150 daß der Magiſtrat ſie ad acta nimmt, ſie ad acta nehmen muß und in ſeinen großen Papier⸗ korb verſchwinden läßt. Denn der Magiſtrat hat die Erwägungen, die gewünſcht werden, in ſehr ſorg⸗ fältiger Weiſe bereits längſt angeſtellt. Man ſoll doch hier nicht Reſolutionen faſſen, denen gar keine Folge gegeben werden kann. Eine Erhöhung der Krankenhauskoſten für Auswärtige kann gar nicht eintreten aus den Gründen, die Herr Kollege Ahrens vorhin entwickelt hat. Die Krankenkaſſen ſind eben nicht verpflichtet, Krankenhausbehandlung eintreten zu laſſen, ſondern ſie ſind nur verpflichtet, Kranken⸗ hauskoſten zu erſetzen, mit Beträgen zu erſetzen, die ſehr viel geringer ſind als die Sätze, die hier je nach der Klaſſe der ſtaatlichen Krankenverſicherung gezahlt werden; ſie gehen bis zu 90 Pf. herunter und bis auf 1,40 ℳ hinauf. Keineswegs werden damit Sätze von 3 ℳ erreicht. Gerade aus dem Grunde hat der Magiſtrat längſt dieſe Erwägungen, die er angeſtellt hat, abgeſchloſſen und iſt dazu gekommen, daß in dieſer Beziehung ein Unterſchied zwiſchen Auswärti⸗ gen und Einheimiſchen nicht gemacht werden kann; denn wenn dieſer Unterſchied gemacht würde, ſo mürde nicht etwa eine vermehrte Bezahlung erfolgen, das Krankenhaus würde nicht etwa vermehrte Ein⸗ nahmen haben, ſondern geringere. Wenn Sie aber überzeugt ſind, daß eine ſolche Reſolution keinen Wert hat, daß ihr nicht Folge ge⸗ geben werden kann, wozu denn ſie faſſen? Doch nicht etwa bloß aus dem Grunde, damit es nach außen hin nicht ſo ausſehen ſoll, als ob die von Herrn Kollegen Stadthagen in der erſten Plenarberatung vorge⸗ brachten Gründe nicht ganz aus der Luft gegriffen waren? Sie waren aus der Luft gegriffen! Herr Kollege Stadthagen hatte ſich nicht genügend infor⸗ miert, und um das zu verdecken, dazu wollen wir doch keine Reſolution faſſen. Ich bitte Sie alſo, dieſer Reſolution nicht Ihre Zuſtimmung zu geben. Stadtv. Dr Stadthagen (perſönliche Bemerkung): Meine Herren! Das Urteil darüber, wie und wo ich mich informiere, kann ich dem Herrn Kollegen Borchardt nicht überlaſſen: das möge Herr Kollege Borchardt mir allein überlaſſen. Berichterſtatter Stadtv. Zander (Schlußwort): Meine Herren! Herr Kollege Ahrens und Herr Kollege Borchardt haben geſagt, daß die Kranken⸗ kaſſen nicht verpflichtet ſind, die Krankenhausbeiträge zu zahlen, ſondern daß es ihr guter Wille iſt. Die Herren haben aber vergeſſen, daß auch das Kranken⸗ haus nicht gezwungen iſt, dieſe Patienten auf⸗ zunehmen. Es würde höchſt wahrſcheinlich ein Boykott entſtehen genau ſo, wie er ſchon öfter mit den Kranken⸗ kaſſen entſtanden iſt. Namentlich iſt das Kranken⸗ haus Weſtend nicht verpflichtet, Wilmersdorfer oder andere Patienten aufzunehmen. Ein alter liberaler Grundſatz iſt doch der Grundſatz der Gegenſeitigkeit. Was dem einen recht iſt, iſt dem andern billig. Berlin nimmt die Patienten zu denſelben Koſten auf und Schöneberg nimmt ſie dazu auf, alſo können wir in Charlottenburg doch nicht ablehnen, die aus Schöneberg und aus Berlin kommenden aufzunehmen. Es würde ſich alſo einzig und allein um die Kranken