150 alſo die Annahme des Kapitels Gemeindeſteuern mit den Ihnen gedruckt vorliegenden Bedingungen. Stadtv. Dr Borchardt: Meine Herren! Ich habe zu dieſem Kapitel keinen Antrag mehr zu ſtellen, aber nicht etwa deswegen, weil an ſich ein An⸗ trag nach dem Ergebnis der Beratung überflüſſig wäre, ſondern lediglich deswegen, weil er doch nicht angenommen werden würde. Ich möchte bei dieſem Kapitel nur ganz kurz auf einige Ausführungen bei der erſten Beratung des Etats hinweiſen. Bei der erſten Beratung wurde von Herrn Kollegen Wöllmer, der außerordentlicher Schärfe gegen den Vorſchlag des Magiſtrats, 110% Einkommenſteuer zu erheben, gewandt hatte, betont, man würde ſich den Etat ſehr genau anſehen, würde verſuchen, Abſtriche zu machen und würde jedenfalls doch wohl unter die 110% herabkommen, wenn man auch viel⸗ leicht nicht mit 100% auskommen würde, man könnte das ja vorher nicht wiſſen, man würde vielleicht mit 105% auskommen können und brauchte nicht gleich auf 110% zu gehen. Nach dieſen Ausführungen hätte man erwarten können, daß im Etatsausſchuß tatſächlich eine unbefangenere Prüfung des Etats ſtatt⸗ gefunden hätte und daß man am Schluſſe dann der Frage des Prozentſatzes der Einkommenſteuer näher getreten wäre. Ich habe ja ſchon mehrfach im Laufe der heutigen Verhandlung darauf hinweiſen müſſen, daß das im Etatsausſchuß nicht geſchehen iſt, ſondern daß man von vornherein mit der Abſicht, unter allen Umſtänden auf 100% zu bleiben, an die Beratung herangegangen iſt. Das zeigt ſich natürlich auch in dem Kapitel Gemeindeſteuern. Wenn auch Herr Kollege Wöllmer jetzt ſagt: meine Herren, Sie haben im großen und ganzen den Beſchlüſſen des Etats⸗ ausſchuſſes zugeſtimmt, und daher können wir mit 100% Gemeindeſteuern auskommen —, ſo ſtellt ſich nach dem Beſchluſſe des Etatsausſchuſſes keineswegs heraus, daß man mit dieſem Prozentſatz von 100 auskommen kann. Der Etat zeigt in ſeinem Extra⸗ ordinarium noch eine Poſition Kapitel III, Aus⸗ gleichsfonds, und da wird eine Poſition von rund 225 000 %ℳ zur Herſtellung des Etatsausgleichs vom Magiſtrat verlangt. Nun iſt ja eigentlich ſchon die Forderung des Magiſtrats, aus dem Ausgleichsfonds 225 000 ℳ zur Herſtellung des Etatsausgleichs zu nehmen, etwas anfechtbar. Denn dieſer Ausgleichs⸗ fonds ſollte bei ſeiner Schaffung durchaus nicht zur Herſtellung eines Etatsausgleichs dienen, ſondern ſollte zur Herſtellung eines Ausgleichs der Ueber⸗ ſchüſſe dienen; falls nämlich die Ueberſchüſſe nicht die Million erreichen, die in den nächſtjährigen Etat einzuſtellen war, dann ſollte aus dem Ausgleichs⸗ fonds ſoviel genommen werden, um ihn auf dieſe Million zu füllen, nicht aber, daß, wenn die Million erreicht und eingeſtellt war, noch ein beſonderer Etats⸗ ausgleich ſtattfand! Die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung hat aber bereits mehrfach dieſen Fonds zum Etatsausgleich benutzt, und ſo hat es der Magiſtrat auch diesmal verlangt. Wenn Sie den Beſchlüſſen des Etatsausſchuſſes Rechnung tragen, dann fehlen