Sitzung vom 19. März 1913 Anzahl von Herren in Ihrer Fraktion haben, die im⸗ ſtande ſind, den Verhandlungen als Zuhörer von An⸗ fang bis zu Ende beizuwohnen, dann haben Sie doch die Möglichkeit, dieſe Herren von vornherein als voll⸗ berechtigte Mitglieder in den Ausſchuß zu entſenden. Sie werden mir doch zugeben, daß es gerade bei dieſer Frage darauf ankommt, daß die Mitglieder von allem genau informiert ſind. Dann aber, meine Herren, liegt auch gar kein Grund zu der Befürchtung vor, daß der Ausſchuß eventuell nicht beſchlußfähig oder nicht voll beſetzt iſt. Wir haben doch eine große Reihe von Ausſchüſſen. Wollen Sie etwa ſagen, daß die Ausſchüſſe bei uns ſo ſchwach beſucht ſind? Es iſt doch ſelten einmal vorgekommen, daß das eine oder andere Mitglied fehlt. Das kann freilich immer mal vorkommen; aber im allgemeinen können wir nicht über einen ſchlechten Beſuch unſerer Ausſchußſitzungen klagen. Ich wende mich dann zu dem Antrag des Herrn Kollegen Otto, das Gehalt für den Erſten Bürger⸗ meiſter auf 24 000 ℳ zu bemeſſen. Ich ſtehe da ſach⸗ lich vollkommen auf dem Standpunkt des Herrn Kollegen Stadthagen, und es freut mich, daß auch die Freunde des Herrn Kollegen Stadthagen ſich endlich zu unſerer Auffaſſung durchgerungen haben. Wir haben ja bei jeder Gelegenheit dagegen proteſtiert, daß der Normaletat zugunſten der Magiſtratsmit⸗ glieder fort und fort durchbrochen wird. Aber gerade die Herren von der Rechten ſind es geweſen, die mit den Herren von der liberalen Fraktion ſtets erklärt haben: das iſt keine Durchbrechung des Normaletats, ſondern nur eine andere Feſtſetzung der Gehälter der Magiſtratsmitglieder. Ich will auf die ſachlichen Gründe, die ich wiederholt ausgeführt habe, hier nicht nochmals eingehen. Ich glaube aber auch, daß wir nach der Geſchäfts⸗ ordnung gar nicht imſtande ſind, dem Antrag Otto zuzuſtimmen. Der Antrag iſt ein Initiativantrag, ein Antrag, der nicht etwa als Amendement zu der Magiſtratsvorlage anzuſehen iſt. Die Magiſtratsvor⸗ lage ſchlägt nicht vor, das Gehalt ſo und ſo zu nor⸗ mieren, ſo daß es dann der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung überlaſſen bleibt, eventuell Abänderungs⸗ anträge zu ſtellen, ſondern der Magiſtrat teilt uns nur mit, daß das Gehalt nach dem Normaletat ſo und ſo hoch bemeſſen iſt und daß es nach den allgemeinen Beſtimmungen zu einer abweichenden Gehaltsfeſt⸗ ſetzung vor der Wahl eines beſonderen Gemeindebe⸗ ſchluſſes bedarf. Das war die Mitteilung des Ma⸗ giſtrats. Magiſtrat beantragt aber nicht, daß wir an dem Gehalt etwas ändern. Nun haben die Herren Kollegen Otto und ſeine Freunde ihren Antrag als Initiativantrag einge⸗ bracht; er iſt aber nicht rechtzeitig auf die Tagesord⸗ nung geſetzt worden. Wenn wir alſo über den Antrag heute verhandeln ſollten, ſo wäre das nur möglich, wenn vorher die Dringlichkeit beantragt und von keinem Mitglied gegen die Dringlichkeit Einſpruch erhoben würde. Ich ſtelle dem Herrn Kollegen Otto anheim, ob er vielleicht in dieſer Weiſe verfahren will, würde aber dann meinerſeits gegen die Dring⸗ lichkeit Widerſpruch erheben; denn Sie werden mir zugeben, daß man ſich über eine ſo wichtige Frage vorher mit ſeinen Freunden beraten muß. Ich glaube, es iſt das Richtigſte, wenn wir heute von dem Antrag Otto, der dann nur als Wunſch auf⸗ zufaſſen