Sitzung vom 28. Mai 1913 egangen iſt, und zwar unterzeichnet von den Kerren ietſch, Hirſch, Bade, Scharnberg, Scheel, Klick, Leh⸗ mann, Wilk, Ur Borchardt und Vogel, alſo von zehn Herren. Die Anzahl der Antragſteller genügt für einen ſolchen Antrag. Der Antrag lautet zunächſt nur: Wir beantragen, über die Gehaltsfeſtſetzung für den Erſten Bürgermeiſter namentliche Ab⸗ ſtimmung. Ich muß mich nachher mit den Herren Antrag⸗ ſtellern darüber in Verbindung ſetzen, welcher Antrag eigentlich hiermit gemeint iſt. Vorläufig liegt nur der Antrag des Ausſchuſſes vor. (Stadtv. Hirſch: Wir meinen auch den Antrag des Ausſchuſſes!) — Einen anderen Antrag ſtellen Sie nicht? (Stadtv. Hirſch: Es liegt ja vorläufig noch keiner vor!) Stadtv. Dr. Borchardt: Ich bin einigermaßen angenehm davon überraſcht, daß es nach den Aus⸗ führungen des Herrn Kollegen Dr Stadthagen als eine Selbſtverſtändlichkeit hingeſtellt wird, daß wir nächſtens einmal mit einer Reviſion des Normal⸗ etats befaßt werden. Gerade von der Seite da drüben und, wenn meine Erinnerung mich nicht ſehr täuſcht, gerade aus dem Munde des Herrn Kollegen Dr. Stadthagen glaube ich gehört zu haben, daß wir es uns angeſichts der Finanzlage der Stadt, ange⸗ ſichts der drohenden 110% Kommunalſteuerzuſchlag doch ſehr überlegen müſſen, ob der Normalbeſoldungs⸗ etat in abſehbarer Zeit wiederum irgendwie revidiert werden ſoll. Ich nehme Akt davon, daß es jetzt gerade von dieſer Seite als ſelbſtverſtändlich hinge⸗ ſtellt wird, daß der Normalbeſoldungsetat demnächſt einer Reviſion bedarf. Meine Herren, nicht zum wenigſten aus dem Grunde, um feſtzuſtellen, welche der Herren zwar für den Erſten Bürgermeiſter der Stadt 27 000 ℳ bewilligen, ſich aber ſpäter doch einer Reviſion des Normaletats entziehen wollen, haben meine Freunde den Antrag auf namentliche Abſtimmung geſtellt. Herr Kollege Dr Stadthagen ſagte dann weiter, die Anſchauungen eines Teils ſeiner Freunde, vor allen Dingen ſeine eigenen, über die Höhe des Ge⸗ halts des Oberbürgermeiſters haben ſich nicht im Hinblick auf die zu wählende Perſon, ſondern im Hin⸗ blick auf die ihm bekannt gewordenen Verhältniſſe geändert. Nun, meine Herren, wenn Herr Kollege Dr Stadthagen das ſagt — Herr Kollege Stadthagen iſt ein ehrenwerter Mann —, (Heiterkeit) ſo muß das ohne weiteres ſtimmen. Dann iſt alſo Herr Kollege Stadthagen im Hinblick auf die Ver⸗ hältniſſe und, wie er ſelbſt ſagt, im Hinblick auf die uns im Ausſchuß zugegangene Liſte der Meinung geworden — ja, welcher Meinung? — Herr Kollege Dr Stadthagen drückte ſich hier ſehr vorſichtig aus —, der Meinung, daß die Gehaltsbemeſſung unſeres Oberbürgermeiſters im Normalbeſoldungsetat zu ge⸗ ring ſei, und Herr Kollege Dr. Stadthagen ſagt, er habe dieſer Anſchauung im Ausſchuß auch Ausdruck 239 gegeben, und wie alles, was Herr Kollege Stadt⸗ hagen ſagt, ſtimmt, ſo ſtimmt auch das. Denn Herr Kollege Stadthagen hat im Hinblick auf dieſe Liſte der Meinung Ausdruck gegeben: ja, 