166 Vorgeſchlagen ſind als Mitglieder des Aus⸗ ſchuſſes die Herren Dr Crüger, Dr. Frentzel, Dr. Hu⸗ batſch, Kaufmann, Ir Liepmann, Meyer, Mosgau, Otto, Ruß, Dr Stadthagen, Wöllmer, Zander, Dr Borchardt, Hirſch und Zietſch. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, gelten die Herren als gewählt. — Die Herren ſind gewählt. 4 Bevor wir die Sitzung unterbrechen, möchte ich Ihnen noch mitteilen, daß die Vorſchläge des Wahl⸗ ausſchuſſes zur Tagesordnung Nr. 8 und 10, ſowie zu Nr. 9 a bis f und h und i mit den Akten aus⸗ liegen und als genehmigt gelten, wenn bis zum Schluſſe der öffentlichen Sitzung Widerſpruch nicht erhoben wird. Ueber den Vorſchlag zu Nummer 9 3 erfolgt beſondere Berichterſtattung. Ausgelegt werden ferner zwei Einbürgerungs⸗ geſuche und ein Dankſchreiben der Frau verw. Ober⸗ bürgermeiſter Schuſtehrus. (Die öffentliche Sitzung wird durch eine gemein⸗ ſchaftliche Sitzung von Magiſtrat und Stadtverord⸗ neten behufs Wahl eines Vertreters und ſeines Er⸗ ſatzmannes zur Verbandsverſammlung des Verbandes Groß⸗Berlin auf kurze Zeit unterbrochen.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir fahren in unſerer Verhandlung fort. Ich möchte Ihnen zunächſt mit⸗ teilen, daß eine Anfrage eingegangen iſt, die fol⸗ gendermaßen lautet: Bei der Vergebung der Fuhrleiſtungen für die Straßenbauverwaltung iſt dem Mindeſt⸗ fordernden, der Charlottenburger Firma E. Hertling, der Zuſchlag nicht erteilt worden. Will der Magiſtrat über die Veranlaſſung zu ſeiner außergewöhnlichen Stellung Auskunft erteilen? Unterzeichnet: Zander, Or Stadthagen, Panſchow, Neumann, Rackwitz, Weiſe und noch verſchiedene andere Herren. Ich werde die Anfrage in der ge⸗ wöhnlichen Weiſe behandeln. Wir kommen nunmehr, da Punkt 5 Ihrem Be⸗ ſchluſſe gemäß auszuſetzen iſt, zu Punkt 6: Vorlage betr. Neuregelung der Haftpflichtverſicherung der Stadtgemeinde. — Druckſache 77. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Rothholz: Meine Herren! Es ſcheint mir, als ob es dem Magiſtrat bei dieſer Vorlage mehr auf ihre Annahme als auf ihre gründliche Durchberatung ankommt; denn ſonſt hätte er ſie nicht zu einem ſolchen ſpäten Termin ein⸗ gebracht, der eine Ausſchußberatung unmöglich macht. Würden wir die Vorlage einem Ausſchuſſe über⸗ weiſen, ſo hätte ein ſolcher Beſchluß eine vertragsloſe Zeit von mehreren Wochen zu Folge — die alte Ver⸗ ſicherung mit der „Frankfurter“ läuft mit dem 1. April ab —, und in dieſen Wochen hätten wir alle Riſiken zu tragen, für die ſonſt die Verſicherungsgeſellſchaft eintreten würde. Sein Verhalten könnte der Magiſtrat nur damit gutheißen, daß wir vor 1—2 Jahren bei einer ähnlichen Verhandlung über die Feuerverſiche⸗ rungsverträge uns auf den Standpunkt ſtellten, der⸗ artige Verträge ſollten mit Privatverſicherungsgeſell⸗ ſchaften unter Uebergehung der Selbſtverſicherung ge⸗ ſchloſſen werden. Ebenſo wie ich infolge der ſpäten Einbringung an der Magiſtratsvorlage Kritik übe, muß ich auch an ihrer Begründung Kritik üben, die mir gerade Sitzung vom 19 März 1913 nicht ſehr imponiert hat. Es iſt bei dieſer Begrün⸗ dung ſo doktrinär wie nur irgend möglich verfahren worden. Man findet Auseinanderſetzungen