128 Aenderung feſt. Die Verſammlung ſtimmt ferner der vom Berichterſtatter vorgetragenen Reſolution des Etatsausſchuſſes zu.) Wir kommen nunmehr zu Kapitel IV. Fortbildungsſchulen. Berichterſtatter Stadtv. Zander: Der Etatsaus⸗ ſchuß empfiehlt Ihnen, das Kapitel Fortbildungs⸗ ſchulen unverändert anzunehmen und nur folgender Reſolution zu Abſchnitt 1 Nummer 18 zuzuſtimmen: Der Magiſtrat wird erſucht, die Frage der Honorierung der Lehrer und Lehrerinnen an unſeren ſtädtiſchen Schulen bei Schüleraus⸗ flügen zu prüfen und der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung von dem Ergebnis Mitteilung zu machen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel IV — Fort⸗ bildungsſchulen — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt und ſtimmt der vom Berichterſtatter vorgetragenen Reſolution des Etatsausſchuſſes zu.) Vorſteher Dr. Frentzel: Kapitel v. Armenweſen. Berichterſtatter Stadtv. Bergmann: Meine Herren! Der Etatsausſchuß empfiehlt, Kapitel V mit einer bei Anſatz 15 des Abſchnittes 7 der Ausgabe eingetretenen Erhöhung um 50 ℳ anzunehmen. Der Ausſchuß hat ſonſt keinen Anlaß gefunden, Aende⸗ rungen an dieſem Kapitel vorzunehmen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel v — Armen⸗ weſen in Einnahme und Ausgabe nach dem Vor⸗ anſchlage des Magiſtrats mit der vom Berichterſtatter vorgetragenen Aenderung des Etatsausſchuſſes feſt.) Vorſteher Dr Frentzel: Kapitel vI. Krankenanſtalten. Bevor ich dem Referenten, Herrn Kollegen Zan⸗ der, das Wort erteile, möchte ich bemerken, daß fol⸗ gender Antrag bei mir eingegangen iſt: Der Magiſtrat wird erſucht, im kommenden Etatsjahre die Buchführung des Krankenhauſes derart einzurichten, daß am Ende des Jahres zu erſehen iſt, wieviel Ausfälle an liquidierten Verpflegungskoſten entſtanden ſind. Unterzeichnet: Dr Bauer, Hubatſch, Stadt⸗ hagen, und noch verſchiedene andere Herren. Berichterſtatter Stadtv. Zander: Meine Herren! Der Etatsausſchuß empfiehlt Ihnen, bei den ein⸗ maligen Ausgaben in Abſchnitt 5 die Poſition: Mar⸗ kiſeneinrichtung 1100 ℳ zu ſtreichen, in Abſchnitt 10 die Poſition: Möbel uſw. für Schweſternwohn⸗ zimmer auf 2000 %ℳ zu ermäßigen und desgleichen in Abſchnitt 14 die Anſiedlungskoſten auf 12 000 % zu ermäßigen ſowie in Abſchnitt 1 der Ausgabe die Nummer 4 wie folgt zu faſſen: Den dirigierenden Aerzten Honorar für Behandlung von Klaſſenpatienten, zahlbar vierteljährlich auf beſondere Anweiſung, 10 000 ℳ. Sitzung vom 6. März 1913 Stadtv. Dr. Bauer: Meine Herren! Wir ſind veranlaßt worden, den eben verleſenen Antrag ein⸗ zubringen, weil ſich bei der Beratung im Ausſchuß herausgeſtellt hat, daß eine ziemlich große Differenz vorhanden iſt zwiſchen der Anzahl der Tage, die als Verpflegungstage in den Ausgaben eingeſtellt ſind, und den Einnahmen, die auf der Gegenſeite ſtehen müſſen. Auf Seite 11 finden Sie unter Erläute⸗ rungen für 35 Köpfe 1. und 11. Klaſſe 12 775 Ver⸗ pflegungstage eingeſtellt und für 805 Köpfe III. Klaſſe 293 825. Wenn Sie nun die Mindeſt⸗ ſätze nur annehmen — für die Klaſſenpatienten 1. und 11. Klaſſe nur 6 ℳ —, ſo kommen Sie dabei auf eine Einnnahme von 76 650 ℳ, und wenn Sie für die Patienten III. Klaſſe auch nur 3 ℳ einſetzen als Mindeſtſatz, ſo kommen Sie auf die Summe von 881 475 ℳ, zuſammen auf 1 034 775 ℳ, die als Einnahme eingehen müſſen. Eingeſetzt ſind im Etat nur 822 000 bzw. nach Erhöhung des Etatsaus⸗ ſchuſſes 57 000 ℳ mehr. Es fragt ſich, woher rührt dieſe Differenz? Zum mindeſten müßte man doch annehmen, daß die 76 000 ℳ von den Klaſſen⸗ patienten ohne weiteres eingehen. Darüber finden wir hier aber nichts, die ſtecken alle in den „ſonſtigen Verpflichteten“. Wenn Sie die 76 000 ℳ von den Einnahmen bei den ſonſtigen Verpflichteten, ab⸗ ziehen, ſo würden ſie noch ungefähr 66 000 ℳ als von den ſonſtigen Verpflichteten eingehenden Betrag übrig behalten. Das iſt eine Summe, die entſchieden nicht dem entſpricht, was man ermarten müßte. Es fragt ſich: wohin verſchwindet das Geld? Zahlen es die meiſten, die verpflichtet ſind, gar nicht? Wie kommt es überhaupt, daß die Summen hier ſoviel kleiner ſind? Wir glauben, daß wir darüber eine Ueberſicht erhalten können, wenn die Buchführung im Kranken⸗ hauſe derart eingerichtet wird, daß wir Ende des Jahres eine Nachweiſung bekommen über die Summen, die nicht eingehen, die als Ausfälle zu be⸗ trachten ſind. Wir glauben, daß es im Intereſſe der geſamten Verwaltung liegt, wenn eine Trennung vor⸗ genommen wird. Bürgermeiſter Dr Maier: Meine Herren! Wir können ſelbſtverſtändlich ſchon nach der heutigen Buchführung in umma Ihnen genau angeben, welche Beträge eingehen und welche nicht. Die Einziehung der Beträge liegt nicht der Krankenhausverwaltung, ſondern der Armenverwaltung ob. Wir ſind auch ſelbſtverſtändlich bereit, Ihnen eine beſondere Nach⸗ weiſung am Schluſſe des Jahres zu geben neben der eigentlichen Rechnunglegung, die ja ohnedies ſtatt⸗ findet. Ich weiß nun nicht, ob Herr Sanitätsrat Dr Bauer noch beſondere Wünſche bezüglich der Buch⸗ führung hat. Aus ſeinen Ausführungen ging das nicht mit abſoluter Deutlichkeit hervor. Ich mache darauf aufmerkſam, daß die Mindereinnahmen nicht lediglich darauf zurückzuführen ſind, daß etwa Aus⸗ fälle bei den einzelnen Verpflegungsfällen entſtehen, ſondern daß ſie daraus reſultieren, daß wir geſetzlich zum Teil nicht in der Lage ſind, die vollen Beträge wieder einzuziehen, die uns als Auslagen entſtehen. Stadtv. Dr. Bauer: Es wäre ja ſehr wünſchens⸗ wert, wenn es ſchon in dieſem Jahre möglich wäre, uns die Nachweiſe zu geben. Ich habe geglaubt, das wäre nicht möglich. Das wünſchen wir ja ge⸗ rade. Wir wünſchen zu wiſſen, wieviel von den Ausgaben z. B. von anderen Armenverbänden nicht