Sitzung vom 6. März 1913 heißt es: nein, wir bleiben dabei, wir benutzen unſere Fonds bis auf das letzte, ehe wir über die 100% hinausgehen. Ja, Sie erklären es geradezu für lächerlich, weil es ſich um Bruchteile von Prozenten handelt, während Sie doch bei anderen Punkten ſich vor ſolcher Lächerlichkeit nicht ſcheuen. Im ſelben Kapitel XV, bei Abſchnitt 2, handelt es ſich nicht bloß um Zehntel von Prozent, ſondern um Zehntel von Promille, und da ſcheuen Sie ſich durchaus nicht, mit Zehntel von Promille zu operieren, ohne zu fürchten, dadurch dem Fluche der Lächerlichkeit zu verfallen. Es ſind das alles nur — na, ich möchte keinen unparlamentariſchen Ausdruck anwenden — (Heiterkeit und Rufe: Sagen Sie es nur!) — nein, nein! — es ſind das jedenfalls Vorwände, um über die 100% nicht hinauszugehen. Daß Sie mit dieſer vorgefaßten Meinung den Etat ſo geſtaltet haben, nicht zum Vorteil der Entwicklung der Stadt Charlottenburg, das wollte ich hier nur noch einmal feſtſtellen. (Oho! bei den Liberalen. — Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten. — Sehr falſch! bei den Liberalen.) Stadtv. Wöllmer: Meine Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Borchardt wird es mir ja einigermaßen ſchwer, kurz zu ſein. Ich werde mir aber trotzdem Mühe geben, nur kurz auf ſeine Ausführungen zu erwidern. Herr Kollege Dr Borchardt hat einen Wider⸗ ſpruch konſtruiert zwiſchen meinen Ausführungen bei der erſten Beratung des Etats in der Stadtverord⸗ netenverſammlung und den Beſchlüſſen des Etatsaus⸗ ſchuſſes in bezug auf die Geſtaltung des Etats. Dieſer Widerſpruch iſt keinesfalls vorhanden. Welche Aen⸗ derungen haben wir denn vorgenommen, die von weſentlicher Natur ſind? Alle Abſtriche ſind finan⸗ ziell nicht von Belang geweſen; ihre Urſache beſtand mehr oder weniger in grundſätzlichen Meinungsver⸗ ſchiedenheiten. Die weſentlichen Aenderungen, die wir an dem Voranſchlag des Magiſtrats vornahmen, ſind folgende. Erſtens haben wir für Koks die Einnahme er⸗ höht, nachdem wir uns durch eine gründliche Prü⸗ fung überzeugt haben, daß mindeſtens der Betrag von 200 000 ℳ einlaufen wird. Zweitens haben wir eine Extraabſchreibung auf die Gasanſtalt 1 von 100 000 ℳ unterlaſſen, nachdem wir uns überzeugt haben, daß dieſe Abſchreibung keinesfalls nötig iſt. Schließlich haben wir eine Hinausſchiebung vorge⸗ nommen (Spandauer Berg) und endlich haben wir dann unſere Fonds in Anſpruch genommen. Nun blieben zum Etatsausgleich, wie Herr Kollege Dr. Borchardt mit Recht ſagt, ſchließlich 135 000 %ℳ übrig, und es gelangte an den Etats⸗ ausſchuß der Antrag, dieſe 135 000 ℳ nicht aus dem Ausgleichsfonds zu nehmen, ſondern die Einkom⸗ menſteuer um ein weiteres Prozent zu erhöhen, alſo den Zuſchlag zur Staatseinkommenſteuer auf Meine Herren, es iſt mir nicht 101% feſtzuſetzen. eingefallen, dies als eine Lächerlichkeit zu bezeichnen, wie Herr Kollege Dr Borchardt behauptet, ſondern ich habe in Erwiderung auf die Vorſchläge des Herrn Dr. Borchardt geſagt, dies könnte doch nur ein Scherz von ihm fein. Ich bitte Sie, ſich zu vergegenwärti⸗ gen, welchen Eindruck es vor der Bürgerſchaft machen würde, wenn wir bei unſerem Millionenetat wegen 135 000 ℳ überhaupt die Einkommenſteuer erhöhen 151 wollten. — Beiläufig geſagt bleibt, wenn jetzt die Stadtverordnetenverſammlung den Beſchlüſſen des Etatsausſchuſſes folgt, in unſerm Ausgleichsfonds noch rund 1 Million übrig, und es bleibt in dem Ka⸗ pitalanſammlungsfonds — das iſt ſchwer zu ſchätzen — mindeſtens auch noch eine Million übrig. Im Gegenſatz zu den Ausführungen des Kolle⸗ gen Dr Borchardt bin ich der Anſicht, das es Pflicht des Etatsausſchuſſes war, dieſe Finanzgebarung vor⸗ zunehmen, ſo lange wir noch über ſo genügende Re⸗ ſerven verfügen. Wir dürfen den Bürgern nicht mehr Steuern aufbürden, ſo lange wir noch reichlich über Reſerven verfügen. (Bravo! bei den Liberalen.) (Die Verſammlung ſtellt Kapitel XV — Ge⸗ meindeſteuerr — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit der auf Druck⸗ ſeite 108 der Vorlagen angegebenen Aenderung feſt und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem An⸗ trag des Etatsausſchuſſes, wie folgt: 1. a) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1913 Ge⸗ meindeeinkommenſteuer zu zahlen, ent⸗ bunden. 5) die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlags von 100% zur Staatseinkommenſteuer zur Erhebung; c) die Realſteuern kommen in Höhe von 170,30% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung, und zwar: 1. die Gemeindegewerbeſteuer — unter Berückſichtigung des Beſchluſſes zu d — in Höhe von 132,10% der ſtaatlich veranlagten Gewerbeſteuer — 150% der in den Gewerbeſteuer⸗ klaſſen I und 1I ſtaatlich veranlag⸗ ten Steuerſätze und 100% der in den Gewerbeſteuerklaſſen I1II und I1V ſtaatlich veranlagten Steuerſätze (§ 31 Ziffer 1 des Kommunalab⸗ gabengeſetzes; 2. die Gemeindegrundſteuer in Höhe von 181% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer = 2,7% des gemeinen Wertes der bebauten und 5,4% des gemeinen Wertes der unbebauten Grundſtücke; im Rechnungsiahre 1913 wird die Ge⸗ werbeſteuer der in der Klaſſe IV und — ſoweit der Betrag der im Rech⸗ nungsjahre 1912 aufgekommenen Warenhausſteuer ausreicht auch der unteren Stufen der in der Klaſſe I11 veranlagten Steuerpflichtigen außer He⸗ bung geſtellt. Die im Rechnungsjahre 1913 aufkommende Warenhausſteuer wird im Rechnungsjahre 1914 zur Deckung des Gewerbeſteuerſolls der Gewerbetreibenden der Gewerbeſteuer⸗ klaſſe IV und der unteren Stufen der Gewerbeſteuerklaſſe III verwendet. e) die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100%, der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben; 2 2 1) die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1% des Umſatzwertes der bebauten d)