236 Rieſenberg ... 247, 258, 267 Ruß. .. . 246, 247, 251 Dr. Schmitt .. 261 Scholtz 246 Schwarz „„ e 4 4446 Seeling. 247, 249, 255 Sembritzki . 265, 266 Seydel ... 247, 251 Dr. Stadthagen 238, 240, 243, 244, 246, 251 Wenzke 2 K“ 2. 2. 253 Wilk „ e 20 Wöllmer J.. 242, 257, 259, 260 Zandeere.. 2248, 251, 260 Zietſch . 249, 251, 255, 260 Beginn der Sitzung 6 Uhr 30 Minuten. Vorſteher Dr. Frentzel: Meine Herren! öffne die öffentliche Sitzung. Die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes zu T. O. Nr. 27—29 liegen mit den Akten aus und gelten als genehmigt, wenn bis zum Schluß der öffentlichen Sitzung Widerſpruch nicht erhoben wird. Ausgelegt werden ferner 1 Einbürgerungsgeſuch und 1 Zuſchrift des Verbandes techniſcher Gemeinde⸗ beamten betr. Anſtellungsverhältniſſe. Ich wollte Ihnen weiter mitteilen, daß Herr Vorſteherſtellvertreter Dr Hubatſch wünſcht, aus dem Ausſchuß für die Schuſtehrus⸗Stiftung auszuſchei⸗ den, da er demnächſt auf ärztliche Anordnung einen Urlaub antritt; an ſeiner Stelle wird Herr Kollege Mann vorgeſchlagen. Wenn Widerſpruch nicht er⸗ folgt, iſt Herr Kollege Mann gewählt. — Ich ſtelle das feſt. Ich er⸗ Wir kommen zu Punkt 2 unſerer Tagesordnung: Einführung eines neugewählten Stadtverordneten. Bürgermeiſter D. Maier: Sehr geehrter Herr Baumeiſter Granitzal Sie ſind am 5. April 1913 von der zweiten Wählerabteilung im erſten Wahl⸗ bezirk als Erſatzmitglied für den Reſt der Wahlzeit bis Dezember 1913 an Stelle des Herrn Stadtver⸗ ordneten Becker gewählt worden. Namens des Ma⸗ giſtrats begrüße ich Sie in Ihrem neuen Amte und verpflichte Sie mittels Handſchlags an Eidesſtatt auf treue und gewiſſenhafte Erfüllung Ihrer Pflich⸗ ten. Ich wünſche Ihrer Tätigkeit einen recht guren Erfolg. Vorſteher Dr. Frentzel: Sehr geehrter Herr Kollege! Geſtatten Sie auch mir, Sie im Namen der Verſammlung hier im Schoße derſeſben zu begrüßen. Sie haben ſich mit öffentlichen Angelegenheiten und insbeſondere mit ſolchen, die unſere Stadt angehen, ſchon vorher eifrig und auch mit Erfolg beſchäftigt. Es iſt deswegen zu erwarten, daß Sie nunmehr, wo Sie in verantwortungsvoller Stellung und in Kennt⸗ nis all desjenigen Materials und all derjenigen Dinge, welche zur Beurteilung der häufig recht ſchwie⸗ rigen ſtädtiſchen Fragen notwendig ſind, mitarbeiten, dieſe Ihre Tätigkeit mit beſonderem Erfolg und auch mit beſonderer Befriedigung ausüben werden. Dieſe Befriedigung möge Sie für die mancherlei Opfer an Zeit und Arbeit entſchädigen, die Sie bei der Er⸗ Sitzung vom 28. Mai 1913 füllung Ihrer Obliegenheiten werden aufwenden müſſen. Ich heiße Sie namens der Verſammlung noch einmal herzlich willkommen. Meine Herren, wir kommen zu Punkt 3 unſerer Tagesordnung: Beſchlußfaſſung über das Stellengehalt des Erſten Bürgermeiſters. