164 Namen ſeiner Freunde angekündigt hat, nicht über⸗ raſcht. Es iſt richtig, daß Herr Kollege Hirſch und ſeine Freunde bei jeder Gelegenheit ſo verfahren ſind, wie es auch heute geſchieht. Ich habe es deshalb auch in meinen Ausführungen durchaus vermieden, die Frage des Normaletats irgendwie zu berühren; ich habe nur feſtgeſtellt: nachdem wir bei der Bemeſſung des Gehalts für den Zweiten Bürgermeiſter ſo ver⸗ fahren ſind, erſcheint es uns recht und billig, bei der Bemeſſung des Gehalts für den Erſten Bürgermeiſter ebenfalls ſo zu verfahren. 2 42 Materiell hat allerdings Herr Kollege Hirſch mit ſeinen Freunden den Standpunkt, den er hier immer theoretiſch vertreten hat, inſofern verlaſſen, als ſie bei der Bemeſſung des Gehalts für den Zweiten Bürgermeiſter nicht den bisherigen Normaletat, der von 11 500 %ℳ bis 16 000 ℳ ging, zugrunde legten, ſondern die höchſte Stufe des geltenden Normaletas ihrerſeits annahmen. Herr Kollege Hirſch hat damals wörtlich ausgeführt: Wir ſind dafür, daß das Anfangsgehalt von 16 000 ℳ nicht erhöht zu werden braucht. Nun, dieſes Anfangsgehalt von 16 000 ℳ war das Endgehalt des geltenden Normaletats. Genau das, was Herr Kollege Hirſch namens ſeiner Freunde da⸗ mals für richtig erklärt hat, wollen wir heute machen. Die 24 000 %ℳ nämlich, die wir beantragen, ſind das Endgehalt des jetzt geltenden Normaletats. Stadtv. Hirſch: Das war doch anders!) — Das war nicht anders, meine Herren, ſondern genau ſo, wie ich es Ihnen dargeſtellt habe. Viel mehr überraſcht hat mich freilich der Wider⸗ jpruch des Herrn Kollegen Dr Stadthagen. Das Gehalt für den Zweiten Bürgermeiſter nicht auf 16 000 ℳ, ſondern auf 18 000 ℳ feſtzu⸗ ſetzen, war damals eine Anregung, die nicht von uns, ſondern gerade von der Gruppe des Herrn Kollegen Dr Stadthagen, von unſerm Herrn Vorſteher⸗Stell⸗ vertreter ausging, und es iſt von unſerer Seite damals nicht der geringſte Widerſpruch dagegen erhoben wor⸗ den. Alſo aus dieſem Grunde, meine ich, ſind wir durchaus berechtigt, dieſen Antrag zu ſtellen. Nun aber noch einige Zahlen, die Ihnen be⸗ weiſen ſollen, was eintreten würde, wenn Sie den Antrag des Herrn Kollegen Dr Stadthagen an⸗ nehmen. Wir hätten dann, als wir die Bürgermeiſter⸗ ſtelle beſetzten, den neuen Inhaber der Stelle von dem Anfangsgehalt des bis dahin geltenden Normal⸗ etats, d. h. von 11 500 ℳ auf 18 000 %ℳ, alſo auf eine Erhöhung von 6500 gebracht, ohne Wider⸗ ſpruch von irgendeiner Seite dieſer Verſammlung, und Sie würden jetzt den Erſten Bürgermeiſter nicht, wie wir es beantragen, auf 24 000 ℳ, ſondern auf 19 500 ℳ bringen. Ob der Abſtand von 18 000 bis 19 500 ℳ vom Zweiten zum Erſten Bürgermeiſter ein gerechtfertigter iſt, das überlaſſe ich Ihrem Ur⸗ teil. Ob aber die Hoffnung in Erfüllung geht, die Herr Kollege Dr Hubatſch ausſprach, als er ſeinerzeit die Erhöhung auf 18 000 ℳ begründete, will mir mehr als zweifelhaft erſcheinen. