162² zu ſtellen. Zunächſt den Antrag, das Gehalt für die Stelle des Erſten Bürgermeiſters auf 24 000 ℳ feſtzuſetzen; zum zweiten den Antrag, die Vorlage einem Ausſchuß von 15 Mitgliedern zu überweiſen. Was den erſten Antrag angeht, ſo meinen meine Freunde, daß es nur dem Recht und der Billigkeit entſpreche, wenn wir, nachdem wir durch die Be⸗ meſſung des Gehalts für den Zweiten Bürgermeiſter auf 18 000 ℳ weſentlich über die bisherigen Bezüge der Stelle hinausgegangen ſind, uns auch bei der Stelle des Erſten Bürgermeiſters nicht darauf be⸗ ſchränken, mit dem Anfangsgehalt des bisherigen Etats zu beginnen, ſondern wenigſtens das Endgehalt dieſes Etats, (Stadtv. Hirſch: Wenigſtens?) das ſind 24 000 ℳ, einzuſetzen. Wir haben uns darauf beſchränkt, bei dieſer Summe von 24 000 ℳ zu bleiben. Man hätte vielleicht noch höher gehen können; wir haben aber davon abgeſehen. Was die zweite Frage angeht, ſo iſt es ja ſelbſt⸗ verſtändlich, daß dieſe überaus wichtige Vorlage einem Ausſchuß überwieſen wird. Ich bitte Sie alſo, dieſe Vorlage einem Ausſchuß von 15 Mitgliedern zu überweiſen, der damit be⸗ auftragt wird, alles weitere für die Wahl des Erſten Bürgermeiſters vorzuberaten. Ich möchte ausdrücklich hervorheben, daß meine Freunde der Mei⸗ nung ſind, daß der zu bildende Ausſchuß durch dieſe Befugnis gleichzeitig auch das Recht empfängt, wenn er es im Laufe der Entwicklung der Angelegenheit für nötig hält, eine Ausſchreibung der Stelle zu be⸗ ſchließen. — Ich bitte Sie, beiden Anträgen zuzu⸗ ſtimmen. Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Freunde ſind der gleichen Anſicht inbezug auf die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern, wie Herr Kollege Otto es eben ausgeführt hat. Dagegen können wir uns dem Vorſchlag, das Gehalt anders feſtzuſetzen, als es in dem Normaletat vorgeſehen iſt, nicht an⸗ ſchließen. Meine Herren, wir ſind leider augenblicklich nicht einmal in der Lage, für abſehbare Zeiten eine Reviſion des Normaletats in Ausſicht ſtellen zu können. So leid es uns tut, eventuell manchen Be⸗ amtenkategorien keine Zugeſtändniſſe nach der Rich⸗ tung hin machen zu können, ſo können wir es doch zurzeit nicht, und wir glauben nicht, daß es richtig iſt, bei dieſer Sachlage bei den höchſtbeſoldeten Be⸗ amten der Stadt eine Durchbrechung des Normal⸗ etats zu beſchließen. Wenn das bei der Feſtſetzung des Gehalts des Bürgermeiſters geſchehen iſt, ſo hat auch das ein Teil meiner Freunde nicht mitgemacht. 12 glauben, hier aber keine Veranlaſſung dazu zu En. Wenn vielleicht bei dem von Herrn Kollegen Otto ſchon geſtreiften Fall einer Ausſchreibung die Befürchtung gehegt wird, bei dem jetzigen Gehalt geeignete Kandidaten zur Meldung nicht heranziehen zu können, ſo iſt, glaube ich, dieſe Befürchtung nicht] 9 berechtigt. Denn wenn ſich langbewährte Ober⸗ bürgermeiſter irgend einer Stadt oder Herren aus anderen Berufen, die in einer ähnlichen Stellung ſind, melden ſollten, ſo iſt es uns immer noch unbenommen — zum Teil würde es ſogar geboten ſein —, die Zeit, die der Betreffende ſchon in einer derartigen Stellung war, auf das Dienſtalter anzurechnen, wie wir es Sitzung vom 19. März 