Sitzung vom 11. Juni 1913 Dr. Wir kommen zu Vorſteher Punkt 4: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel XIII — 11 — 3 für 1912. — Druckſache 170. Frentzel: (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Ueberſchreitung der Etatsnummer Ord. Kapitel XIII1—11—3 für 1912 (Ver⸗ gütung für die Einlöſung von Anleihe⸗ und Zinsſcheinen) in Höhe von 623,09 ℳ wird genehmigt.) Meine Herren! Ehe ich zum nächſten Punkt der Tagesordnung übergehe, möchte ich Ihre Aufmerk⸗ ſamkeit einen Augenblick auf einen Punkt der Ge⸗ ſchäftsführung lenken. Sie haben aus der heutigen Tagesordnung er⸗ ſehen, daß ſie nicht nur ſehr viele, ſondern auch ſehr wichtige Vorlagen bringt, und es wäre deshalb viel⸗ leicht möglich, daß wir mit der Abſolvierung dieſer Tagesordnung heute nicht fertig werden. Ich behalte mir deswegen vor, falls dies eintreten ſollte, eine außerordentliche Stadtverordnetenſitzung zu heute über 8 Tagen, den 18. d. Mts., einzuberufen, nament⸗ lich deswegen, weil erfahrungsgemäß für die letzte Sitzung vor den Ferien auch eine große Anzahl von Vorlagen des Magiſtrats einzugehen pflegt. Ich kann das heute aber noch nicht überſehen. Je nach⸗ dem das der Fall ſein wird und je nachdem wir heute unſere Arbeiten beendigen werden, behalte ich mir vor, in dem oben angedeuteten Sinn zu verfahren. Ich möchte das den Herren jedenfalls zur Beachtung empfehlen. Wir kommen zu Punkt 5: Vorlage betr. Nachbewilligungen im Armenetat für 1912. — Druckſache 171. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Folgende Etatsnummern des Ord. Kapitel V für 1912 werden aus laufenden Mitteln des Jahres 1912 um die bei den einzelnen Num⸗ mern angegebenen Beträge verſtärkt: 1. V—1—1a (bare Unter⸗ ſtützunger) . 5812,42 2. V—1—2a— (Pflegegelder) 859,23 „ 3. V—2—1 (Erſtattungen an andere Armenverbände). 4. V—3—6 (Unterbringung von Geiſteskranken uſw.). —3—9a (Unterbringung von Perſonen in den ſt äd t i⸗ ſchen Krankenanſtalten) . 12 745,56 „ zuſammen 23 634,71 ℳ 1 919,20 „ 2 298,30 „ 1 Punkt 6: Vorlage betr. Wahl eines ſtellvertretenden Vor⸗ ſitzenden des Gewerbegerichts — Druckſache 172. Stadtv. Otto: Ich ſchlage zur Wahl Herrn Ma⸗ giſtratsaſſeſſor Dr Fiſcher vor. Bürgermeiſter Dr Maier: Ich möchte bemerken, daß Herr Aſſeſſor Dr Fiſcher noch nicht das kanoniſche Alter von 30 Jahren erreicht hat, welches das Geſetz 271 für die Uebernahme des Amtes als Sollvorſchrift feſt⸗ ſetzt. Trotz alledem ſteht der Wahl nichts entgegen. Wir haben auch bereits in früheren Fällen Herren, die noch nicht das 30. Jahr erreicht hatten — z. B. Herrn Aſſeſſor Charbonnier —, gewählt, und es ſind Schwierigkeiten daraus nicht erwachſen. Ich möchte das hervorheben, damit die Stadtverordneten⸗ verſammlung darüber unterrichtet iſt. (Die Verſammlung wählt den Magiſtratsaſſeſſor Dr. Fiſcher.) Vorſteher Dr. Frentzel: Punkt 7: 1 Vorlage betr. Abänderung des Bebauungsplanes fü den Kreuzungspunkt der Straße 49 mit der Straße 45 Abt. VIa. Sekt. 5. — Druckſache 173. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Fluchtlinienplan betr. Abänderung des Bebauungsplans für den Kreuzungspunkt der Straße 49 mit der Straße 45, Abteilung VI a Sektion 5 des Bebauungsplans, wird zuge⸗ ſtimmt.) Punkt 8: Vorlage betr. Uebernahme der Unfallverſicherung der in Eigenbaubetrieben beſchäftigten Arbeiter in eigene Regie. — Druckſache 174. Stadtv. Neumann: Namens meiner Freunde habe ich die Erklärung abzugeben, daß wir uns die⸗ ſer Vorlage gegenüber ablehnend verhalten. Wir können uns durch die Gründe, die der Magiſtrat für ſie angeführt hat, nicht überzeugen laſſen und haben andererſeits doch ſehr ſtarke Bedenken. Ich möchte hierbei auch ausdrücklich erwähnen, daß aus den Akten zu erſehen iſt, daß bereits vor mehreren Jah⸗ ren der Magiſtrat es auch abgelehnt hat, dieſe Un⸗ fallverſicherung in eigene Regie zu übernehmen, und man kann doch nicht ſagen, daß die finanzielle Situa⸗ tion der Stadt Charlottenburg heute beſſer gewor⸗ den iſt, ſo daß wir mit Leichtigkeit derartige Ver⸗ ſicherungen in Selbſtverwaltung übernehmen können. Ich möchte zur Erwägung geben, daß das Riſiko, das wir übernehmen, nicht klein iſt. Es handelt ſich um den Hochbau und den Tiefbau und gerade in dem letzteren können ſehr ſchwere Unfälle vorkom⸗ men. Wir haben geſehen, daß vor kürzerer Zeit ein derartiger nicht unbedeutender Vorfall paſſiert iſt. Ob ein paar Tauſend Mark mehr oder weniger er⸗ ſpart werden, ſpielt meiner Anſicht nach keine Rolle, und zwar um ſo weniger, als die Stadt Charlotten⸗ burg über verhältnismäßig hohe Einnahmen aus Steuern verfügt, andererſeits aber doch, weil ſie eine jüngere Großſtadt iſt, nicht als eine übermäßig reiche angeſprochen werden kann. In Selbſtverſicherung ſollen Unternehmer nur dann etwas nehmen, wenn ſie ein verhältnismäßig großes Vermögen beſitzen und über nicht hohe Einnahmen verfügen, ſo daß ſie ſelbſt ein größeres Riſiko tragen können; denn in dieſen Betrieben können einmal größere Schäden vor⸗ kommen. Die Berechnungen, die in der Vorlage darüber aufgemacht ſind, daß in den letzten 5 Jahren ſo und ſo viele Prämien gezahlt worden ſind, ſeitens der