242 von einem Mitgliede des Ausſchuſſes, das ſämtlichen Beratungen beigewohnt hat, im wefentlichen beſtä⸗ tigt worden; ich bin alſo nicht in der Lage, zuzu⸗ geben, daß dieſe Gehaltsbemeſſung lediglich auf eine beſtimmte Perſon zugeſchnitten iſt. Um mich nun zu der Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Borchardt über das Verhältnis des vorgeſchlage⸗ nen Gehalts zum Normaletat zu wenden, möchte ich zunächſt bemerken, daß ich davon ausgegangen bin, lediglich darüber zu referieren, was der Ausſchuß beſchloſſen hat, nicht aber Auslegungen zu geben: denn dann würde ich allerdings unter Umſtänden auf den Weg geraten, den zu gehen man mir eben vor⸗ geworfen hat. Ich glaubte das auch umſo weniger tun zu müſſen, als die gleiche Maßnahme, nämlich die Feſtſetzung eines beſtimmten Betrages als Ge⸗ halt, ganz kurz vorher gelegentlich der Wahl des Zweiten Bürgermeiſters beſchloſſen worden iſt und damals zu irgend einer Erörterung nicht geführt hat. Was die Repräſentationskoſten anlangt, ſo bin ich der Meinung, daß man über den Begriff der Re⸗ präſentationskoſten ſowohl in dieſer Verſammlung wie in der Bürgerſchaft keinen Zweifel empfinden wird. (Sehr richtig!) Es iſt nirgends üblich, daß eine detaillierte Rech⸗ nungslegung über die Verwendung von Repräſenta⸗ tionsgeldern verlangt wird. Aus dieſem Grunde er⸗ klärt es ſich wohl auch, daß von keiner Seite im Aus⸗ ſchuß die Frage, was unter Repräſentationsgeldern zu verſtehen ſei, zum Gegenſtande einer Erörterung gemacht wurde. Ein gewiſſer Hinweis darauf könnte ſich höchſtens daraus ergeben, daß man angeführt hat, welche weſentlichen Mehrkoſten ein Oberbürgermeiſter für eine ſtandesgemäße Wohnung hier aufzuwenden hat gegenüber den Koſten, die eine Wohnungsmiete ſonſt erfordert. Meine Herren, wenn zuletzt der Mehrheit des Ausſchuſſes vorgehalten wird, daß ſie hier ihren Grundſatz, zu ſparen, verlaſſe, dann glaube ich, im Sinne dieſer Mehrheit erwidern zu müſſen, daß wir den Grundſatz der Sparſamkeit voll aufrecht erhalten, aber allein am richtigen Ort und nicht an falſcher Stelle ſparen wollen. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Ich be⸗ antrage die zweite Leſung der Vorlage. Stadtv. Wöllmer (zur Geſchäftsordnung): Ich bin der Anſicht, daß wir uns bereits in einer zweiten Leſung befinden. Die Gehaltsfrage war in der öffent⸗ lichen Sitzung vom 19. März beſprochen und darauf im Ausſchuß verhandelt worden, und jetzt findet die zweite Leſung ſtatt. Ich verweiſe auf § 17 der Ge⸗ ſchäftsordnung; dort heißt es: Nach dem Schluß der Beratung kann die Verſammlung auf Antrag einen Ausſchuß mit der Vorberatung der Vorlage betrauen. — Das iſt geſchehen. — Abgeſehen von der durch die Einſetzung eines Ausſchuſſes notwendig werdenden zweiten Beratung — das iſt die, in der wir uns jetzt befinden — findet eine ſolche nur dann ſtatt uſw. Ich bin der Anſicht, daß wir uns bereits in der zweiten Leſung befinden und der Antrag des Herrn A. Hirſch geſchäftsordnungsmäßig nicht zu⸗ äſſig iſt. Sitzung vom 28. Mai 1913 Stadtv. Dr Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Herr Kollege Wöllmer befindet ſich durchaus im Irr⸗ tum. Dem Ausſchuß war erſtens die Vorberatung der Oberbürgermeiſterwahl und zweitens ein Antrag der liberalen Fraktion, der uns hier beſchäftigt hatte, das Gehalt des Oberbürgermeiſters auf 24 000 ℳ feſtzuſetzen, überwieſen. Dieſen Antrag hatte die liberale Fraktion im Ausſchuß unter den Tiſch fallen laſſen; er iſt nicht mehr wiedergekehrt, und über ihn beraten wir jetzt nicht in zweiter Leſung. Heute liegt in erſter Leſung ein ganz neuer Antrag vor, nämlich der Antrag des Ausſchuſſes, dem Oberbürgermeiſter 24 000 ℳ Gehalt und 3000 ℳ. Repräſentations⸗ zulage zu bewilligen. Meine Herren, ich fordere jeden auf, die Stenogramme unſerer Stadtverord⸗ netenſitzungen durchzuſuchen, um mir zu ſagen, wann 0 1. Antrag in erſter Leſung debattiert wor⸗ en iſt. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten. — Stadtv. Erdmannsdörffer: Sehr falſch1) Vorſteher Dr Frentzel: Zur Geſchäftsordnung iſt niemand mehr gemeldet. Ich möchte dazu bemerken, daß nach meiner Erinnerung — ich kann es augen⸗ blicklich nicht feſtſtellen — ſich auch bereits die Ma⸗ giſtratsvorlage, die Sie dem Ausſchuß überwieſen haben, mit der Feſtſetzung des Gehalts beſchäftigte. (Sehr richtigl) Ich habe ſie im Augenblick nicht zur Hand, — einen Augenblick, hier iſt ſie. Die Magiſtratsvorlage lautet: Die Wahl des Erſten Bürgermeiſters auf die geſetzliche Amtsdauer von 12 Jahren vor⸗ zunehmen. Und dann kommt nachher weiter: (Stadtv. Zietſch: Weiter nichts!) Zu einer abweichenden Gehaltsfeſtſetzung bedarf es vor der Wahl eines beſonderen Ge⸗ meindebeſchluſſes. Die ganze Angelegenheit iſt als ſolche dem Ausſchuß überwieſen worden. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Ich kann mich dem, was Herr Kollege Dr. Borchardt ge⸗ ſagt hat, nur anſchließen. Auch der Herr Vorſteher ſteht auf meinem Standpunkt. Ich habe hier nämlich die Tagesordnung zur heutigen Sitzung, unter⸗ ſchrieben von dem Herrn Vorſteher, und da lautet Punkt 3: Beſchlußfaſſung über das Stellengehalt des Erſten Bürgermeiſters. Würde die Anſchauung, die der Herr Vorſteher jetzt vertreten hat, richtig ſein, dann hätte die Tagesord⸗ nung lauten müſſen: Bericht des Ausſchuſſes über die Magi⸗ ſtratsvorlage. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Daraus muß ich alſo ſchließen, daß der Herr Vor⸗ ſteher wenigſtens zu der Zeit, als er die Tagesord⸗ nung aufgeſtellt hat, auf meinem Standpunkt ſtand. Im übrigen würde ich es lebhaft bedauern, wenn die Mehrheit die zweite Leſung unmöglich