244 hier ſprechen muß. Aber nachdem Herr Kollege Meyer dazu provoziert hat, halte ich es doch für meine Pflicht, nunmehr noch ausdrücklich zu erklären, daß es ſogar ein Mitglied des Ausſchuſſes gegeben hat — ich glaube, Herr Kollege Meyer wird dieſen Herrn ziemlich genau kennen —, das uns noch in der letzten Sitzung mitteilte, daß es kurz vor der Sitzung tele⸗ phoniſch mit ſeinem Kandidaten geſprochen habe, ob er auch damit einverſtanden ſei, wenn ſtatt der 27 000 ℳ, die für ihn in Ausſicht genommen waren, 24 000 %ℳ plus 3000 %ℳ. Repräſentationsgelder be⸗ willigt würden. (Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Das beweiſt doch ſchlagend, wie recht ich mit meinen Ausführungen habe, die überdies durch die Dar⸗ ſtellung des Herrn Kollegen Kaufmann vollauf be⸗ ſtätigt worden ſind. Berichterſtatter Stadtv. Meyer (Schlußwort): Ich halte meine Berichterſtattung aufrecht. (Stadtv. Hirſch: Ich auch! — Heiterkeit.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zur Ab⸗ ſtimmung. Nach dem, was ich vorher hier nach meiner Meinung unwiderſprochen feſtgeſtellt habe, wird dieſe Abſtimmung in zwei Teile zerfallen, und zwar wird zuerſt darüber abgeſtimmt, ob das Stellen⸗ gehalt des Erſten Bürgermeiſters auf 24 000 ℳ feſt⸗ zuſetzen iſt oder nicht. Hierüber wird die Abſtim⸗ mung in der gewöhnlichen Weiſe durch Handerheben erfolgen. Es wird zweitens darüber, ob dem zu wählenden Herrn ein nichtruhegehaltsfähiges Reprä⸗ ſentationsgeld von jährlich 3000 ℳ zu gewähren iſt, namentlich abgeſtimmt werden. Ich möchte die⸗ jenigen Herren bitten (Stadtv. Dr Borchard: Ich bitte um das Wort zur Abſtimmung!) —laſſen Sie mich bitte erſt ausreden —, die für dieſen Antrag ſtimmen wollen, mit Ja zu antworten, und diejenigen, welche dieſe Zulage nicht gewähren wollen, mit Nein zu ſtimmen. Wir beginnen mit der dritten Spalte. — Herr Kollege Dr Borchardt, zur Frageſtellung wünſchen Sie das Wort; ſonſt kann ich es Ihnen nicht mehr geben. Stadtv. Dn Borchardt (zur Frageſtellung): Herr Vorſteher, ich vermiſſe in Ihrer Frageſtellung eine Klärung darüber, ob die 24 000 ℳm als Endgehalt des Normalbeſoldungsetats unter Anrechnung einer 12 jährigen Dienſtzeit oder unter Herausnahme dieſer Stelle aus dem Normalbeſoldungsetat bewilligt werden ſollen. Ich hatte beantragt, ſie im Normal⸗ beſoldungsetat zu belaſſen. Vorſteher Dr. Frentzel: Nach meiner Meinung hat der Herr Berichterſtatter darüber klar Auskunft gegeben. (Stadtv. Dr Borchardt: Der Herr Berichterſtatter hat gar nichts darüber geſagt!) Nach meiner Auffaſſung — ich habe es wenigſtens ſo gehört — hat er geſagt, daß nach dem Antrage des Ausſchuſſes genau dieſelben Verhältniſſe obwalten ſollen, wie ſie jetzt für den zweiten Bürgermeiſter Sitzung vom 28. Mai 1913 beſtehen, nämlich, daß das Gehalt quasi aus dem Normalbeſoldungsetat herausgegriffen und auf 24 000 ℳ feſtgeſetzt iſt. Bürgermeiſter Dr Maier: Wir müſſen die Frage in der Tat klären. Ich faſſe den Antrag ſo auf, daß der Normalbeſoldungsetat dahin abzuändern iſt, daß das Gehalt des Erſten Bürgermeiſters auf 24 000 ℳ feſtgeſetzt wird (Sehr richtigl) nebſt 3000 %%ℳ Repräſentationsgelder als Dienſtauf⸗ wandsentſchädigung im Sinne unſeres Normal⸗ beſoldungsetats. Stadtv. Dr Borchardt (zur Frageſtellung): Zu⸗ nächſt möchte ich feſtſtellen, daß im Ausſchuß dar⸗ über nicht verhandelt worden iſt. Aber dann, Herr Vorſteher, hatte ich ausdrücklich den Antrag geſtellt, falls von uns der Antrag des Ausſchuſſes nicht ſo aufzufaſſen wäre, das Gehalt von 24 000 ℳ als Endgehalt des Normalbeſoldungsetats unter An⸗ rechnung einer 12jährigen Dienſtzeit feſtzuſtellen, darüber abſtimmen zu laſſen. Vorſteher Dr Frentzel: Dann liegt jetzt ein neuer Antrag des Herrn Kollegen Dr Borchardt vor, dieſe 24 000 ℳ nicht als unter die Deklaration fallend, die eben der Herr Bürgermeiſter gegeben hat und die dem Antrag des Ausſchuſſes und der Erklärung des Herrn Referenten des Ausſchuſſes entſpricht, gelten zu laſſen, ſondern als Endgehalt des Normalbeſol⸗ dungsetats. Bürgermeiſter Dr. Maier: Der Antrag des Herrn Stadtv. Dr Borchardt enthält eine Unklarheit. Falls er angenommen werden ſollte, würde der Ma⸗ giſtrat in der Tat nicht wiſſen, wie die Sache zu ver⸗ ſtehen iſt. Denn wenn wir das Endgehalt feſtſetzen, dann würde der Betrag implizite die Anrechnung auswärtiger Dienſtjahre bedeuten. Das würde auch eine Veränderung in den Penſionsverhältniſſen zur Folge haben, und man weiß ja nicht, ob der betref⸗ fende Bewerber überhaupt 9 Dienſtjahre im Kom⸗ munaldienſt beſitzt. Alſo wenn man ſo beſchließt, ſo iſt das eine ſehr zweifelhafte Geſchichte; geklärt muß die Sache jedenfalls werden. Stadtv. Dr Borchardt (zur Frageſtellung): Mein Antrag enthält gar keine Unklarheit, ſondern er beſagt, daß der Normalbeſoldungsetat beſtehen bleiben ſoll, wobei 12 Dienſtjahre angerechnet werden können, und weiter gar nichts; denn ich beantrage ja gar keine Repräſentationszulage. Stadtv. Dr Stadthagen (zur Frageſtellung): Ich halte es für ſelbſtverſtändlich und habe es immer für ſelbſtverſtändlich gehalten, daß es ſich hier um ein Stellengehalt handelt, wie es in den verſchiedenen Städten, die nur ein Gehalt kennen, iſt. Ob man ſagt, es gehöre das in den Beſoldungsetat oder nicht, iſt ja eine rein formale Frage; ich ſchließe mich da aber dem Herrn Bürgermeiſter an. Da wir im Normalbeſoldungsetat eine Poſition haben, die nicht Stellengehalt iſt, ſo muß, wenn ein Stellengehalt feſtgeſetzt wird, dies in die entſtehende Lücke treten. Damit iſt die Sache vollkommen geklärt.