1913 z. B. bei dem Stadtſyndikus vor wenigen Wochen getan haben. Alſo ein Zwang, unter allen Umſtänden den betreffenden Oberbürgermeiſter, der gewählt wird, nur mit 19 500 ℳ zu beſolden, liegt durchaus nicht in der Beibehaltung des Gehalts nach dem Nor⸗ maletat. Aus dieſen Gründen können wir alſo dem Antrage nicht zuſtimmen. Ich habe Ihnen dann noch einen weiteren Vor⸗ ſchlag zu unterbreiten. Ich habe ſeit langer Zeit den Wunſch gehabt, daß wir unſere Geſchäftsordnung nach einer gewiſſen Richtung hin abändern, daß wir uns nämlich bei der Wahl der Ausſchußmitglieder nicht ſo ſehr binden. Wir haben oft in den Aus⸗ ſchüſſen geſehen, daß ſie nicht genügend beſetzt waren und daß infolgedeſſen Schwierigkeiten entſtanden. Dieſe grundſätzliche Frage möchten meine Freunde heute nicht zur Debatte ſtellen und erledigen. Da⸗ gegen machen meine Freunde den Vorſchlag, in die⸗ ſem wichtigen Falle, ähnlich wie es ja bei dem Etatsausſchuß üblich iſt, außer den ſtändigen Mit⸗ gliedern des Ausſchuſſes noch etwa die Hälfte der Zahl als Vertreter zu wählen — wir ſchlagen vor, 8 Herren zu wählen —, ſo daß auf die liberale Frak⸗ tion 4 und auf die anderen Fraktionen je 2 Vertreter kommen würden. Wir glauben, daß es gerade in der jetzigen Jahreszeit ſehr leicht eintreten kann, daß mehrere Herren verhindert ſind, der Ausſchuß⸗ beratung beizuwohnen. Nun kann dagegen eingewendet werden, daß die Betreffenden dann nicht dauernd auf dem laufenden bleiben würden. Meine Herren, bei dem Etatsaus⸗ ſchuß haben wir ganz dieſelbe Sache; die Herren wohnen dann eben den Ausſchußverhandlungen bei und werden dann ſelbſtverſtändlich vollkommen in⸗ formiert ſein. Wir halten es aber nicht für richtig, daß die Beſchlußfaſſung im Ausſchuß unter Umſtänden von einem nicht vollſtändigen Ausſchuß getroffen wird, wie es manchmal auch bei recht wich⸗ tigen Sachen der Fall geweſen iſt. Wir beantragen alſo, 8 Erſatzmitglieder neben den 15 ſtändigen Mitgliedern zu wählen. Stadtv. Hirſch: Meine Herren! Meine Freunde werden dem Antrag auf Ueberweiſung der Vorlage an einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern zuſtimmen. Dagegen ſind wir nicht imſtande, dem Vorſchlage des Herrn Kollegen Stadthagen zuzuſtimmen und noch eine Anzahl von Erſatzmännern in den Aus⸗ ſchuß zu wählen. Wir haben dieſe Einrichtung für den Etatsaus⸗ ſchuß getroffen; aber da liegt die Sache ganz anders. (Sehr richtig!) Dort können ſich die einzelnen Mitglieder in beſtimmte Kapitel des Etats teilen: der eine wohnt der Beratung dieſes Kapitels bei, der andere der Beratung jenes Kapitels. Da hat es Sinn, Erſatz⸗ leute hinzuſchicken. Aber was bei dem Etatsausſchuß Sinn hat, würde bei dieſem Ausſchuß direkt zum Unſinn werden. Es würde dann die Situation ge⸗ ſchaffen, daß Mitglieder, die dem Gange der Ver⸗ handlungen gar nicht beigewohnt haben, nun plötzlich in der entſcheidenden Sitzung über die wichtigſte Per⸗ ſonenfrage in unſerer Verwaltung ihr Votum ab⸗ geben müßten. Herr Kollege Stadthagen meinte allerdings, die ſtellvertretenden Mitglieder könnten ja als Zuhörer vorher den Verhandlungen beiwohnen, ſo daß ſie über alles informiert ſind. Wenn Sie eine ſo große