152 und 2% des Umſatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung; g) die nach Maßgabe des Gebäudenutzungs⸗ wertes zu erhebende Kanaliſationsge⸗ bühr wird auf 1%, die Gebühr für die Beſeitigung des Hausmülls auf 0,9% feſtgeſetzt. 2. Aus dem Sammelfonds für Anleihezwecke ſind außer den bereits bewilligten Beträ⸗ gen zu entnehmen und in den Etat für 1913 einzuſtellen: a) Zuſchuß zu den Baukoſten der Leibniz⸗ Oberrealſchule 100 000 5) Zuſchuß zu den Baukoſten des Lyzeums IV, 1. Teilbe⸗ trag , 4201 060 %ℳ Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen nun zum Extraordinarium des Hauptetats. Hierzu liegt ein Antrag der Herren Ahrens Bade, Borchardt uſw. vor: Im Erxtraordinarium Kapitel II ſoll der⸗ neu eingeführte Abſchnitt „Grunderwerbs⸗ koſten für eine Schule“ geſtrichen werden. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Borchardt: Als Re⸗ ferent kann ich Ihnen nur die Annahme des Ertra⸗ ordinariums mit den Aenderungen empfehlen, wie ſie auf Seite 108 und 109 der Vorlagen angegeben ſind, wobei im Kapitel I111 eben der Poſten aus dem Ausgleichsfonds rechneriſch feſtzuſtellen iſt. Was den Antrag betrifft, ſo darf ich wohl gleich hinzufügen, daß er bei Kapitel vII bereits mitbehandelt und auch dort im Grunde genom⸗ men ſchon zur Abſtimmung gekommen iſt. Der An⸗ trag iſt nach der Abſtimmung und Erörterung bei Kapitel vII gegenſtandslos geworden und wird zu⸗ rückgezogen. (Die Verſammlung ſtellt das Extraordinarium des Hauptetats in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeite 108 und 109 der Vorlagen angegebenen Aenderungen feſt.) Vorſteher Dr Frentzel: Entſprechend den be⸗ ſchloſſenen Mehr⸗ und Minderausgaben gegenüber den Ausſchußvorſchlägen ändert ſich nunmehr der Anſatz Kapitel 1 Abſchnitt 12 — Dispoſttionsfonds. Das Protokoll der heutigen Sitzung bitte ich die Herren Stadtv. Dr Borchardt, Wöllmer und Mos⸗ gau zu vollziehen. Wir fahren in unſerer Tagesordnung fort. Punkt 3: Vorlage betr. Seminarkurſus zur Ausbildung haupt⸗ amtlicher Lehrer an gewerblichen Fortbildungsſchulen. — Druckſache 66. Stadtv. Schwarz: Als der Seminarkurſus zur Ausbildung hauptamtlicher Lehrer an gewerblichen Fortbildungsſchulen eingeführt wurde, haben ſowohl die Herren von der Rechten wie meine Freunde ihrer Freude darüber Ausdruck gegeben, daß der Magiſtrat nunmehr Gelegenheit habe, den hierfür in Betracht kommenden Perſonen die Teilnahme an dieſen Kur⸗ ſen, ſei es durch Stipendien, ſei es durch Urlaubs⸗ gewährung unter Gehaltszahlung, zu ermöglichen. Damals war eine Lokaliſierung dieſer Inſtitution noch nicht in Sicht; jetzt ſoll dieſe Inſtitution lokali⸗ Sitzung vom 6. März 1913 fiert werden. Der Herr Handelsminiſter iſt an uns mit dem Erſuchen herangetreten, ihm die dafür not⸗ wendigen Räume zur Verfügung zu ſtellen, und wir können uns um ſo mehr über dieſes Erſuchen freuen, weil viele große Städte ſich um dieſen Seminar⸗ kurſus beworben hatten. Dieſem Seminarkurſus haben wir nichts weiter zur Verfügung zu ſtellen als ein Zimmer zur dauern⸗ den Benutzung für die Erledigung