240 tationsgelder ſind doch Gelder, die nicht zu perſön⸗ lichen Ausgaben, ſondern in Ausübung repräſen⸗ tativer Verpflichtungen verbraucht werden ſollen, und da würde ich in der Tat gern wiſſen, welche repräſen⸗ tative Verpflichtungen denn die Mehrheit des Aus⸗ ſchuſſes, die dieſe Zulage dem Oberbürgermeiſter zu bewilligen beantragt, von dem Oberbürgermeiſter er⸗ wartet. Wir haben bisher eine ſolche Einrichtung re⸗ präſentativer Zulagen, die den Oberbürgermeiſter zu repräſentativen Ausgaben verpflichten, nicht gehabt, und ich glaube, meine Herren, wir ſind durchaus gut dabei gefahren. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich kann mir gar nicht recht denken, welche repräſen⸗ tativen Verpflichtungen, die mit Ausgaben in Höhe von 3000 ℳ verbunden ſind, der Oberbürgermeiſter auf ſich zu nehmen hat. Wir ſind zwar in Char⸗ lottenburg immerhin eine Reſidenzſtadt; aber wir dürfen doch auch nicht vergeſſen, daß wir, ſo unan⸗ genehm das vielleicht manchem klingt, im Grunde doch nur ein kleiner Vorort von Berlin ſind, und daß die repräſentativen Verpflichtungen die in der Reſt⸗ denzſtadt auszuüben ſind, von dem Oberbürgermeiſter von Berlin, nicht aber von dem Oberbürgermeiſter von Charlottenburg ausgeübt werden. Was erwar⸗ ten und verlangen Sie denn für repräſentative Aus⸗ gaben, die der Oberbürgermeiſter von Charlottenburg machen ſoll? Erwarten oder verlangen Sie, daß er als Oberbürgermeiſter Magiſtrat und Stadtverord⸗ nete zu gemeinſamen Liebesmahlen bei ſich empfängt? (Sehr gut! und Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Sollen etwa die Koſten des Mahles, das die Stadt⸗ verordneten und den Magiſtrat alle zwei Jahre zu vereinen pflegt und die nach alter guter Sitte bisher von jedem einzelnen bezahlt worden ſind, ſpäter auf die Repräſentationsgelder des Oberbürgermeiſters verbucht werden, d. h. mit anderen Worten auf Koſten der Stadt gehen? Wie geſagt, meine Herren, die ganze Entwick⸗ lung, die ganze Geſchichte dieſer Forderung der Re⸗ präſentationszulage iſt, wie Herr Kollege Hirſch ſehr richtig geſchildert hat, als ein Notbehelf aufgetaucht, weil der in Ausſicht genommene Kandidat erklärte: nein, unter 27 000 ℳ mache ich es nicht, (Sehr richtig! und Heiterkeit) und weil dann die Herren ſagten: ja, dann können wir es vielleicht ſo machen, daß wir nur 24 000 ℳ als penſionsfähiges Gehalt zahlen und 3000 %ℳ als perſönliche Zulage geben. Der Ausdruck perſönliche Zulage iſt ſeitens der Mehrheit ausdrücklich im Aus⸗ ſchuß gefallen, und als man darauf hinwies: ja, wir können doch einem Herrn, der eben erſt zu uns kommt, nicht ſofort für beſondere Verdienſte eine per⸗ ſönliche Zulage geben, tauchte der rettende Gedanke auf: na, dann wollen wir es nicht perſönliche Zulage nennen, ſondern als Repräſentationszulage bezeich⸗ nen. Ja, meine Herren, wenn es Repräſentations⸗ zulage nur genannt werden ſoll, dann iſt es wie⸗ der keine Repräſentationszulage; denn dann ſoll ſie ja der betreffende Herr zu ſeinem eigenen Verbrauch, zu