Sitzung vom 9. April 1913 Stadtv. Vogel: Namens meiner Fraktions⸗ genoſſen möchte ich nur die Bitte ausſprechen, daß derartigen Vorlagen über Grundſtücke, die nicht all⸗ gemein bekannt ſind, auch eine Skizze beigegeben werden möchte. Bürgermeiſter Dr Maier: Ich möchte Herrn Stadtv. Vogel anheimgeben, in ſolchen Fällen den Stadtplan einzuſehen; es iſt ja jedem Mitglied der Stadtverordnetenverſammlung ein ſolcher Plan zu⸗ gefertigt worden. Die Vorlage kennzeichnet die Lage der Straßen doch immer ſo deutlich, daß in der Regel (s nicht nötig ſein wird, einen Spezialplan zu fertigen. Ich will zugeben, daß hier bei dieſer Vorlage ein einzelnes Grundſtück in Frage kommt und man das vielleicht durch ein Plänchen hätte andeuten können. Aber die Druckkoſten ſind ſo hoch, daß wir es im allge⸗ meinen vermeiden, mehr als notwendig zu verviel⸗ fältigen. Stadtv. Zietſch: Ich glaube, der Herr Bürzer⸗ ꝛuciſter hat den Wunſch meines Freundes Vogel nicht r.chtig, verſtanden. Mein „reund Vogel wollte nich: für alle Vorlagen einen Ueberſichtsplan haben, ſon⸗ dern nur für ſolche wie die vorliegende oder für ähn⸗ liche IFragen, aus denen man ſich nicht gleich ein klares Bild darüber machen kann, um welche Grund⸗ ſrücke oder Gegenden es ſich handelt. Es iſt ja immer⸗ hin ein gewiſſer Koſtenaufwand mit ſolchen Vorlagen verknüpft, und aus dem Stadtplan an ſich kann man natürlich auch bei genauerer Beſchreibung der Oert⸗ richkett nicht immer deutlich erſehen, um was es ſich handelt. Wenn wir bei jedem einzelnen Grundſtück, das durch die Stadt verkauft oder angekauft wird, ſchon einen Plan mitbekommen, kann es meiner Meinung nach bei ſolchen Gelegenheiten auch ge⸗ ſchehen; es handelt ſich doch immer nur um beſondere Fälle. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 2) Der Regulierung der Königin⸗Eliſabeth⸗Straße zwiſchen Fredericiaſtraße und der Nordgrenze des ehemaligen Beſitzes der Neu⸗Weſtend⸗ Aktiengeſellſchaft auf Koſten dieſer Geſellſchaft wird zugeſtimmt. b) Der mit der Neu⸗ Weſtend⸗Aktiengeſellſchaft abgeſchloſſene Vertrag vom 20. März 1913 — Nr. 1431 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — wird genehmigt.) Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 13: Vorlage betr. Regulierung von Straßen auf dem Ge⸗ lände ſüdlich des Kaiſerdammes und weſtlich der Stadt⸗ und Ringbahn. Druckſache 97. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren! Wir kommen nun zu dem zweiten Vertrag, den wir mit der Neu⸗Weſtend⸗Aktiengeſellſchaft ſchließen, der ſeinem Umfange nach bei weitem größer iſt als der vorhergehende. Regulierung des Teils von Neu⸗Weſtend, der durch das Dreieck zwiſchen den drei Punkten Reichskanzler⸗ platz, Kaiſerdammbrücke und Neue Kantſtraßen⸗Brücke gebildet iſt. Dieſes Dreieck iſt faſt ganz im Beſitz der Neu⸗Weſtend⸗Aktiengeſellſchaft, die das Recht beſitzt, von uns die Regulierung dieſer Straßen auf ihre Koſten u verlangen. Dafür liegen gewiſſe Bedingungen vor, die in dem Vertrag, wie das ſehr häufig iſt, nicht ſo klar formuliert ſind, daß man über alle Fragen Es handelt ſich um die 191 einig ſein könnte. Wir mußten mit dem Abſchluß des Vertrages verſchiedene Grenzen regulieren. Das iſt inſofern geſchehen, als eine