der Verwaltungs⸗ geſchäfte, außerdem 4 weitere Räume zu Tageszeiten, zu denen wir ſie nicht benutzen. Das ſoll ſo bleiben, ſo lange das Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchul⸗ gebäude ſeinem gegenwärtigen Zwecke dient; ſpäter ſollen in dem neu zu errichtenden Gebäude dieſelben nötigen Räume für den Seminarkurſus ebenfalls zur Verfügung geſtellt werden. Die Koſten des Seminar⸗ kurſus trägt der Staat. Da wir uns durch die Unterbringung dieſes Se⸗ minarkurſus in unſerer Stadt ſowohl in pädagogi⸗ ſcher wie in wirtſchaftlicher Beziehung mancherlei Vor⸗ teile verſprechen dürfen, können wir uns zu dieſem Angebot nur gratulieren, und ich möchte Sie bitten, der Magiſtratsvorlage zuzuſtimmen. Stadtv. Richter: Meine Herren! Auch meine Freunde ſtehen der Vorlage an ſich nicht unſympathiſch gegenüber, trotzdem wir nicht umhin können, darauf hinzuweiſen, daß wohl ein großer Teil der Lehrer, die hier ausgebildet werden, Charlottenburg mit dem Eindruck verlaſſen werden, daß das Charlottenburger Fortbildungsſchulweſen in ſeinem äußeren Rahmen, ſoweit die Räume in Betracht kommen, in denen es untergebracht iſt, nicht auf der Höhe ſteht, und nach den Entſchließungen, die Sie hier heute wieder ge⸗ faßt haben, läßt uns die Zukunft nach der Richtung hin Böſes ahnen; der augenblickliche Zuſtand wird jedenfalls noch auf eine Reihe von Jahren konſerviert werden. Ich würde mich freuen, wenn wir in dieſer Hinſicht enttäuſcht werden. Aber, meine Herren, ich möchte bei dieſer Ge⸗ legenheit noch auf etwas anderes hinweiſen. Die Prüfungsordnung, die der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe erlaſſen hat, ſagt, daß in erſter Linie Techniker und Handwerker mit allgemeiner Bildung, die mindeſtens 3 Jahre praktiſch gearbeitet haben, zugelaſſen werden ſollen; ſie ſollen in einem Alter von mindeſtens 24 bis höchſtens 35 Jahren ſtehen. Außerdem wird in der Prüfungsordnung noch ge⸗ ſagt, was die Betreffenden noch ihrem Geſuche beizu⸗ fügen haben. Da iſt unter anderm auch unter Ziffer 3 verzeichnet: Führungszeugnis der Ortsbehörde. Aus dieſem Umſtand entnehme ich, daß von dieſem Kurſus alle diejenigen Handwerker ferngehalten werden, die ſich irgendwie einmal in gewerkſchaftlicher Hinſicht betätigt haben. Nach den Erklärungen, die von der preußiſchen Regierung ſchon des öfteren ab⸗ gegeben worden ſind, iſt das für mich ohne weiteres klar. Aber, meine Herren, ich möchte Sie einmal er⸗ ſuchen, beiſpielsweiſe hier in Berlin unter den Hand⸗ werkern im Alter von 24 bis 35 Jahren, die praktiſch tätig ſind und ſich für den Lehrerberuf eignen, nach⸗ zuforſchen, ob ſie da eine irgendwie nennenswerte An⸗ zahl zuſammenbringen können, die nicht organiſiert iſt. Ich zweifle daran, daß es Ihnen gelingen wird. Wenn wir von dieſem Geſichtspunkt aus dieſe Kurſe betrachten, ſo müſſen wir ſagen, daß die Er⸗ ziehung der gewerblichen Jugend ſehr darunter zu leiden hat, daß wirklich tüchtige Leute nur deshalb von dem Lehrerberuf ferngehalten werden, weil ſie ſich eben gewerkſchaftlich organiſteren. Aber trotzdem