216 mitgliedern die Stadtperordneten Dr Crüger, Dr Frentzel, Gebert, Gredy, Imberg, Lehmann, Mar⸗ ahn, Meyer, Mosgau, Münch, Neumann, Dr Kochhon, Dr. Stadthagen, Wöllmer und Zietſch.) Stellv. Vorſteher Dr Hubatſch: Es iſt zunächſt ein Antrag eingegangen, der folgendermaßen lautet: Die Unterzeichneten beantragen: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle be⸗ ſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, durch Anlage einiger Wandbrunnen auf den Korri⸗ doren des Rathauſes dafür Sorge zu tragen, daß Beamte und Angeſtellte ſich Trinkwaſſer hygieniſch einwandfrei beſchaffen können. Panſchow, Jachmann uſw. Der Antrag wird auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung geſetzt werden. Wir kommen zum folgenden Punkte der Tages⸗ ordnung. Punkt 12: Anfrage der Stadtv. Zander und Genoſſen betr. Fuhrleiſtungen — Druckſache 109. Die Anfrage lautet: Bei der Vergebung der Fuhrleiſtungen für die Straßenbauverwaltung iſt dem Mindeſtfor⸗ dernden, der Charlottenburger Firma E. Hert⸗ ling, der Zuſchlag nicht erteilt worden. Will der Magiſtrat über die Veranlaſſung zu ſeiner außergewöhnlichen Stellung Auskunft erteilen? Anfrageſteller Stadtv. Zander: Meine Herren! Man hat in der Tiefbaudeputation Fuhrleiſtungen, die für Abfahren von Ausſchachtungen uſw. bei Straßenregulierungen ausgeſchrieben waren, nicht dem Mindeſtfordernden übertragen, ſondern einem Berliner, und zwar, wie ich annehme, deshalb, weil er ſich ſeinerzeit etwas übernommen und eine zu hohe Summe für einen Stätteplatz geboten hat. Wegen der ſchlechten Konjunktur, die heute auf dem Bau⸗ markt herrſcht, hat er einſehen müſſen, daß er mit der uns gebotenen und gezahlten Summe nicht aus⸗ kommen kann. Aus dieſem Grunde wird in der Bürgerſchaft Charlottenburgs vermutet, daß die De⸗ putation dieſem Herrn den Zuſchlag erteilt hat, trotz⸗ dem er nicht der Billigſte war. Stadtbaurat Bredtſchneider: Meine Herren! Die Tiefbauverwaltung hat die Fuhrenleiſtungen auf dem Gebiete des Straßenbaues Anfang Jannar dieſes Jahres zur öffentlichen Ausſchreibung gebracht. Die Angebote, die den Ausſchreibungsbedingungen bei⸗ gefügt und von den Anbietern auszufüllen waren, bezogen ſich in ihren einzelnen Nummern nicht auf beſtimmte Mengen, ſondern es war immer nur ein Einheitspreis anzugeben. Es war alſo in dem An⸗ gebot geſagt: eine Fuhre Steine zu fahren ſo und ſo viel, eine Fuhre Kleinſchlag zu fahren ſo und ſo viel Mark. Es ging das nicht anders zu machen, weil die Mengen, die während des Jahres — denn die Ausſchreibung bezog ſich auf das ganze Jahr — zu leiſten waren, nicht vorher feſtgeſtellt werden konnten und auch heute noch nicht feſtgeſtellt werden können. Es mußte alſo eine Annahme über die Mengen gemacht werden, um zu ermitteln, welches das billigſte der eingegangenen Gebote war, und zu dieſem Zweck wurde ſo kalkuliert, daß man alle Straßen, die zu Sitzung vom 23. April 1918 pflaſtern waren, nach den damaligen Vorausſetzun⸗ gen bewertete, daß man berechnete: die Pflaſterung der Straßen erforderte ſo und ſo viel Fuhren von den verſchiedenen Materialien uſw. und koſtete nach den eingegangenen Angeboten