über die Selbſtverſicherung, über die gemiſchte Verſicherung und drittens über die Privatverſicherung. Es kommt mir ſo vor, als ob bei allen dieſen Fragen der Ma⸗ giſtrat immer einen ſehr ſchönen Anlauf nimmt: er erläßt Rundſchreiben und Rundfragen an alle Städte, wie ſich die Selbſtverſicherung bewährt hat, und ſelbſt wenn dieſe Auskünfte günſtig lauten, ſtellt ſich der Magiſtrat doch wie hier in der Vorlage auf einen ganz anderen Standpunkt. Er ſagt: ja, das Riſiko tſt bei Selbſtverſicherung zu groß; er macht eine Aufrechnung auf, wonach die Verwaltungskoſten und die eventuellen Schädendeckungen zuſammen ſo groß ſein werden, daß die bei den Privatgeſellſchaften durch Prämienzahlung erwachſenden Koſten zweifel⸗ los übertroffen werden. Wenn der Magiſtrat dieſen Standpunkt vertritt, daß die Koſten bei einer Selbſt⸗ verſicherung zu groß ſind —, mein Gott, wozu erläßt er denn überhaupt die Rundfragen? Wenn er ſchon einen feſten Standpunkt gewählt hat, wozu braucht er ſich auf Rundſchreiben einzulaſſen und große Schriftſtücke in die Welt zu verſenden? Nach den Eingängen bei den Akten mußte meines Erachtens der Magiſtrat dazu gekommen ſein, die Selbſtver⸗ ſicherung zu empfehlen; denn die Berichte von faſt allen Städten, die eine Selbſtverſicherung oder, wie z. B. der rheiniſche Städtebund, eine Sammelver⸗ ſicherung gemacht haben, lauten ſo günſtig wie nur irgend möglich. In der Aufmachung der Koſtenberechnung des Magiſtrats liegt aber auch eine Gefahr inſofern, als der Magiſtrat die privaten Geſellſchaften auf die Mehrkoſten der Selbſtverſicherung direkt aufmerkſam macht. Die ſelbſtverſtändliche Folge davon iſt, daß die Privatverſicherungsgeſellſchaften ihre Prämien ſteigern; ſie werden ſich ſagen: der Magiſtrat kommt bei der Selbſtverſicherung viel teurer weg, alſo haben har doch keinen Grund, die Prämien niedrig zu alten. In der Begründung der Vorlage wird dann meines Erachtens zu breit getreten, wodurch die Ver⸗ waltungskoſten bei der Selbſtverſicherung ſo hoch aus⸗ fallen, ob z. B. die ganze oder eventuell die halbe Kraft eines Bureaubeamten gebraucht würde, ob der juriſtiſche Dezernent unter der Leitung der Prozeſſe ſehr viel zu leiden hätte uſw. Meiner Anſicht nach wäre es angebrachter geweſen, die Motive nach dieſer Richtung hin kürzer zu faſſen, dafür aber die Stadt⸗ verordneten durch zweckentſprechende Gegenüber⸗ ſtellungen genauer zu informieren, weshalb die „Frankfurter“ gegenwärtig viel höhere Sätze für die verſchiedenen Verſicherungsarten einſtellt als früher. Dann könnte ſich das Plenum ein richtiges Bild über die Gründe der Erhöhung machen, was ſich auf Grund der Akten nur ſchwer geben läßt. Nach der Stellungnahme der Stadtverordneten⸗ verſammlung vor zwei Jahren in der Frage der Feuerverſicherung iſt der Magiſtrat, wie ich ſchon ein⸗ gangs erwähnte, davon ausgegangen: wir wollen die Haftpflichtverſicherung nur Privatgeſellſchaften über⸗ tragen. Ich glaube auch, daß ſich die Stimmung in der Stadtverordnetenverſammlung nach dieſer Rich⸗ tung hin nicht geändert hat. Deshalb muß ich die Vorlage des Magiſtrats empfehlen. (Stadv. Dr Crüger: Sie lehnen die Begründung ab, aber nehmen die Vorlage an!)