Sitzung vom 28. Mai 1913 machte. Sie würde damit zum Ausdruck bringen, daß es den Mitgliedern der Verſammlung unmöglich gemacht werden ſoll, einen ſehr wichtigen Punkt, den der Herr Berichterſtatter in ſeinem Schlußwort un⸗ richtig dargeſtellt hat, richtig zu ſtellen. Ich be⸗ dauere, daß der Herr Berichterſtatter nicht in die Debatte eingegriffen, ſondern ſich das bis zum Schlußwort aufgeſpart hat, wo er wußte, daß man es nicht mehr richtig ſtellen kann. Ich würde, wenn man eine zweite Leſung verhindern ſollte, verſuchen, das, was ich zu ſagen für erforderlich halte, in einer perſönlichen Bemerkung zu ſagen. (Zurufe: Na alſo!) Stadtv. Dr. Stadthagen (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren! Nach der Geſchäftsordnung iſt meines Erachtens, wenn ein Ausſchuß eingeſetzt wird, eine zweite Leſung in der jetzt neuerdings ja mehr⸗ fach beliebten Art nicht möglich; das geht aus dem § 17 ganz klar hervor, was ja vorhin ſchon erwähnt worden iſt. Nun ſagt Herr Kollege Hirſch, daß wir über das Stellengehalt noch nicht beraten hätren. Einmal iſt das, wie der Herr Vorſteher ſchon feſtgeſtellt hat, in der Vorlage des Magiſtrats enthalten, und zwei⸗ tens hat Herr Kollege Dr Borchardt vorhin direkt lange Reden darüber gehalten, was ich z. B. bei der erſten Beratung über die Feſtſetzung des Gehalts ge⸗ ſagt hätte. Wir haben alſo bereits bei der erſten Beratung über das Stellengehalt debattiert. Nun iſt von dem Herrn Kollegen Hirſch ein Einwurf nach der Richtung hin gemacht worden, daß er auf unſere Tagesordnung verwies. Die Trennung in Beſchlußfaſſung über das Stellengehalt und die Wahl iſt durch unſere langjährige Uebung gegeben. Die Berichterſtattung des Ausſchuſſes erfolgt immer in nichtöffentlicher Sitzung und erſtreckt ſich auf Per⸗ ſonenfragen; in öffentlicher Sitzung muß nachher die Feſtſetzung des Gehalts erfolgen. Dieſe bedarf bei Aenderungen nachher der Zuſtimmung des Magiſtrats. Erſt dann können wir zur Wahl ſelbſt ſchreiten. Infolgedeſſen iſt das, was Herr Kollege Hirſch geſagt hat, nicht zutreffend, und ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Wenn er wünſcht, über die ganze Angelegenheit noch einmal zu debattieren, dann bleibt ihm ja der Weg offen, eine Zurückver⸗ weiſung an den Ausſchuß zu beantragen, und dann wird die Stadtverordnetenverſammlung darüber zu befinden haben. Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren! Ich hatte mich zur Geſchäftsordnung ge⸗ meldet, als ich noch nicht wußte, was ich eben er⸗ fahren habe, daß ein Antrag eingebracht werden ſoll, die Debatte noch einmal zu eröffnen. Ich halte es für erwünſcht, daß wir gerade bei dieſem Punkte uns in dieſer Weiſe verſtändigen und die Ausſprache nicht in eine öde Geſchäftsordnungsdebatte aus⸗ münden laſſen. Zur Geſchäftsordnung wollte ich aber nachdrück⸗ lichſt darauf hinweiſen, daß es nach meiner Auf⸗ faſſung durchaus unrichtig wäre, hier eine zweite Leſung zu beantragen. Aus dem ſtenographiſchen Bericht über die Sitzung vom 19. März führe ich an, was ich über die Gehaltsfrage, nachdem