Sitzung vom 19. März 1913 geſagt habe, daß nämlich, wenn auf Grund einer Be⸗ ſchwerde erwieſen wird, daß einer der Vermittler gegen die Grundſätze unſeres Vermittlungsverfahrens gehandelt hat, Remedur eintritt, genau ſo, wie ich das auch geſagt habe. Ich habe das bereits geſagt, glaube ich — ich will es aber nochmals wiederholen —, daß ich die genaue Beobachtung der Grundſätze unſerem Vermittler wiederholt eingeſchärft habe. Von den Fällen, die Herr Kollege Hirſch an⸗ geführt hat, ſtimmt der erſte genau mit den Aus⸗ ſagen der Vermittler überein. Am 6. März ſoll im Warteraum gefragt worden ſein, ob unorganiſierte Arbeiter da ſeien, da nur für ſolche an dieſem Tage Arbeit vorlag. Das iſt alſo die allgemeine Ankün⸗ digung, wie ſie vorgeſchrieben iſt. Keiner von den ſich Meldenden iſt aber nun ausdrücklich gefragt worden: biſt du organiſiert? — jedenfalls wird das auch von dem Gewährsmann des Herrn Stadtv. Hirſch nicht behauptet. Herr Stadtv. Hirſch hat nur einen Fall angeführt, in dem der Betreffende ſchriftlich nieder⸗ legt, er ſei von dem Vermittler gefragt worden, ob er organiſiert ſei, und dann habe dieſer ihm geſagt: dann gibt es keine Arbeit. Nun, meine Herren, ich habe — das möchte ich auch noch ausdrücklich her⸗ vorheben — den Herren Antragſtellern nicht Illoyali tät vorgeworfen; ich habe nur bedauert, daß der Brief, den ich heute früh bekam, nicht ſchon die Ein⸗ zelfälle mit Namen und Daten enthielt. Dann hätte ich ſie heute abend aufklären können. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Ich bin auch jetzt noch überzeugt, daß der eine Herr, deſſen Ausſage der Darſtellung in unſerem Amte widerſpricht, ſich vielleicht in einem Mißver⸗ ſtändnis befindet, und daß eine gemeinſame Beſprech⸗ ung zwiſchen ihm, dem Beamten und mir wahr⸗ ſcheinlich zu einer vollen Klärung der Sachlage ge⸗ führt hätte. Hätte ſich dabei herausgeſtellt, daß einer unſerer Beamten in der Tat einen Fehler gemacht hat, dann hätte er ſeinen Wiſcher ſchon weg gehabt, ehe die Herren Antragſteller Gelegenheit gehabt hätten, ihren Antrag zu begründen. (Sehr gut! bei den Liberalen.) Dann hat der Herr Stadtv. Hirſch ſich dagegen gewendet, daß ich den Fall Hannover hier vor⸗ gebracht hätte. Er behauptet, ich hätte den gar nicht richtig verſtanden, indem ich von ſozialdemokratiſchen Organiſationen geſprochen hätte, wo es ſich um alle Organiſationen gehandelt habe. Nun, Herr Hirſch, wenn Sie das unkorrigierte Stenogramm einſehen, dann werden Sie wahrſcheinlich finden, daß dieſes Wort „ſozialdemokratiſch“ nur in Ihrer Phantaſie eriſtiert. Ich habe lediglich von gewiſſen Organiſa⸗ tionen geſprochen und weiß ganz genau, daß es ſich nicht nur um ſozialdemokratiſche handelt. Ich habe gegenüber der Aeußerung Ihres Freundes Lehmann, der da ſagte: „Mancher Arbeiter wird es unbillig empfinden, daß er nach ſeiner Organiſation über⸗ haupt gefragt wird“, feſtgeſtellt, daß Sie in Ihren Reihen nicht ſo denken, wenn es ſich darum handelt, die Organiſierten zu bevorzugen. 4. Das iſt Pflicht auf Grund⸗ (Stadv. Hirſch: des Tarifvertrags!) 