168 Ich möchte aber dazu noch einige Erwägungen anſtellen. Die „Frankfurter“ hat ſich in den zehn Jahren, wo wir mit ihr zuſammen gearbeitet haben, aufs allerbeſte bewährt; ſie hat ſich — was für die Stadt ganz beſonders wichtig iſt — bei der Regu⸗ lierung der Schäden ſehr entgegenkommend gezeigt und hat in vielen Fällen Entſchädigungen an unſere Mitbürger gezahlt, in denen ſie rechtlich vielleicht nicht dazu verpflichtet war. Darauf müſſen wir ganz beſonderes Gewicht legen. Außerdem iſt uns ihre Praxis und Arbeitsweiſe bekannt; ſie hat ſich der ſtädtiſchen Verwaltung gut angepaßt. Solche Vor⸗ züge ſind, wie ich glaube, wohl ein paar hundert Mark jährlich wert, zumal wenn auf der andern Seite eine Geſellſchaft ſteht, die auf dem Gebiete der Haft⸗ pflichtverſicherung noch verhältnismäßig jung iſt und noch nicht über große Erfahrungen verfügt, jeden⸗ falls bei weitem nicht über die Erfahrungen, die die „Frankfurter“ beſitzt. Ich muß endlich noch bemerken, daß das uns vorliegende Angebot, wie die Geſamtheit der Ange⸗ bote zeigt, objektiv zweifellos ſehr gering iſt, daß es ſich in dieſer Geſtalt eben nur aus dem Kampf der beiden Geſellſchaften erklärt, die ſich gegenſeitig her⸗ untergedrückt haben. Es iſt ſo niedrig, daß kaum an⸗ zunehmen iſt, daß ein niedrigeres Angebot bei der „Frankfurter“ noch zu erzielen wäre, weil die Ge⸗ ſellſchaft dann in der Tat zuſetzen müßte. Angeſichts des Umſtandes, daß wir hier ein Angebot haben, das auch finanziell für die Stadt als objektiv recht günſtig zu bezeichnen iſt und bei deſſen Annahme wir keines⸗ falls Schaden erleiden, ferner bei den langjährigen guten Erfahrungen, die wir mit der „Frankfurter“ gemacht haben, und bei der Unſicherheit, die nach die⸗ ſer Richtung auf der andern Seite vorliegt, kann man, glaube ich, trotz der Differenz in den Angeboten dem Gebot der „Frankfurter“ ohne Gewiſſensbedenken den Zuſchlag erteilen. Stadtv. Neumann: Meine Herren! Es handelt ſich bei der Verſicherung, die wir eingehen, nicht um die Prolongation einer beſtehenden Verſicherung, die wir haben, in dem Sinne, daß etwa zu den glei⸗ chen Sätzen die gleichen Riſiken verſichert werden, ſondern eigentlich um eine ganz neue Verſicherung. Man muß in Betracht ziehen, daß die kommunale Haftpflicht in den letzten zehn Jahren durch Geſetz erheblich erweitert worden iſt, andererſeits auch daß unſere Kommune Betriebe aufgenommen hat, die ſie vor zehn Jahren noch nicht hatte. Daraus erklärt ſich zum Teil die ſehr erhebliche Prämienerhöhung, von der der Herr Referent geſprochen hat, und da wäre es ſelbſtverſtändlich notwendig geweſen, daß die ganze Angelegenheit in einem Ausſchuß beſprochen würde. Ich habe namens meiner Fraktion die Er⸗ klärung abzugeben daß wir im höchſten Maße dar⸗ über erſtaunt ſind, daß dieſe Vorlage ſo weit hin⸗ ausgeſchoben worden iſt, ehe ſie an uns gelangt iſt. Wir können auch die Gründe, die Herr Stadtrat Seydel für dieſe Hinausſchiebung angeführt hat, nicht, wenn ich mich ſo ausdrücken darf, als eine Entſchul⸗ digung anſehen; denn der Magiſtrat hätte mit der Vorbereitung ſchon vor einem halben Jahre ebenſo gut beginnen können wie vor zwei oder drei Monaten. Der Magiſtrat hat in ſeiner Vorlage z. B. die Frage ventiliert, ob man eine Selbſtverſicherung vornehmen ſollte er hat davon geſprochen, daß man eventuell der Verſicherung beitreten könnte, die der Branden⸗ burgiſche Städtetag gründen