218 die Mitglieder der Tiefbau⸗ und Kanaliſationsver⸗ waltung werden bezeugen, daß tatſächlich in beiden Deputationen koloſſal Rückſicht darauf genommen wird, daß überall dort, wo man es verantworten kann, den Charlottenburgern der Zuſchlag erteilt wird und auch erteilt worden iſt. Herr Gebert muß mich mißverſtanden haben. Die Deputation hat ſich auf den Standpunkt geſtellt, daß die Angebote gleich ſeien, auf die 400 ℳ Diffe⸗ reng legte ſie keinen Wert, und die nachträgliche Be⸗ rechnung hat ihr in dieſer Beziehung Recht gegeben. Bei der Gleichheit der Angebote hatten wir die Wahl zwiſchen Herrn Hertling und Herrn Fricke. Da wir mit Herrn Fricke einen Vertrag geſchloſſen haben, bei dem, wie nicht bezweifelt werden kann, Fricke hineingefallen iſt und viel Geld zugeſetzt hat und noch wird zuſetzen müſſen, ſo iſt es nicht zu ver⸗ wundern, wenn die Tiefbaudeputation dem Herrn Fricke den Zuſchlag erteilte, um ihm damit einen kleinen Ausgleich zu gewähren. Natürlich hätte die Deputation ebenſo gern Herrn Hertling den Zu⸗ ſchlag erteilt, wenn ſie nicht auf Fricke die Rückſicht zu üben ſich für verpflichtet gehalten hätte. Nun, Herr Stadtv. Zander, Sie heben beſonders hervor, daß Herr Hertling Charlottenburger ſei, Fricke ſei keiner. Das ſtimmt aber nicht. Will man nach dieſer Richtung einen Unterſchied machen, ſo kann man vielleicht behaupten: Hertling iſt ein ganzer Charlottenburger, Fricke ein halber; denn wenn auch Fricke nicht in Charlottenburg wohnt, ſo hat er doch den großen Betrieb unſeres Stätteplatzes übernom⸗ men und er beſitzt außerdem neben dem Elektrizitäts⸗ werk in Charlottenburg eine Betriebsſtätte. Um noch auf das Privileg zu kommen, möchte ich folgendes bemerken. Wenn in Zukunft die An⸗ gebote bei der Leiſtung von Fuhren ebenſo gleich ſtehen werden wie jetzt, dann, glaube ich, wird man füglich auch in der Zukunft nicht anders verfahren können, vorausgeſetzt, daß Herr Fricke immer noch weiteren Schaden aus dem mit ihm abgeſchloſſenen Vertrage erleidet. Aber es kommt ja ſelten vor, daß die Angebote ſo gleich abgegeben werden wie in gee Jahr; in der Regel ſind große Unterſchiede vor⸗ anden. Stadtv. Dr Landsberger: Als Mitglied ver⸗ ſchiedener Verwaltungsdeputationen halte ich es für meine Pflicht, gegenüber der einen Bemerkung des Herrn Kollegen Zander doch zu erklären, daß bei Ausſchreibungen, wenn es irgend möglich iſt und die Preislage es erlaubt, ſelbſt bei geringen Differenzen zu ungunſten der Stadt — bei geringen Diffe⸗ renzen allerdings nur — in erſter Linie Char⸗ lottenburger Handwerker und Bürger berück⸗ ſichtigt werden. Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Die Sache hat ja eine gewiſſe allgemeine Bedeutung, nämlich die, daß, wenn Gründe, wie ſie hier vorge⸗ legen zu haben ſcheinen, für die Zuſchlagserteilung maßgebend werden, ſich dann gewiſſe Kreiſe von Sub⸗ miſſionen fernhalten. (Stadtv. Zander: Das tun ſie heute ſchon!) Das iſt die Gefahr, die für die Stadtverwaltung darin liegt: die Gefahr der Monopoliſierung. Nun hat der Herr Stadtbaurat darauf hinge⸗ wieſen, daß eine Berechnung nur nach der Sub⸗ Sitzung vom 23. April 1913 miſſion gemacht werde. Wenn das der Fall ſein ſollte, daß eine Submiſſion nur nach einzelnen Kubikmetern