handeln, die aus Wilmersdorf kommen. Bedenken Sie, wenn in Charlottenburg eine größere Epidemie ausbräche und unſere Krankenhäuſer nicht ausreichten und nun Berlin ſagte: wir nehmen die Charlotten⸗ Sitzung vom 6 März 1913 .. nicht auf, wir wollen höhere Kurkoſtenſätze haben! Trotzdem ich die Reſolution für vollkommen un⸗ gefährlich halte — denn ich bin der Ueberzeugung, daß es unmöglich iſt, daß eine einzige Gemeinde in Groß⸗Berlin die Kurkoſtenfätze erhöht —, möchte ich doch das Plenum bitten, dieſe Reſolution ab⸗ zulehnen, weil ſie in Wirklichkeit unausführbar iſt. Stadtv. Dr Stadthagen (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren! Wir müſſen doch wohl die Debatte wieder eröffnen, wenn der Referent ſich nicht im Rahmen des Referats hält. Ich bin nicht der Mei⸗ nung, daß der Referent ſeine perſönliche Anſicht hier bei Gelegenheit des Referats zu äußern hat, ſondern er iſt nur Berichterſtatter. Nachdem er ſich ſo ge⸗ äußert hat, müſſen wir wieder in die Debatte ein⸗ treten. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Das iſt ge⸗ ſchäftsordnungsmäßig jetzt nicht mehr zuläſſig. Wir kommen zur Abſtimmung. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel vI Krankenanſtalten — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vorgetragenen, auf Druck⸗ ſeite 100 der Vorlagen angegebenen Aenderungen des Etatsausſchuſſes feſt und lehnt die vom Etats⸗ ausſchuß vorgeſchlagene Reſolution ab.) Dann iſt das von Herrn Kollegen Dr Bauer und anderen an den Magiſtrat geſtellte Erſuchen, im kommenden Etatsjahre die Buchführung des Krankenhauſes derart einzurichten, daß am Ende des Jahres zu erſehen iſt, wieviel Ausfälle an liqui⸗ dierten Verpflegungskoſten entſtanden ſind, vom Magiſtrat ſchon in bejahendem Sinne beantwortet worden. Ich ſtelle das hiermit feſt. Wir kommen zu Hochbau. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren! Ich bitte Sie mit dem Etatsausſchuß, das Kapitel mit den auf Druckſeite 100 und 108 der Vorlagen angegebenen Aenderungen anzunehmen. Zu bemerken iſt im großen und ganzen weiter nichts. Aufgefallen iſt Ihnen ja wohl, daß wir 300 000 ℳ für die Gemeindeſchule auf der einen Seite geſtrichen und ſie auf Konto der einſtweiligen Kapitalsanſammlung gebucht haben. Im Reſultat ändert das nichts. Es fällt natürlich bei der Addi⸗ tion für das Endergebnis ſehr ins Gewicht. Sie haben alle die Aenderungen »eleſen; ich bitte Sie, mit ihnen den Hochbauetat anzunehmen. Kapitel VII. Stadtv. Stulz: Meine Herren! Meine Freunde können ſich nicht mit der Idee befreunden, daß dieſe 300 000 ℳ aus dem Ertraordinarium weogenommen werden ſollen. Wir halten ein ſolches Verfahren nicht für weiſe, nicht für eine vorſichtige Finanz⸗ wirtſchaft. Sie wiſſen doch, daß unſer noch große Aufgaben warten in bezug auf den Ausbau des Schulweſens. Die Zunahme der Bevölkerung in Charlottenburg macht es erforderlich, daß fortwäh⸗ rend Neubauten vorgeſehen werden. Ferner weiſe ich darauf hin, daß das Fortbildungsſchulweſen noch lange nicht am Ende ſeiner Entwicklung angelangt iſt. Ganz im Gegenteil, wir müſſen beſtrebt ſein,