ſo und ſo viel. Das Reſultat dieſer Berechnungen, das aber nicht in dem Submiſſionstermin, ſondern erſt hinterher nach der Eröffnung der Angebote ermittelt und in unſern Akten niedergelegt wurde, war folgendes. Hertling hatte ein Angebot abgegeben, das auf 49 937 ℳ berechnet wurde, Fricke ein Angebot, das mit 50 334 ℳ abſchloß. Dann kam noch ein Dritter, Herr Gehl, deſſen Angebot mit 50 654 ℳ abſchloß. Die anderen waren teurer. Hertling war alſo um etwa 450 ℳ billiger als Fricke. Wenn Sie nun bedenken, daß die Mengen der Materialien in richtiger Höhe im voraus nicht feſt⸗ Inſtellen ſind, damals aber ſelbſt in angenäherter Höhe nicht feſtzuſtellen waren, und daß es ſich hier um eine Summe von ungefähr 50 000 ℳ handelte, ſo werden Sie mir zugeben, daß man von Differenzen in den drei Angeboten nicht ſprechen, ſondern nur ſagen kann: dieſe drei Angebote ſind gleich. Die End⸗ ſumme verſchiebt ſich je nachdem, ob die Geſamt⸗ mengen ſich ändern, ſie verſchiebt ſich auch danach, ob die Mengen im einzelnen ſich verändern und ob von der einen Sorte mehr, von der andern weniger gefahren wird. Wie die Endſumme ſich ſtellen wird, tann man alſo nicht vorherſehen. Infolgedeſſen mußte man ſagen: bei dieſen geringen Unterſchieden ſind die drei Angebote gleich zu bewerten, ein Mindeſtfordernder eriſtiert nicht. Da hat ſich die Tiefbaudeputation gefragt: wem ſollen wir von dieſen dreien den Zuſchlag erteilen? Es konnte dabei eigentlich auch nur Hertling oder Fricke in Frage kommen; denn Gehl hatte ſchon einen größeren Abſtand von den billigſten Angeboten. Die Deputation hat nun die folgende Erwägung ange⸗ ſtellt. Wir haben zurzeit mit Fricke einen Vertrag auf Verpachtung des Stätteplatzes abgeſchloſſen; wir wiſſen, daß Fricke dabei ſehr ſchlechte Geſchäfte ge⸗ macht hat; deshalb wollen wir demjenigen, der in⸗ folge unſeres Vertrages ſo koloſſal hineingefallen iſt, wenn ich mich ſo ausdrücken darf, den Zuſchlag er⸗ teilen, weil er ebenſo billig iſt wie der andere An⸗ bieter. So iſt denn der Zuſchlag von der Deputation an Fricke erteilt worden. Herr Hertling, der ſich im Bureau der Tiefbau⸗ verwaltung erkundigt hatte und dem unvorſichtiger⸗ weiſe die berechneten Zahlen mitgeteilt worden ſind, glaubte nunmehr, er ſei der billigſte geweſen und habe einen Anſpruch auf den Zuſchlag. Er wandte ſich deshalb an mich. Ich habe ihn in derſelben Weiſe aufgeklärt, wie ich das Ihnen gegenüber eben getan habe, und habe ihm geſagt, daß ſich der Beſchluß der Deputation in keiner Weiſe gegen ſeine Perſon wende, ſondern aus den Verhältniſſen heraus erteilt worden ſei. Er hat ſich dann aber noch ſchriftlich an den Magiſtrat gewendet. Und da die Benachrichti⸗ gung an Fricke noch nicht abgeſchickt war, ſo wurde Gelegenheit genommen, auch den Magiſtrat über ſeine Anſicht zu befragen. Doch auch der Magiſtrat hat den Beſchluß der Tiefbaudeputation gebilligt. Nun, meine Herren, nach jener Vergebung ſind ja Monate vergangen. Inzwiſchen iſt die Etats⸗ beratung geweſen, wo z. B. der Spandauer Berg ge⸗ ſtrichen worden iſt. Wir haben außerdem verſchiedene Verträge hier vor die Stadtverordnetenverſammlung