uſw. ausgeſchrieben wird, dann liegen auch nach dieſer Richtung hin grundſätzliche Beden⸗ ken vor. Ich glaube doch, daß es richtiger wäre — und es wird ſicherlich auch von den Gewerbetreibenden ſo angeſehen —, einer Submiſſion einen gewiſſen Um⸗ fang und beſtimmte Leiſtungen zugrunde zu legen, nämlich, wie die Verhältniſſe damals lagen, z. B. zu ſagen, daß im ganzen ein Betrag von etwa 50 000 ℳ herauskommt. Wenn wir derartig nur in die Einzel⸗ heiten gehen, dann kann natürlich die Verwaltung nachher die Sache jederzeit auf 10 000, 20 000, 30 000, 50 000 ℳ umrechnen. Dann kommt natür⸗ lich, je nach dem Geſamtquantum, das ſie nimmt, vielleicht der Viertfordernde an die erſte Stlle. Die Verwaltung hat natürlich das Recht, unter den drei Mindeſtfordernden einen auszuſuchen. Hier war es menſchlich und auch von gewiſſen kommunalen Geſichtspunkten aus begreiflich, den Fricke vorzu⸗ „iehen. Aber der andere Bewerber hatte die Sache im vorigen Jahre gehabt, er hatte ſeinen ganzen Be⸗ trieb darauf eingerichtet und hatte nun auch das billigſte Angebot geſtellt. Jetzt bekommt er den Zu⸗ ſchlag nicht. Ja, meine Herren, worauf ſoll ſich ein großer Unternehmer dann einrichten? Dazu kommt weiter, daß wir hier öfter aner⸗ kannt haben, daß Herr Hertling ein ganz vorzügliches Pferdematerial befitzt, während hier in früheren Jahren wenigſtens über das Pferdematerial von Fricke manchmal lebhafte Klagen geführt worden ſind. Ich will nicht ſagen, daß dieſe Klagen heute noch ſo berechtigt ſind wie früher. Aber wir haben gerade mit Bezug auf dieſen Umſtand gewiſſe andere Ver⸗ träge anderen Firmen gegeben. Ich möchte aber bitten, ſolche Motive, wie ſie hier obgewaltet haben, bei Submiſſionen nicht in den Vordergrund zu ſtellen, ſondern die Submiſſionen klarer und auf beſtimmte Dinge zuzuſpitzen. Stadtv. Dr. Borchardt: Herr Kollege Dr Stadt⸗ hagen hat zu Beginn ſeiner Ausführungen geſagt: wenn gewiſſe Gründe bei Submiſſionen, wie ſie in dieſem Falle maßgebend geweſen ſind, ausſchlag⸗ gebend wären, dann werden ſich manche Kreiſe von den Submiſſionen zurückhalten. In ſeinem letzten Satze ſchränkte Herr Kollege Stadthagen dieſe ſeine erſte Behauptung ganz außer⸗ ordentlich ein. Er ſprach da nur davon, daß der Grund, gegen den er ſich wandte, mitbeſtimmend iſt. Daß ein ſolcher Grund mitbeſtimmend war, dagegen wird doch, meine ich, auch Herr Kollege Stadthagen nichts einwenden können. Denn das muß man doch zunächſt einmal in den Vordergrund ſchieben: es handelt ſich, wie wir gehört haben, um zwei gleiche Gebote. Und nun möchte ich mal die Frage an den Herrn Kollegen Stadthagen richten, nach welchen Ge⸗ fichtspunkten entſchieden werden ſoll, wenn gleiche Gebote abgegeben ſind. Sollen dann ſolche Gefichts⸗ punkte, wie ſie hier in den Kreis der Betrachtungen gezogen worden ſind, völlig ausgeſchaltet werden? Das ſcheint mir durchaus nicht billig und richtig zu ſein, und ich kann nicht finden, 2. in dieſem Falle irgend etwas verſehen und geſchehen iſt, was nicht hätte geſchehen ſollen. Bei Angeboten von gleicher wirtſchaftlicher Bedeutung muß doch nach irgend welchen Rückſichten entſchieden werden. Nun ſcheint Herr Kollege Stadthagen den Grund hervorheben zu wollen, daß man ſo hätte entſcheiden