Sigung vom 6. Mürz 1913 (Die Verſammlung ſtellt den Sonderetat Nr. 2 — Ladeſtraßen und Stätteplatz — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats un⸗ verändert feſt und überweiſt nach dem Antrage des Etatsausſchuſſes die Petition des Unternehmers Fricke dem Magiſtrat als Material.) Vorſteher Dr. Frentzel: Sonderetat Nr. 3. Lagerplatz der Tiefbauverwaltung. Berichterſtatter Stadtv. Bergmann: Der Etats⸗ ausſchuß hat bei dieſem Sonderetat keine Aenderun⸗ gen vorzuſchlagen. Ich bitte deshalb, den Etat, wie er vorliegt, anzunehmen. (Die Verſammlung ſtellt den Sonderetat Nr. 3 — Lagerplatz der Tiefbauverwaltung — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen dann zum Sonderetat Nr. 4. Elektrizitätswerk. Ehe ich dem Herrn Berichterſtatter das Wort erteile, möchte ich bemerken, daß eben folgender An⸗ trag, unterzeichnet von den Herren Ahrens, Bade, Borchardt uſw., eingegangen iſt: In Sonderetat 4 Abſchnitt 3: Nummer 6 — Aſcheabfuhr — wird nach der Magiſtratsvor⸗ lage auf 20 000 ℳ erhöht. Berichterſtatter Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Der Sonderetat Elektrizitätswerk iſt einer der Etats, von dem die Endgeſtaltung unſeres ganzen Etats weſentlich abhängt. Es lagen hier eine ganze Reihe von Wünſchen vor. Vor allen Dingen erinnere ich an die Anfrage Brode und Gen. vom 4. Sep⸗ tember 1912 auf Herabſetzung der Elektrizitätstarife, namentlich des Tarifs für Fahrſtühle. In derſelben Richtung bewegt ſich eine Petition des Grundbeſitzer⸗ vereins vom Jahre 1895, die wünſcht, daß der Strom für Fahrſtühle auf 16 § pro Kilowattſtunde herab⸗ geſetzt würde. Bei der Wichtigkeit dieſes Etats für die geſamte Etatgeſtaltung und bei der An ſicht der großen Mehrheit dieſes Hauſes, eine weitere Steueranſpannung in dieſe m Jahre zu vermeiden, war es natur⸗ gemäß geboten, ſich derartigen Anträgen gegenüber auf Herabſetzung von Einnahmen, wie ſie auch noch von anderer Seite geſtellt waren, etwas vorſichtig zu verhalten. Es wird ja von einigen Setten immer geltend gemacht, daß durch die Herabſetzung von Ta⸗ rifen die Einnahme nicht geſchmälert zu werden braucht, weil der Verbrauch ſtärker werden wird. Das kann man aber doch nicht auf alle Sachen beziehen. Bezüglich der Fahrſtühle hat der Magiſtrat bereits in dieſem Etat ein Entgegenkommen gezeigt: er hat den Preis des Stroms für Perſonenfahrſtühle von 45 auf 30 § herabgeſetzt und dadurch einen Ausfall von 75 000 ℳ gegenüber dem Stande, der ſich bei dem alten Tarif ergeben hätte, herbeigeführt. Damit dürfte die Petition Brode als erledigt angeſehen wer⸗ den können. Das ſchlägt Ihnen auch der Etatsaus⸗ ſchuß vor. Auch die Petition des Grundbeſitzervereins in dieſer Beziehung dürfte wenigſtens zum großen Teil dadurch erledigt ſein. 115 Im Anſchluß hieran hat Ihnen der Etatsaus⸗ ſchuß weiter empfohlen, den Magiſtrat zu erſuchen, die Ermäßigung des Strompreiſes auf 30 § für die Perſonenfahrſtühle auch auf die zur Beleuchtung dieſer Fahrſtühle und des zugehörigen Motors nötigen ein⸗ zelnen Lampen auszudehnen. Es iſt anzunehmen, daß der Magiſtrat dieſem Wunſche beitreten wird. Der