſtimmung.) die Gewerbeſteuer laufen laſſen und haben geſagt: eine Erhöhung kann hier nicht eintreten. Weiter haben wir uns gefragt: wie iſt es denn mit den Hunden, können die nicht noch vielleicht etwas mehr bezahlen? (Heiterkeit.) So viele auch Anhänger einer erhöhten Hundeſteuer geweſen ſind — meine Herren, ich bin ſelbſt ein großer Hundefreund, möchte aber doch anerkennen, daß eine gewiſſe Berechtigung für eine höhere Hunde⸗ ſteuer vorliegt —, ſo hat ſich doch im Magiſtrat eine Mehrheit dafür nicht finden laſſen. Ferner haben wir unſer Augenmerk auf das Objekt gerichtet, auf das jetzt alle Städte ſchauen, die Kinos. Wir ſind im Prinzip nicht abgeneigt, Ihnen ſehr bald eine Kinoſteuer zu bringen. (Hört! hört!) Ja, wir ſind auch, wenn ich mich vorſichtig ausdrücken ſoll, Erwägungen nicht abgeneigt, unter Umſtänden eine Luſtbarkeitsſteuer zu bringen. (Sehr gut!) Meine Herren, Sie wiſſen, daß eine große Anzahl von Vergnügungslokalen exiſtieren, eine große An⸗ ahl von Muſikſtätten, die manchmal nicht bloß zur Cracde der Menſchheit da ſind, ſondern auch für die Mieter recht ſtörend wirken können. (Sehr richtig!) Weiter haben wir über das ominöſe Wort Schank⸗ konzeſſion geſprochen. Wir haben aber im Magiſtrat 83 eine Schankkonzeſſionsſteuer nicht zur Abſtimmung geſtellt, ſie bloß nebenbei erwähnt, da wir immer noch auf den Moment warten, wo die Herren Stadtverord⸗ neten dieſe Steuer ihrerſeits einbringen werden, (Rufe: Na, Na! und Heiterkeit) nachdem Sie ſie in früheren Jahren ſo ſchnöde und mit ſo großer Majorität abgelehnt haben. Dann wird zum Gegenſtande der Steuer jetzt allgemein das Bier auserſehen. Aber bezüglich dieſer Steuer kann ich nur erklären: lieber die Hände davon weg! (Sehr richtig!) Denn dieſe Steuer macht eine ganz koloſſale Arbeit und ihr Nutzertrag iſt gleich null, (Sehr richtig!) er ſteht in gar keinem Verhältnis mit der Beläſtigung des Publikums, mit allen möglichen Unterſchleifen und anderen Dingen, die vielleicht beſſer unterlaſſen werden. Deshalb glaube ich, daß die Frage der Bier⸗ ſteuer von uns ausgeſchaltet werden kann. — Das⸗ ſelbe iſt dann auch der Fall für die Brauſteuer, die ebenfalls einen weſentlichen Ertrag nach der Lage der geſetzlichen Struktur nicht bringen kann. Meine Herren, wenn Sie im Etat von dieſer Blütenleſe, die ich hier kurz vorgetragen habe, nichts finden, wenn Sie keinerlei Mittel z. B. aus einer Kinoſteuer in Anſatz gebracht ſehen, ſo liegt das dar⸗ an, daß Sie auch keine Ausgaben im Etat finden Ich habe Ihnen vorhin vorgetragen, daß von ein⸗ maligen Ausgaben im Etat eigentlich nichts ſteht. Ich glaube, das kann niemand beſtreiten. Sie haben den Reſtbetrag der Pflaſterung für den Spandauer Berg, jedenfalls nicht viele neue Pflaſterarbeiten, im übri⸗ gen an einmaligen Ausgaben ſo gut wie nichts. Denn was unter einmaligen Ausgaben angeführt iſt, 3. B. Renovationen bei Schulen uſw., das ſind Dinge, die nicht einmaliger Natur ſind, ſondern die alle paar Jahre wiederkehren, wenn nicht an der einen Schule, ſo an der andern. Wir würden, wenn wir wirklich Erträgniſſe aus dieſen vorgenannten Steuern hätten, Ihnen mehr als reichlich Stellen zeigen kön⸗ nen, die wir damit bedenken können. Deshalb haben wir Mittel aus dieſen Steuern nicht eingeſtellt, um ſo mehr, als die Erträge völlig ungewiß ſind. Große Beträge aus der Luſtbarkeits⸗ und Kinoſteuer einzu⸗ ſtellen, erſchien uns zum mindeſten gewagt. Wir wiſſen auch nicht, wann die Steuern, wenn wir ſie beſchließen ſollten, genehmigt würden und in Kraft treten könnten. Alſo der Spaziergang nach neuen Steuern iſt im Magiſtrat ziemlich ergebnislos ver⸗ laufen! Wir haben uns ſelbſtverſtändlich pflichtgemäß noch die Frage vorgelegt: was können wir noch aus den Reſerven hergeben, die wir haben. 3. B. haben wir einzelne beſondere Zweckfonds. In Frage kann hier nur die ſogenannte einſtweilige Kapitalanſamm⸗ lung kommen, das iſt der Fonds, der dazu dienen ſoll, Grundſtücke zu bezahlen, die ſonſt aus dem Ordi⸗ narium bezahlt werden. Sie finden auch hier wieder im Etat nichts. Deshalb möchte ich gleich die Auf⸗ klärung geben, damit nicht etwa geſagt würde: hier hat der Kämmerer wieder einmal das ganze Geld in der Taſche behalten. Dieſer Fonds hat nämlich die ſchöne Höhe von ungefähr 2 Millionen Mark. Sie