ſehr viel beſſere Begren⸗ zung herbeigeführt worden iſt, als es bisher der Fall war. Wir haben gleiche Flächengrößen mit der Neu⸗ Weſtend⸗Aktiengeſellſchaft dergeſtalt ausgetauſcht, daß alle Bauſtellen nunmehr rechtwinklig zur Straße liegen, während ſie bisher ſchräg geſchnitten waren. Das iſt alſo eine ſehr weſentliche Verbeſſerung. Wir haben dann dieſen Vertrag benutzt, um weiterhin große Verbeſſerungen für die ganze Gegend von Neu⸗Weſtend zu erſtreben, was uns auch gelungen iſt. Es iſt nämlich für die Nebenſtraßen ein Verbot für Lädenanlagen herausgeholt worden. Statt der Geſchäfte, die ja doch gewöhnlich einen traurigen Ein⸗ druck machen, weil ſie eben in den Nebenſtraßen nicht gut exiſtieren können, ſind überall, zum Teil definitive, zum Teil proviſoriſche Vorgärten vorgeſehen, und die Stadt hat ſich außerdem das Recht ausbedungen, dieſe Vorgärten jederzeit entweder als Straßenland ein⸗ ziehen zu können oder ſie als Gartenflächen zu er⸗ halten. Jedenfalls hat ſich die Stadt durch dieſen Vertrag weitgehende Rechte geſichert. Aber ſie hat ſich nicht nur dieſe Rechte geſichert, ſondern auch noch bar Geld dabei herausgeſchlagen. Die Neu⸗I. ſten⸗Aktiengeſellſchaft muß nämlich die Brücke, die von dem neuen Witzleben⸗Bahnhof nach Neu⸗Weſtend hinüberführt und 65 000 ℳ koſtet, ganz auf eigene Rechnung herſtellen laſſen, und zwar dafür, daß wir ihr die dort gelegenen Straßen ſo regulieren, daß mit einem Ruck der ganze Teil zwiſchen Kaiſer⸗ damm und der verlängerten Neuen Kantſtraße der Bebauung erſchloſſen wird. Das iſt nach meiner An⸗ 0. ſehr günſtig, da wir keinen Pfennig zu zahlen haben. Die Aktiengeſellſchaft Neu⸗Weſtend hat ſich auch endlich über den ſtrittigen Punkt hinweggeſetzt, wie groß ihr Koſtenanteil für den Witzleben⸗Bahnhof iſt, und hat die Summe anerkannt, die ſie eine ganze Zeit hindurch nicht akzeptieren wollte. Wir haben alſo überhaupt kein Geld in dieſe ganze Regulierung zu ſtecken. Außerdem haben wir aber den großen Vorteil, daß unſer Gelände, das direkt daran anſtößt, durch die Regulierung dieſer Straßen entſchieden baureifer wird. Wir wollen die Neue Kantſtraße ja auch re⸗ gulieren, und zwar bis zum Reichskanzlerplatz; vor allen Dingen ſoll die Kantſtraßen⸗Brücke neu gebaut werden. An dieſe Straße ſtößt unſer Gelände, und da iſt es natürlich auch für uns von ſehr großem Wert, wenn der Nachbar, der ja der Bebauung noch näher liegt als wir, ſeine Straßenzüge ſo herſtellen läßt, wie es gut und nützlich iſt. Ich faſſe mich dahin zuſammen, daß ich Ihnen die Vorlage unter Nr. 13 der Tagesordnung empfehle, und zwar einmal weil die Stadt keinerlei Opfer zu tragen hat, ſondern alles der Weſtend⸗Geſellſchaft auf⸗ gepackt wird, und weil zweitens überhaupt alles er⸗ reicht worden iſt, was von der Neu⸗Weſtend⸗Aktien⸗ geſellſchaft außer den ortsſtatutariſchen Koſten zu er⸗ langen war. Ich bitte Sie, der Magiſtratsvorlage ſo zuzuſtimmen, wie ſie Ihnen vorliegt. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: I. Die Verträge mit der Neu⸗Weſtend⸗Aktienge⸗ ſellſchaft für Grundſtücksverwertung vom 12. und 20. März und 3. April 1913 — Nr. 1428, 1430 und 1432 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — werden geneh⸗ migt.