Grundbeſitzerverein von 1895 hat weiter ge⸗ wünſcht, die Zählermiete zu beſeitigen ſowie den Preis für elektriſches Licht allgemein von 45 auf 40 „ und den Preis für Treppenbeleuchtung auf 30 § für die Kilowattſtunde herabzuſetzen. Meine Herren, was die Zählermiete anlangt, ſo habe ich vorhin ſchon auf die Gründe hingewieſen, die es im gegenwärtigen Moment nicht angezeigt erſcheinen laſſen, dieſer Frage näher zu treten. Was die Preisherabſetzung von 45 auf 40 § angeht, ſo muß dabei berückſichtigt werden, daß der Durchſchnittspreis in Charlotrenburg auch jetzt nicht 45 5, ſondern nur 41 5§ beträgt. Dem Wunſche des Grundbeſitzervereins auf Herabſetzun des Preiſes für Treppenbeleuchtung auf 30 „ iſt eigentlich ſchon durch unſern Tarif entſprochen. Denn nimmt man für ein Haus eine mittlere Brenndauer der Treppenbeleuchtung von 1200 Brennſtunden an, ſo iſt ſchon jetzt jeder Hausbeſitzer in der Lage, durch Aufſtellung eines beſonderen Zählers, der etwa 10 ℳ koſtet, für ſich den Tarif von etwa 30 § herbei⸗ zuführen. Trotzdem einige Wünſche des Grundbeſitzer⸗ vereins ſchon erfüllt ſind, haben wir doch geglaubt, Ihnen empfehlen zu ſollen, die geſamte Petition dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. Ferner haben wir eine weſentliche Aenderung bei den Einnahmen getroffen, indem wir eine Erhö⸗ hung um beinahe 272 000 %%ℳ vorſchlagen. Das iſt einer der weſentlichſten Punkte, der es dem Etats⸗ ausſchuß ermöglicht hat, die Erhöhung der Gemeinde⸗ einkommenſteuer zu vermeiden. Allerdings muß be⸗ tont werden — und das iſt auch im Ausſchuß natür⸗ lich zur Sprache gekommen —, daß es ſich hier nicht darum handelt, eine Ausgabe zu vermeiden, ſondern die Bezahlung dieſes Poſtens erfolgt lediglich aus den Reſerven; ſie ſoll aus dem Ausgleichsfonds geſchehen. Der Etatsausſchuß hat geglaubt, wegen des Charak⸗ ters dieſer Ausgabe dieſen Weg gehen zu ſollen. Es handelt ſich nämlich hierbei um außerordent⸗ liſche Abſchreibungen für die alten Maſchinen, die Transformatoren und Elektrizitätszähler. Da wir nicht angenommen haben — wenigſtens nicht in der Mehrheit —, daß dieſer Poſten dauernd viele Jahre hindurch wiederkehrt, ſondern da wir glauben, daß wir einen ſo hohen Betrag nur augenblicklich, in der Zukunft jedenfalls in erheblich verringertem Maße, einzuſetzen haben, haben wir es für richtig gehalten, hier den Ausgleichsfonds zur Deckung heranzuziehen. Die Maforität des Ausſchuſſes empfiehlt Ihnen da⸗ her, die Einnahme um dieſen Betrag zu erhöhen. Im übrigen iſt eine Aenderung bei der Aus⸗ gabe in Abſchnitt 3 Nummer 6, bei der Aſcheabfuhr, erfolgt. Es wird Ihnen empfohlen, den Betrag von 20 000 ℳ auf 10 000 ℳ herabzuſetzen. Wie Sie eben gehört haben, iſt ja ein Antrag von der linken Seite dieſes Hauſes eingegangen, der den alten Betrag wieder einſetzen will. Ich möchte Ihnen aber nach den eingehenden Debatten, die wir im Ausſchuß ge⸗ habt haben, doch empfehlen, bei dem Beſchluſſe des Ausſchuſſes zu bleiben. Es beſteht begründete Aus⸗ ſicht, daß ſich die Regelung der Aſcheabfuhr in an⸗ derer Weiſe machen laſſen wird, als es zuerſt vom