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Herr Kollege Hubatſch führte damals aus: Zunächſt iſt die Höhe des Gehalts für den Neuzuwählenden feſtzuſtellen. Der Normaletat gibt 16 000 ℳ an. Es iſt aber wohl erforder⸗ Sitzung vom 19. März 1913 lich, etwas über dieſe Summe hinauszugehen, „damit wir möglichſt hervorragende Bewerber für die Stelle finden. (Hört! hört! bei den Liberalen.) Ich denke, es wird Ihre Zuſtimmung finden, daß wir das Gehalt auf 18 000 ℳ feſtſetzen. Ich hoffe, meine Herren, die Mehrheit der Stadtverordnetenverſammlung wird dem Antrage auf 24 000 ℳ zuſtimmen. Wir ſind dann erſt in der Reihe, in der wir ſtehen müſſen als eine Großſtadt von dem Namen und der Bedeutung Charlotten⸗ burgs, denn wir ſind dann nur ſicher, daß wir auch Bewerber bekommen für den Poſten des Erſten Bür⸗ germeiſters, die der großen Aufgabe, die ihrer harrt, völlig gewachſen ſind. (Lebhaftes Bravo bei den Liberalen.) Stadtv. Hirſch: Meine Herren! Herr Kollege Otto hat ſich krampfhaft bemüht, mir Widerſprüche nachzuweiſen; aber er hat damit wenig Glück gehabt. Zunächſt meinte Herr Kollege Otto, ich hätte mich bei der Wahl des Bürgermeiſters namens meiner Freunde damit einverſtanden erklärt, daß das An⸗ fangsgehalt von 16 000 ℳ ſo bleibe, und er ſagte dann, das ſei gar kein Anfangsgehalt geweſen, ſon⸗ dern das Endgehalt, weil der Bürgermeiſter nach dem Normaletat 11 500 ℳ bis 16 000 ℳ bezieht. Herr Kollege Otto, ich bitte Sie, ſich den Etat durchzu⸗ leſen; Sie werden dann finden, daß das ein Irrtum von Ihnen iſt. Es eriſtiert keine Gehaltsſtala von 11 500 bis 16 000 ℳ für den Bürgermeiſter, ſon⸗ dern wir haben im Etat nur eine Stelle für den Zweiten Bürgermeiſter mit 16 000 ℳ. (Stadtv. Otto: Mit Rückſicht auf den Inhaber der Stelle!) — Das iſt ganz gleichgültig. (Stadtv. Otto: Sehen Sie den Etat von 1905 an!) — Ob es mit Rückſicht auf den Inhaber geſchehen iſt, iſt ganz gleichgültig. Ich habe auch nicht den Etat von 1905 nachzuſehen, wir ſind jetzt im Jahre 1913. Damals im Jahre 1912 konnte ich nur den Etat für 1912 vornehmen. Es iſt ganz ſelbſtverſtändlich, daß wir nicht bis zum Jahre 1905 zurückzugehen haben und etwa die Gehälter ſo bemeſſen, wie ſie damals waren, namentlich da inzwiſchen der Normaletat revidiert worden iſt. Herr Kollege Otto meinte ferner, daß ich heute einen anderen Standpunkt einnähme als bei der Wahl des Bürgermeiſters. Das ſtimmt auch nicht. Ich habe bei der Wahl des Bürgermeiſters — und Herr Kollege Otto hat ja dieſe Ausführungen von mir im Wortlaut verleſen — ausdrücklich geſagt: „Wir beſtehen nicht darauf, daß die Gehaltsfrage erſt beſonders in einem Ausſchuß geprüft wird, wir er⸗ heben keinen Widerſpruch, wenn heute ſofort die Ent⸗ ſcheidung fällt.“ Das heißt doch, daß ich grundſätz⸗ lich auf dem Standpunkt ſtehe, daß wir eigentlich das Recht hatten, Widerſpruch gegen die ſofortige Be⸗ ratung zu erheben und zu verlangen, daß die Frage erſt in einem Ausſchuß geprüft würde. Alſo ganz dasſelbe, was ich auch heute ausgeführt habe. Meine Herren, ſachlich verhält ſich die Ange⸗ legenheit etwas anders als damals. Damals war uns