Einſpruch erhoben worden war, hier über den liberalen Antrag e e. ausgeführt habe. Ich habe zum Schluß geſagt: ich muß konſtatieren, daß das nicht der Fall iſt. 243 Ich bin loyal genug, ſelbſt zu beantragen, daß wir auch die Frage der Gehaltserhöhung dem zu bildenden Ausſchuß überweiſen. Nach dieſem Wortlaut iſt gar kein Zweifel, daß die Frage der Gehaltserhöhung dem zu bildenden Aus⸗ ſchuß überwieſen worden iſt und daß wir nunmehr nach der Geſchäftsordnung eine zweite Leſung über dieſe Frage nicht mehr herbeiführen können. Vorſteher Dr Frentzel: Bevor ich weiter das Wort zur Geſchäftsordnung gebe, möchte ich mit⸗ teilen, daß von dem Herrn Kollegen Meyer der An⸗ trag geſtellt worden iſt, die ſachliche Debatte über dieſen Punkt wieder aufzunehmen. Wenn Sie dieſen Antrag annehmen, wird dadurch die Fortſetzung der Geſchäftsordnungsdebatte unnötig. Wenn ein Wider⸗ ſpruch gegen dieſen Antrag nicht erfolgt, nehme ich an, daß er genehmigt iſt. Das iſt der Fall. Die Herren, die noch zur Geſchäftsordnung ſprechen wollten, geſtatten mir wohl, daß ich ſie ſtreiche; es ſind die Herren Dr Borchardt, Meyer und Dr Liep⸗ mann. (anam Wir nehmen alſo die ſachliche Verhandlung wieder auf. Stadtv. Hirſch: Meine Herren! Ich hätte mich nicht zum Wort gemeldet, wenn mich nicht das Schlußwort des Herrn Berichterſtatters nötigte, noch einige Richtigſtellungen vorzunehmen. Zunächſt möchte ich aber dagegen proteſtieren, wenn der Herr Berichterſtatrer für ſich mehr Wahrheitsliebe in An⸗ ſpruch nimmt als für jedes andere Mitglied der Ver⸗ ſammlung. Das iſt eine fehr ſchwere Beleidigung gegen die geſamten Mitglieder der Verſammlung, die ich für mein Teil zurückweiſe. Vorſteher Dr. Frentzel (unterbrechend): Herr Kollege Hirſch! Nach meiner Auffaſſung hat die Aeußerung des Herrn Stadtverordneten Meyer nicht ſo gelautet; denn wenn ſie ſo gelautet hätte, hätte ich ihn zur Ordnung gerufen. Er ſagte, er er⸗ Stadtv. Hirſch (fortfahrend): Anſpruch auf wartete als Berichterſtatter mehr Glaubwürdigkeit. Herr Stadtv. Meyer ſagte, als Berichterſtatter überlege er ſich die Sache mehr als andere Mitalieder. Das ſcheint mir in dieſem Falle nicht zu ſtimmen. Denn Herr Stadtv. Meyer hat hier zwei Aus⸗ führungen gemacht, die er nicht hätte machen können, wenn er ſich das überlegt hätte, was er ſagen wollte. Er hat zunächſt erklärt, um meine Behauptung, daß das Gehalt auf eine beſtimmte Perſon zugeſchnitten ſei, zu widerlegen, es ſeien in einer ſpäteren Aus⸗ ſchußſitzung noch einmal die Gehälter der Ober⸗ bürgermeiſter der verſchiedenen Städte durchgeſehen worden. Meine Herren, ich war in ſämtlichen Sitzungen von Anfang bis zu Ende anweſend 10 8 iſt ja nicht ausgeſchloſſen, das es in irgend einer Sitzung geſchehen iſt; aber in einer Sitzung des Ausſchuſſes iſt das nicht paſſiert, ſondern dort tauchte die Frage, ob wir mit dem Gehalt über 24 000 ℳ hinausgehen ſollten, nur in Verbindung mit dem Kandidaten der Mehrheit der liberalen Fraktion auf. Meine Herren, es tut mir leid, daß man über derartige teilweiſe doch perſönliche Angelegenheiten