will. Das ſind doch Sitzung vom 19. März 1913 alles Fragen, die ſich im Plenum ſehr ſchwer erle⸗ digen laſſen und die durchaus die Vorlage dazu prä⸗ deſtinieren, in einem Ausſchuß beſprochen zu werden. Nun ſagt der Herr Stadtrat, das Riſiko wäre nicht ſo groß, wenn man 10 oder 14 Tage lang die Selbſtverſicherung übernehmen wollte. Da muß ich dem Herrn Stadtrat doch auf das allerlebhafteſte widerſprechen. Die Haftpflichtverſicherung hat ja die Eigenart, daß ſie vielleicht Jahre, Jahrzehnte lang gar keinen Schaden bringt; dann kann eines Tages aber ein Schaden eintreten, der eine geradezu unge⸗ heuerliche Summe ausmacht, und wer will uns ga⸗ rantieren, daß dieſer Schaden nicht gerade in dieſen zehn Tagen kommt. (Sehr richtig!) Eine Selbſtverſicherung können wir alſo als vorſich⸗ tige Stadtväter nicht übernehmen. Es bleibt nur die Frage übrig, da wir die Vor⸗ lage nicht mehr in einen Ausſchuß bringen können: wie kann man die Angelegenheit aufs beſte erledigen. Mein perſönlicher Herzenswunſch wäre, daß man nur die Verſicherung auf ein Jahr deckte und einen Aus⸗ ſchuß einſetzte, der zu beraten hätte, wie die Ver⸗ ſicherung auf längere Zeit abgeſchloſſen werden ſoll. Will man das nicht machen, will man die Sache hier im Plenum erledigen, ſo würde ich mit dem Herrn Referenten, der ungefähr ſagte: die Vorlage gefällt mir nicht beſonders, aber ich empfehle ſie Ihnen — darin übereinſtimmen, daß die Zeit von zehn Jahren viel zu lang iſt. Auch ſachliche Gründe habe ich da⸗ für, denn nirgends verändert ſich das Riſtko bei einer Verſicherung ſo ſtark wie bei der Haftpflichtverſiche⸗ rung. Das Geſetz kann irgendwelche neuen Beſtim⸗ mungen treffen, wonach die Kommune ſelbſt die Haft⸗ pflicht für gewiſſe Schäden tragen muß, für die die Geſellſchaft, weil das in ihrem Vertrage nicht ſteht, nicht einzutreten hat. Aus dieſen Gründen halte ich es für richtig, daß die Haftpfichtpolice ſo oft wie mög⸗ lich nachrevidiert wird. Schon heute beſteht bei einem großen Teile von Induſtriellen die Gewohnheit, der⸗ artige Verſicherungen lediglich auf ein Jahr zu ſchließen und ſie nur von Jahr zu Jahr zu verlängern, damit man jedes Jahr Gelegenheit hat, den Vertrag von Anfang bis zu Ende durchzuſehen. Will man alſo nach der vorgeſchlagenen Richtung vorgehen, ſo würde ich die Zeit von fünf Jahren als lang genug anſehen. Ich ſtelle hiermit den Antrag, die Ver⸗ ſicherung nur auf fünf Jahre zu decken. Was die Prämienzahlung betrifft, ſo werden wir auch bei einer Deckung auf fünf Jahre keinen Schaden haben. Die Verſicherungsgeſellſchaften ge⸗ währen bei Verſicherung auf fünf Jahre und bei Vorausbezahlung des Betrages ein Freijahr, wäh⸗ rend ſie bei zehnjähriger Verſicherung bei ſofortiger Zahlung 2½ Freifahre bewilligen. Die Differenz, die hier entſtehen würde, wäre alſo ein halbes Frei⸗ jahr, das nach den in Betracht kommenden Prämien ca. 4000 ℳ ausmachen würde. Dieſe Summe würde dadurch wieder herauskommen, daß wir jetzt nur einen kleinen Betrag zu zahlen haben, ungefähr die Hälfte von dem, was wir bei Abſchluß einer zehn⸗ jährigen Verſicherung im voraus zahlen müſſen. Meiner Anſicht nach würde alſo hierbei für die Kom⸗ mune keine Schädigung entſtehen. Wir haben aber den Vorzug, daß wir die ganze Sache nach fünf Jahren wieder zu Geſicht bekommen. Infolgedeſſen möchte ich offiziell den Antrag ſtellen, die Ver⸗ ſicherung nur auf fünf Jahre abzuſchließen.