120 Stadtv. Gebert: Meine Herren! Ob das die Konſequenz iſt, was uns Herr Kollege Stadthagen hier zum Beſten gegeben hat, wage ich zu bezwei⸗ feln. Das Kapitel 1I1 iſt vom Kapitel I1 B ge⸗ ſondert, und man muß doch wohl anerkennen, daß man für Kapitel II B neue Anträge ſtellen kann, ohne daß man ſich in bezug auf die Konſequenz etwas vergibt. Ich möchte doch empfehlen, den von uns geſtellten Antrag zu akzeptieren. Vorſteher Dr Frentzel: Das Wort wird nicht weiter verlangt. Ich ſchließe die Debatte. (Stadtv. Vogel: Meine Herren! Ich möchte beantragen — —) — Herr Kollege Vogel, Sie haben gar nicht das Wort! Wünſchen Sie noch das Wort? Stadtv. Vogel: Jal) — Bitte, dann haben Sie es. Stadtv. Vogel: Bei Kapitel 111 würde ich in derſelben Weiſe — — (Große Heiterkeit und Zurufe.) Vorſteher Dr Frentzel: Herr Kollege Vogel, wir ſind bei Kapitel II B! Stadtv. Vogel: Dann hätte ich nur zu be⸗ merken, daß dieſer Antrag auch ſchon im Etatsaus⸗ ſchuß von mir vorgebracht worden iſt. Es wurde vorhin zwar beſtritten, iſt aber Tatſache. (Stadtv. Otto: Einen Antrag hatten Sie nicht geſtelltl) Vorſteher Dr. Frentzel: Ich ſchließe die Debatte jetzt definitiv. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem An⸗ trage des Kollegen Otto, bei den einmaligen Aus⸗ gaben den Abſchnitt 12 — Beſchaffung von Wander⸗ preiſen 200 m — zu ſtreichen, zuſtimmen wollen, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Das iſt die Mehrheit. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel I11 B — Höhere Lehranſtalten für die weibliche Jugend in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit der eben beſchloſſenen Aende⸗ rung ſowie mit den auf Druckſeite 100 der Vor⸗ lagen angegebenen Aenderungen des Etatsaus⸗ ſchuſſes feſt.) Wir kommen nun zu Kapitel III1. Bürgermädchenſchule, Gemeinde⸗ ſchulen und Kindergärten. Berichterſtatter Stadto. Otto: Meine Herren! Der Etatsausſchuß empfiehlt, Kapitel I1I11 mit den auf Druckſeite 97 der Vorlagen angegebenen Aende⸗ rungen anzunehmen. Im Etatsausſchuß iſt ein Antrag, als Nr. 22a der Ausgabe einzuſetzen: 1 Sitzung vom 6. März 1913 Lernmittel für alle Kinder der beiden unter⸗ ſten Klaſſen der Gemeindeſchulen 12 000 ℳ abgelehnt worden. Die Mehrheit, die den Antrag ablehnte, ließ ſich von verſchiedenen Gründen leiten. Ein Teil der Mehrheit erkennt prinzipiell die Rich⸗ tigkeit der Forderung auf Gewährung freier Lern⸗ mittel an, ſtellt ſich aber auf den Standpunkt, ſo⸗ lange die Maßnahmen zur Hebung unſerer Ge⸗ meindeſchulen neue Anforderungen an den Etat ſtellen, dieſe Frage ruhen zu laſſen. Der andere Teil der Mehrheit ſteht auf dem Standpunkt der grundſätzlichen Gegnerſchaft der Gewährung freier Lernmittel und hat darum dem Antrage nicht zu⸗ geſtimmt. Sollte der Antrag hier im Plenum wiederholt werden, ſo bitte ich Sie, aus dieſen Gründen ſich der Mehrheit des Etatsausſchuſſes an⸗ zuſchließen und den Antrag abzulehnen. Ferner empfehle ich im Namen des Etatsaus⸗ ſchuſſes die Annahme folgender Reſolution: Der Magiſtrat wird erſucht, die Frage des Fortfalls des Haushaltungsunterrichts in den Gemeindeſchulen mit Rückſicht auf die ſpätere Einführung der Mädchenpflichtfort⸗ bildungsſchulen mit Haushaltungsunterricht in baldige Erwägung zu ziehen. Ich bitte Sie, dem abgeänderten Etat zuzu⸗ ſtimmen und dieſe Reſolution anzunehmen. Vorſteher Dr. Frentzel: Meine Herren! Zu dieſem Kapitel iſt ebenfalls von den Herren Ahrens, Bade und Gen. ein Antrag eingegangen, dahin gehend: In Abſchnitt 3 wird eine Nummer 222 eingeſetzt: Lernmittel für die Kinder der beiden unterſten Klaſſen der Gemeindeſchulen 12 000 ℳ. In den einmaligen Ausgaben wird Ab⸗ ſchnitt 13 — Beſchaffung einer Schulbaracke für die Waldſchule 13 000 % — und Ab⸗ ſchnitt 14 — Beſchaffung von Wanderpreiſen 300 % — wieder hergeſtellt. Stadtv. Schwarz: Meine Herren! Im Namen der Mehrheit meiner Freunde beantrage ich, in Kapitel 11I Abſchnitt 3 Nummer 8, Nachhilfeunter⸗ richt, 10 000 ℳ zu ſtreichen. Ich bin mir der Ver⸗ antwortung dieſes Antrags voll bewußt, verſage es mir aber, ſo ſehr mir die Schulſache am Herzen liegt, heute mit Rückſicht auf die eingeengte Zeit, materiell auf die Sache einzugehen. Seit 1906 haben wir den Nachhilfeunterricht. Wie die Sache 1906 und 1907 gegangen iſt, geht aus dem Etat nicht klar hervor. Ich beſchränke mich alſo auf die Jahre 1908 bis 1913, worüber uns die Zahlen in dem Etat vorliegen. Im Jahre 1908 betrug die Er⸗ ſparnis an dieſer Ausgabe für den Nachhilfeunter⸗ richt 22%, im Jahre 1909 betrug ſie 26 %, im Jahre 1910 6 %, im Jahre 1911 über 9%, und für dieſes Jahr 1912 ſchätze ich die Erſparnis auf 14 %. Hierbei gehe ich von der Vorausſetzung aus, daß wir wenig über 50 000 ℳ im laufenden Jahre bis zum 31. Dezember verausgabt haben, und da größere Anforderungen an Nachhilfeunterricht vor Oſtern einzutreten pflegen, ſetze ich noch 20 000 % dazu und veranſchlage die Ausgaben auf 70 000 ℳ. Addiere ich die von mir errechneten Prozentzahlen, ſo komme ich auf die Zahl 77. Ich dividiere durch die Zahl der berückſichtigten Jahre: 6 und komme auf“ die Zahl 12, d. h. 12 %. Ich beantrage daher, 12% gleich 10 000 ℳ abzuſetzen.