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren! Unſer Etat ſetzt für die Stelle des Erſten Bürger⸗ meiſters ein Gehalt von 19 500 bis zu 24 000 ℳ feſt. Außerdem iſt dem verſchiedenen Oberbürger⸗ meiſter Schuſtehrus bei der erſten Wiederwahl eine perſönliche penſionsfähige Zulage von 3000 ℳ be⸗ willigt worden, ſo daß Oberbürgermeiſter Schuſtehrus insgeſamt ein rugehaltsfähiges Gehalt von 27 000 Mark bezogen hat. Die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung hat beſchloſſen, mit der Auswahl der Kandidaten auch die Prüfung der Gehaltsfrage dem Ausſchuß zur Vorberatung zu überweiſen. Der Maßſtab für den Ausſchuß waren die Oberbürgermeiſtergehälter anderer Großſtädte, und in dieſer Richtung iſt fol⸗ gendes erheblich. Charlottenburg hat 320 000 Einwohner. Es gibt im ganzen 14 Großſtädte mit mehr als 200 000 Einwohnern, und von dieſen Großſtädten mit mehr als 200 000 Einwohnern zahlt nur Neukölln weni⸗ ger als 24 000 ℳ. In Duisburg erhält der Erſte Bürgermeiſter 20 000 % plus Dienſtwohnung, deren Veranſchlagung mit etwa 4000 %ℳ angemeſſen ſein dürfte. Alle übrigen Städte mit mehr als 200 000 Einwohnern zahlen ein höheres Oberbürger⸗ meiſtergehalt als unſer Maximalgehalt, teilweiſe ſo⸗ gar ein erheblich höheres. So zahlt Hannover, das in ſeiner Bevölkerungsziffer der Stadt Charlotten⸗ burg ungefähr entſpricht, 27 000 ℳ.: Eſſen mit 295 000 Einwohnern 25 000 ℳ plus Dienſtwoh⸗ nung; Stettin mit 236 000 Einwohnern 28 000 ℳ Dortmund mit 214 000 Einwohnern 25 000 ℳ[ plus Dienſtwohnung. Auch Städte mit weniger als 200 000 Einwohnern zahlen teilweiſe mehr, ſo z. B. Altona, das bei einer Bevölkerungsziffer von 173 000 Einwohnern 22 000 ℳ. plus Dienſtwohnung ge⸗ währt; Gelſenkirchen bei einer Bevölkerungsziffer von 170 000 Einwohnern 26 000 ℳ. Eine zweite Vergleichsbaſis geben die Gehälter der weſtlichen Vorortgemeinden Schöneberg und Wil⸗ mersdorf. Schöneberg zahlt bei einer Bevölkerungs⸗ ziffer von 173 000 Einwohnern 20 000 bis 24 000 ℳ anſteigend. Wilmersdorf, das nur etwa den dritten Teil unſerer Bevölkerungszahl hat, zahlt ſogar 20 000 ℳ bis 24 500 ℳ. Als beſonders intereſſant hebe ich dann noch die Gehaltsordnung in Frank⸗ furt a. M. hervor, das ſeinem im vorigen Jahre ge⸗ wählten Oberbürgermeiſter ein Gehalt von 36 000 ℳ gewährt. Aus dieſen Ziffern, meine Herren, ergibt ſich, daß, wenn wir gewillt ſind, unſeren Erſten Bürger⸗ meiſter aus den Kreiſen der leitenden Perſönlichkeiten anderer Großſtädte zu entnehmen, das Gehalt von 24 000 ℳ nicht ausreicht und ein höheres Platz zu greifen hat. Gegen die Bemeſſung eines höheren Gehalts war ein Teil des Ausſchuſſes aus dem Grunde, weil man es nicht für angängig hielt, eine einzelne Po⸗ ſition des Normaletats zu ſteigern, noch dazu das Gehalt des relativ höchſt bezahlten Beamten. Auch