ſeinem Gehalt hinzuzählen dürfen. Iſt es aber eine Repräſentationszulage, ſo ſoll das doch jeden⸗ falls nicht der Fall ſein. Sitzung vom 28. Mai 1913 Alſo, meine Herren, meine Freunde ſind nach Lage der Dinge nicht imſtande, unter irgend einer Form über den Normalbeſoldungsetat von 24 000 ℳ hinauszugehen. Aber die geſamte Bürgerſchaft darf wohl von der Mehrheit, die eine Repräſentations⸗ zulage bewilligt, erwarten, daß ſie auch etwas Auf⸗ klärung nach der Richtung bekommt, wie ſie ſich die Verwendung ſolcher repräſentativer Gelder denkt. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Stadtv. Dr Stadthagen: Ich verzichte durchaus darauf, auf die einzelnen Punkte einzugehen, die der Herr Vorredner berührt hat, und beſchränke mich lediglich darauf, einige tatſächliche Feſtſtellungen zu machen. Der Herr Vorredner hat in ſehr ungewöhnlicher Weiſe unter Namensnennung davon geſprochen, was 1 4 Ausſchußmitglieder im Ausſchuß geſagt en. (Stadtv. Hirſch: Sie haben ja angefangen!) — Nein, ich habe nicht damit angefangen! Es iſt durchaus irrig, wenn Herr Kollege Dr Borchardt an⸗ genommen hat, daß ich davon geſprochen hätte. Ich habe geſagt: im Ausſchuß iſt von Fraktionsfreunden von mir — das iſt allerdings die übliche Ausdrucks⸗ weiſe hier; daß iſch das im Ausſchuß geſagt habe, trifft nicht zu — bereits in der erſten Sitzung da⸗ von geredet worden, daß das Gehalt von 19 500 ℳ nicht genügte. Ferner hat Herr Kollege Borchardt mich auch inbetreff des Normalbeſoldungsetats mißverſtanden. Meiner Erinnerung nach das wird aus dem Stenogramm hervorgehen — habe ich geſagt: ich halte es für ſelbſtverſtändlich, daß bei der künftigen Reviſon des Normalbeſoldungsetats die jetzige Feſt⸗ ſetzung des Gehalts des Oberbürgermeiſters ge⸗ bührend berückſichtigt wird. Meine Herren, das halte ich allerdings für ſelbſtverſtändlich. Ich halte es auch für ſelbſtverſtändlich — das will ich jetzt dem Herrn Kollegen Borchardt beſtätigen —, daß eine Reviſton des Normalbeſoldungsetats vorgenommen wird. Wann wir aber dazu in der Lage ſein werden, dar⸗ über vermag ich ihm keine Auskunft zu geben oder mich in irgend einer Weiſe feſtzulegen. Stadtv. Kaufmann: Der Antrag des Aus⸗ ſchuſſes inbezug auf die Gehaltsnormierung zerfällt in zwei Teile. Der erſte Teil beanſprucht 24 000 Mark Gehaltsfeſtſetzung und der zweite eine nicht⸗ penſionsfähige Repräſentationszulage von 3000 ℳ. Ich ſtelle den Antrag, über dieſe beiden Teile ge⸗ trennt abzuſtimmen, und gebe anheim, die Herren Antragſteller, die namentliche Abſtimmung wünſchen, zu fragen, ob ſie die 3000 ℳ Repräſentationszulage unn der namentlichen Abſtimmung unterwerfen wollen. (Stadtv. Hirſch: Ich bitte um das Wort zur Ge⸗ ſchäftsordnung!) Ich will bei dieſer Gelegenheit doch auch das eine hier beſtätigen, was Herr Kollege Hirſch in ſeinen Ausführungen des näheren dargelegt hat. In der erſten Ausſchußſitzung, der ich noch beizu⸗ wohnen die Ehre hatte, iſt feſtgeſtellt worden, daß man unter den Kandidaten Ille diejenigen aus⸗