192 1I. Die für die Kanaliſierung der Straßen des Vertragsgebiets aufzuwendenden Koſten in der veranſchlagten Höhe von 403 500 ℳ ſind in das Extraordinarium des Kanaliſations⸗ Etats 1913 einzuſtellen. III. Die nach § 13 a des Vertrages vom 12. März 1913 übernommene Gemeindegrundſteuer iſt mit den Koſten des Verwaltungsſtreitverfah⸗ rens aus verfügbaren Mitteln des Straßen⸗ bauetats zu beſtreiten.) Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 14: Zweite Beratung des Antrages der Stadtv. Ahrens und Gen. betr. ſtädtiſchen Arbeitsnachweis. Druck⸗ ſache 87. Bürgermeiſter Dr Maier: Meine Herren! Wir haben mit Rückſicht auf die Anfrage der Herren Hirſch und Genoſſen Veranlaſſung genommen, feſtzuſtellen, was denn an der Behauptung richtig ſei, daß Arbeiter nach ihrer Organiſationszugehörigkeit im Arbeitsnach⸗ weis gefragt worden ſeien. Dabei hat ſich in der Tat herausgeſtellt, daß ein nichtbefugter Hilfsarbeiter die Funktion eines Vermittlungsbeamten ausgeübt und bei dieſer Gelegenheit einmal an einen der Arbeiter die Frage gerichtet hat, ob er einer beſtimmten Or⸗ ganiſation angehöre. Meine Herren, ich habe bereits in der vorigen Sitzung die Erklärung abgegeben, daß dieſe Frage un⸗ gehörig wäre, daß ſie nicht den Vorſchriften entſpreche. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß der betreffende Beamte darauf hingewieſen worden iſt, daß in Zukunft ſich ſo etwas nicht wiederhole. Ich möchte nochmals die Erklärung abgeben, daß auch alle anderen Beamten aufs ſtrengſte darauf hingewieſen worden ſind, daß ſolche Anfragen an die Arbeitſuchenden nicht gerichtet werden dürfen. — Ich glaube, daß ſich damit die An⸗ frage des Stadtv. Hirſch erledigt. Stadtv. Hirſch: Meine Herren! Nach dieſer Er⸗ flärung des Herrn Bürgermeiſters legen meine Freunde auf die weitere Beratung des Antrags keinen Wert. Ich bitte Sie, zu beſchließen, daß der Antrag durch die Ausſprache als erledigt zu be⸗ trachten iſt. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen nunmehr zu der vom Magiſtrat als dringlich bezeichneten Vorlage betr Aufnahme eines Darlehns von 10 Millionen Mark. Berichterſtatter Stadtv. Jolenberg: Meine Herren! Der Stadtverordnetenverſammlung iſt als dringlich eine Vorlage betreffend Aufnahme eines Darlehns von 10 Millionen Mark zugegangen. Der Antrag des Magiſtrats lautet: Von der für die Durchführung des Bismarck⸗ ſtraßenunternehmens genehmigten 12 Millionen⸗ Anleihe iſt ein Betrag von 10 Millionen Mark im Wege eines Darlehens aufzunehmen. Der Magiſtrat wird zu dieſem Zweck ermächtigt, mit der Reichsver⸗ ſicherungsanſtalt für Angeſtellte einen Vertrag über die Hergabe eines mit fährlich 4½% verzinslichen Darlehns von 10 Millionen Mark abzuſchließen. Für das Darlehn ſollen folgende Bedingungen elten: 1 a) Das Darlehn wird als Tilgungsdurlehn auf⸗ genommen mit dem Recht der Stadt, es vor der planmäßigen Tilgung jederzeit zur Rück⸗ Wir kommen zu Sitzung vom 9. April 1913 zahlung zu bringen. Findet die Rückzahlung vor Ablauf von 10 Jahren ſeit der Hergabe ſtatt, ſo iſt für jedes Jahr der vor Ablauf der 10 Jahre erfolgenden früheren Rückzahlung eine Entſchädigung von ½-% an die Reichsverſiche⸗ rungsanſtalt für Angeſtellte zu zahlen. b) Mit der planmäßigen Tilgung des Darlehns iſt 5 Jahre ſeit Hergabe, alſo vom 1. Juli 1919 ab zu beginnen. Die Tilgung hat unter Zu⸗ wachs der Zinſen von den getilgten Beträgen in längſtens 15 Jahren ſtattzufinden. c) ½ % des Kapitals wird durch die Verſicherungs⸗ anſtalt als einmalige Vergütung einbehalten. Meine Herren, das Darlehn ſoll zur Entlaſtung des Bismarckſtraßenunternehmens dienen. Bisher waren die Koſten desſelben nur vorübergehend durch Dar⸗ lehne, die inzwiſchen zurückgezahlt worden ſind, und durch Vorſchüſſe aus der Stadthauptkaſſe aufgebracht worden. Dieſe Vorſchüſſe der Stadthauptkaſſe müſſen nunmehr zurückgezahlt werden. Sie wiſſen, daß für das Bismarckſtraßenunternehmen das Privileg einer Anleihe von 12 Millionen Mark beſteht, und es iſt nun die Frage entſtanden, ob dieſe Anleihe begeben oder das Geld auf eine andere Art beſchafft wer⸗ den ſoll. Meine Herren, von der Reichsverſicherungsan⸗ ſtalt iſt eine annehmbare Offerte für ein Darlehn im Betrage von 10 Millionen Mark eingegangen. Bei dieſer Offerte ſteht ſich die Stadt nicht ſchlechter als bei Begebung einer Anleihe; die Tilgung iſt vielleicht noch etwas bequemer. Deshalb möchte ich Sie bitten, da ſich der höhere Zinsfuß — 43% gegen 4% — durch den Kursverluſt, der eintreten würde, wenn eine Anleihe begeben würde, ungefähr ausgleicht, dieſer Vorlage Ihre Zuſtimung zu geben. Stadtv. Klick: Meine Herren! Auch meine Freunde werden der Vorlage des Magiſtrats zu⸗ ſtimmen, da bei der andauernden Geldknappheit die Aufnahme eines Darlehns immerhin beſſer iſt als die jetzige Begebung einer Anleihe. Aber wir haben bei dem Abſchluß des Vertrages doch eins zu rügen. Wenn man ſchon in Zeiten der Geldknappheit von einem Privaten ein Damnum nimmt, finden wir das nicht gehörig, um ſo weniger aber, wenn eine Reichs⸗ behörde von einer Stadtgemeinde ein Damnum in Höhe von ½ und außerdem noch ℳ.% bei früherer Rückzahlung des Darlehns berechnet. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit entſprechend dem vom Berichterſtatter mitgeteil⸗ ten Antrage des Magiſtrats.) Vorſteher Dr Frentzel: Meine Herren! Ich teile Ihnen noch mit, daß eine Anfrage bei mir eingegangen iſt, die folgendermaßen lautet: Die Unterzeichneten fragen den Magiſtrat, ob die Abſicht beſteht, die Baufluchtlinien der Straße 45 abzuändern, ſo daß eine Verzöge⸗ rung der dringend notwendigen Regulierung dieſer Straße entſtehen würde. Charlottenburg, den 9. April 1913. Ahrens, Bade, Borchardt, Gebert und noch drei andere Namen. Ich werde dieſe An⸗ frage in der gewöhnlichen Weiſe behandeln. Damit iſt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erſchöpft. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 7 Uhr 35 Minuten.)