wäre, Kenntnis nehmen und auch die Ge⸗ haltsfrage dem Ausſchuſſe überweiſen. Der Ausſchuß mag dann ſelbſt darüber beraten, ob er vielleicht 163 ſeinerſeits dem Plenum der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung einen Antrag auf Erhöhung des Gehalts unterbreiten will oder nicht. Aber ohne daß der An⸗ trag auf der Tagesordnung geſtanden hat, haben wir nach der Geſchäftsordnung kein Recht, einen end⸗ gültigen Beſchluß zu faſſen. Vorſteher Dr Frentzel: Ich möchte Herrn Kollegen Hirſch gegenüber zur Geſchäftsordnung be⸗ merken, daß bei der Verhandlung über die Neuwahl eines beſoldeten Beigeordneten, des Zweiten Bürger⸗ meiſters, welche am 4. September 1912 ſtattgefunden hat, genau in der Weiſe verfahren worden iſt, wie heute von Herrn Kollegen Otto vorgeſchlagen wird. Es iſt auch damals ein Ausſchuß eingeſetzt und zu⸗ nächſt die Höhe des Gehalts hier von der Plenar⸗ verſammlung beſchloſſen worden, ohne daß irgend jemand auf die Idee gekommen wäre, daß das ein Initiativantrag wäre, der in beſonderer Form vor⸗ her angekündigt werden müßte. Stadtv. Otto: Meine Herren! Was den An⸗ trag des Herrn Dr. Stadthagen angeht, außer den 15 Mitgliedern des Ausſchuſſes auch noch 8 Stellver⸗ treter zu wählen, ſo kann ich mich nur den Ausfüh⸗ rungen des Herrn Kollegen Hirſch anſchließen. Wenn Herr Kollege Stadthagen und ſeine Freunde dieſe grundſätzliche Frage gelegentlich zum Austrag brin⸗ gen wollen, ſo iſt dagegen nichts einzuwenden. Ich glaube aber, Herr Kollege Stadthagen hat ſelbſt das Gefühl, daß es nicht gut möglich iſt, es bei dieſer Frage zu tun, und zwar nicht nur aus den ſachlichen Gründen, die Herr Kollege Hirſch angeführt hat, ſondern auch aus formellen Gründen. Ich kann alſo nicht in Ausſicht ſtellen, daß meine Freunde dieſem Antrag zuſtimmen werden. Was die Gehaltsfeſtſetzung anlangt, ſo möchte ich gegenüber dem Herrn Kollegen Hirſch nur be⸗ merken, daß es ſich hierbei nicht um einen Wunſch, ſondern durchaus um einen Antrag handelt. Wir glaubten, nach dem Wortlaut der Magiſtratsvorlage — und glauben das auch jetzt noch — durchaus be⸗ rechtigt zu ſein, dieſen Antrag zu ſtellen, glauben aber vor allen Dingen auch nach dem Vorgange am 4. September vorigen Jahres, den der Herr Vor⸗ ſteher eben ſchon erwähnte, dieſes Recht zu haben. Herr Kollege Hirſch hat damals wörtlich ausgeführt: Da wir aber der Meinung ſind, daß es not⸗ wendig iſt, die Stelle ſobald als möglich zu beſetzen, ſo beſtehen wir nicht darauf, daß die Gehaltsfrage erſt beſonders in einem Ausſchuß geprüft wird. Wir erheben vielmehr keinen Widerſpruch, wenn heute ſofort die Entſchei⸗ dung hierüber herbeigeführt wird. Wenn Herr Kollege Hirſch ſich jetzt auf einen an⸗ deren Standpunkt ſtellt, ſo iſt das ſeine Sache. Je⸗ denfalls darf ich ihm ſeine Ausführungen, die er am 4. September gemacht hat, entgegenhalten. (Zuruf des Stadtv. Hirſch.) — Gewiß, in dem Sinne iſt es dasſelbe. Sie haben damals Ihre Bedenken zurückgeſtellt, was Sie aber jetzt nicht tun wollen. Wir werden auf unſerem Ar⸗ trag, den wir nicht als Initiativantrag anſehen, be⸗ harren, und es wird die Verſammlung darüber zu befinden haben, ob wir heute über dieſen Antrag eine Entſcheidung herbeiführen können oder nicht. Was nun die Höhe des Gehalts angeht, ſo hat mich der Widerſpruch, den Herr Kollege Hirſch im