19 500 ℳ als Gehalt für unſeren Oberbürgermeiſter iſt in der Tat zu wenig. Herr Kollege Stadthagen hat aber mit keiner Silbe zu erkennen gegeben, daß er angeſichts dieſer Liſte auch eine Gehaltsfeſtſetzung von 27 000 ℳ für angemeſſen hält. Dieſe Einſicht, die er gewonnen zu haben verſichert hat, hat er im Aus⸗ ſchuß damals ſehr für ſich behalten. Er hat nur der Meinung Ausdruck gegeben: ja, in der Tat, 19 500 ℳ, wie wir ſie im Normalbeſoldungsetat als Anfangs⸗ gehalt des Oberbürgermeiſters zu ſtehen haben, iſt zu niedrig, und Herr Kollege Stadthagen hat ſich ſehr beruhigt, als man ihn dann darauf hinwies, daß ja unſer Normalbeſoldungsetat zwar mit 19 500 %ℳ beginne, aber mit 24 000 ℳ ende, und daß gar nichts im Wege ſtände, dem zu wählenden Herrn eine An⸗ zahl von Dienſtjahren anzurechnen, wie es auch bei anderen Beamten, die man beruft, geſchieht, ſodaß der Herr auf 24 000 ℳ ſteigen könne. Damals hat Herr Kollege Stadthagen von einer abweichenden Anſicht, die ihn über 24 000 ℳ hinaufbringen könnte, kein Wort verlauten laſſen. Bei dieſer Gelegenheit möchte ich an den Herrn Berichterſtatter des Ausſchuſſes auch noch die Frage richten, wie denn der Antrag des Ausſchuſſes gemeint iſt; ich habe ihn nicht ganz verſtanden. Der Herr Berichterſtatter empfahl als Antrag des Ausſchuſſes, für den Oberbürgermeiſter ein Gehalt von 24 000 ℳ feſtzuſetzen und dazu eine Repräſentationszulage von 3000 ℳ zu gewähren. Der Herr Berichterſtatter hat ſich aber nicht darüber ausgelaſſen, ob dieſes Gehalt von 24 000 ℳ als das Endgehalt unſeres Normal⸗ beſoldungsetats aufzufaſſen iſt oder ob das Gehalt des Oberbürgermeiſters von nun an aus dem Normal⸗ beſoldungsetat herausfallen ſoll und zunächſt mal auf den feſten Satz von 24 000 ℳ mit der Repräſenta⸗ tionszulage feſtgeſetzt iſt, ſodaß nicht bei einer Revi⸗ ſion des Normalbeſoldungsetats, ſondern je nachdem es der Mehrheit der Stadtverordnetenverſammlung opportun erſcheint, eine Steigerung dieſes ein für alle Mal beſtimmten Gehaltes — wenigſtens ſo lange be⸗ ſtimmt, bis es geändert wird — erfolgt. Es wäre doch wünſchenswert, eine Klärung darüber zu ſchaffen, ob die 24 000 ℳ als Gehalt des Normal⸗ beſoldungsetats gelten ſollen, ſodaß alſo dem Herrn eine 12jährige Dienſtzeit angerechnet würde, und ob dann die Repräſentationszulage hinzukommen ſoll, ſodaß der Normalbeſoldungsetat wenigſtens formell gewahrt bleibt. Meine Herren, über dieſe Repräſentationszulage hr. ich allerdings auch gern noch etwas mehr ge⸗ ört. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich würde ſehr gern darüber unterrichtet ſein, in wel⸗ cher Weiſe denn dieſe Repräſentationszulage von dem Herrn Oberbürgermeiſter verausgabt werden ſoll. (Heiterkeit.) — Meine Herren, Sie lachen darüber. Soviel mir bekannt iſt, gibt es ja wohl Städte, die ihren Ober⸗ bürgermeiſtern gewiſſe Repräſentationsgelder be⸗ willigen und die ſich über dieſe Repräſentations⸗ gelder auch Rechnung legen laſſen. Denn Repräſen⸗