117 177 — Ja, das mag ſein, aber davon ſprechen wir nicht, ſondern wir ſprechen von dem Allgemeinen, ob es unbillig ſei, einen Arbeiter nach ſeiner Organiſation zu fragen oder einen Arbeiter zu bevorzugen wegen der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zur Orga⸗ niſation. Da habe ich Ihnen nachgewieſen, daß Ihre Anſichten verſchieden ſind, je nachdem. Dann meinte Herr Stadtv. Hirſch, der Vermitt⸗ ler bei uns würde ſich hüten, bei den Arbeitgebern nachzufragen, ob ſie auch anſtändige Bedingungen einhalten. Ich glaube, Herr Hirſch, Sie ſind da wieder über den Betrieb des Arbeitsnachweiſes recht mangelhaft informiert. Wenn bei uns Beſtellungen von Arbeitgebern einlaufen, die wir nicht kennen, ſo wird ganz genau nach den Bedingungen gefragt. Natürlich hat der Vermittler nicht das Recht, ihm etwa zu ſagen: nee, zu deinen Bedingungen kriegſt du keinen —, aber er ſagt ihm vielleicht: ich glaube nicht, daß unter den Bedingungen ein Arbeiter zu finden ſein wird. Jedenfalls teilt er dem Arbeit⸗ ſuchenden die Arbeitsbedingungen mit und überläßt es ihm, ob er zu dieſen Bedingungen annehmen will oder nicht. Ich meine, anders kann man wirklich nicht verfahren. Es iſt hier von den Herren Antragſtellern immer betont worden, daß dieſe Ausſperrung in fri voler Weiſe von den Arbeitgebern herbeigeführt wor⸗ den ſei. Ich kann die Frage hier jedenfalls nicht un⸗ terſuchen und keine Stellung dazu nehmen; denn als Dezernent des Arbeitsnachweiſes muß ich meine Un⸗ parteilichkeit in der Weiſe betätigen, daß ich mich un die Urſachen und um Recht oder Unrecht auf der einen oder anderen Seite bei derartigen Streitig⸗ keiten nicht bekümmere, ſondern die Vermittlung nach beſten Grundſätzen vor ſich gehen laſſe. (Bravo! bei den Liberalen.) Etwas anderes wäre es, wenn der hieſige Arbeits⸗ nachweis um einen Schiedsſpruch angegangen worden wäre. Dann hätte er eine beſtimmte Stellung ge⸗ genüber der Frage nehmen dürfen. Lediglich als Vermittlungsinſtanz iſt er dazu in keiner Weiſe be⸗ rechtigt. (Lebhaftes Bravo bei den Liberalen.) Stadtv. Hirſch: Meine Herren! Es iſt ja nichts Neues, daß Herr Kollege Or Crüger ſich über den Ton beklagt, der von unſerer Seite angeſchlagen wird, gewiſſermaßen als Entſchuldigung für den Ton, den er ſelbſt anſchlägt. Dieſe Rede haben wir nicht da⸗ erſte Mal von ihm gehört, wir haben faſt dieſelber Worte, die er heute gebraucht hat, von ihm ſchon wiederholt vernommen: Reden zum Fenſter hinau⸗ und dergleichen. Es lohnt wirklich nicht, darauf eir zugehen. Ich möchte nur daran erinnern: er erſte, der den ſchlechten Ton — wenn man von ſchlechtem Ton überhaupt reden darf — in die Debatte hinein⸗ getragen hat, war Herr Kollege Crüger durch ſeinen Zwiſchenruf. Als ich ausführte, daß wir uns zunächſt an Herrn Dr Spiegel gewandt hätten, und auf die Entſtehungsgeſchichte des Antrages einging, da er⸗ laubte ſich Herr Dr Crüger den Zwiſchenruf: „Sonſt hätte ja die Oeffentlichkeit nichts davon erfahren!“ Das heißt alſo, daß wir Anträge ſtellen nicht aus ſachlichen Erwägungen heraus, ſondern um Reden zum Fenſter hinaus zu halten. (Sehr richtig! bei den Liberalen.)