immer noch ungefähr 136 000 M., ſo daß Sie alſo nach den Beſchlüſſen des Ausſchuſſes keineswegs mit den 100% auskom⸗ men können. Das können Sie nur dann, wenn Sie dieſe Poſition zur Herſtellung des Etatsausgleichs noch außerordentlich erhöhen, eben noch um dieſe ſpeziell ſich mit Sitzung vom 6. März 1913 fehlenden 140 000 ℳ erhöhen, ſo daß ſie ſich nachher auf rund 360 000 ℳ ſtellen wird. Ich erinnere übrigens daran, daß Sie auch die außerordentlichen Abſchreibungen des Elektrizitäts⸗ werkes auf den Ausgleichsfonds übernommen haben, eine Art der Abbuchung, die Sie bereits im vorigen Jahre beliebt haben, die ich im Etatsausſchuß mit dem etwas harten Worte Bilanzverſchleierung mir zu kennzeichnen erlaubte, — ein Ausdruck, den ich im Plenum nicht anwenden will. (Heiterkeit und Zurufe) — Ich habe nur erwähnt, daß ich ihn dort gebraucht habe; ich will im Plenum nur darauf hinweiſen, daß es eine künſtliche Vermehrung des ſcheinbaren Ueber⸗ ſchuſſes des Elektrizitätswerkes um ungefähr 300 000 Mark bedeutet. Im Effekt iſt es ja gleichgültig, ob ich aus der rechten oder der linken Taſche bezahle: aber nach außen hin erſcheint unſer Elektrizitätswerk als um 300 000 ℳ günſtiger ſtehend, als es tatſäch⸗ lich ſteht. Außerdem war auch der Gedanke maß⸗ gebend — auch das iſt ja im Etatsausſchuß ausge⸗ ſprochen worden —, daß es einen nicht ſchönen Ein⸗ druck mache, wenn die Poſition zur Herſtellung des Etatsausgleichs aus dem Ausgleichsfonds nachher gar ſo hoch erſcheint. Nehmen Sie an, Sie würden die 300 000 %ℳ auch noch daraus nehmen, dann würden Sie ſchon beinahe 700 000 ℳ, über 650 000 %ℳ aus dem Ausgleichsfonds bloß zum Etatsausgleich neh⸗ men! Tatſächlich geſchieht es. Meine Herren, ich habe hier nur das Wort er⸗ griffen, um darauf hinzuweiſen, daß, wenn Sie den bisherigen Beſchlüſſen des Etatsausſchuſſes folgen wollten, Ihnen eben etwa 140 000 ℳD noch fehlen, die nachher aus dem Ausgleichsfonds genommen werden ſollen. Eine außerordentlich bedenkliche Finanzgeba⸗ rung, auf deren außerordentliche Bedenklichkeit der Herr Kämmerer gerade bei der erſten Beratung des Etats in ſehr beredten Worten hingewieſen hat! Einen Antrag zu ſtellen, dieſe Poſition aus Steuern zu nehmen, erſpare ich mir und Ihnen des⸗ wegen, weil ich nach der Stimmung bei Ihnen an⸗ nehmen kann, daß Sie ihn jetzt ablehnen werden. (Sehr richtig!) Aber nicht verſchweigen möchte ich doch, daß ein ſolcher Antrag im Etatsausſchuß eine Lächerlichkeit genannt wurde. Es ſollte da lächerlich erſcheinen, über 100% hinauszugehen, wenn auch nur um einen ganz geringen Betrag, weil es ſich eben darum han⸗ delte, unbedingt die 100% feſtzuhalten. Sie würden nämlich um 1,5% über die 100% hinausgehen müſſen. Früher haben die Herren immer geſagt: ſo⸗ bald es notwendig wird, werden die 100% kein noli me tangere für uns ſein. (Zuruf bei den Liberalen: Es iſt aber noch nicht nötig!) da werden wir darüber hinausgehen. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Jetzt, wo es notwendig geworden iſt, (Widerſpruch)