Sitzung vom 11. Juni 1913 Nur ein Punkt gibt mir Veranlaſſung, auf eine Einzelheit einzugehen. Es iſt hier für die Anordnung des I. und II. Parketts eine Neuordnung vorgeſchlagen worden, indem vom 1. Parkett 4 Reihen zum 1I. Par⸗ kett geſchlagen werden ſollen. Wie uns bei der Vor⸗ beratung in der Deputation mitgeteilt worden iſt, be⸗ ſtand urſprünglich der Wunſch, eigentlich nur zwei Reihen des I. Parketts zum II. Parkett hinzuzuneh⸗ men, und ich perſönlich habe auch den Wunſch gehabt, daß bei der ganzen Sachlage und bei den Unterlagen, die uns gegeben wurden, nur zwei Reihen hinzuge⸗ nommen werden ſollten. Es iſt mir aber entgegen⸗ gehalten worden, daß die Baupolizei das nicht er⸗ lauben würde. Heute habe ich mich nun mit der hieſigen Baupolizei in Verbindung geſetzt — ich habe es leider nicht vorher tun können — und habe dabei feſtgeſtellt — ich habe natürlich nur eine un⸗ verbindliche Auskunft erhalten können —, daß baupolizeiliche Gründe vorausſichtlich nicht dagegen ſprechen werden. Meine Herren, es handelt ſich hier um eine Mindereinnahme von jährlich rund 10 000 bis 20 000 ℳ, und kapitaliſieren Sie dieſe 15 000 ℳb ſo ſind das 300 000 bis 400 000 ℳ. Meines Erachtens liegt gar kein Grund vor, dieſe Aenderung vorzunehmen, und ich möchte Ihnen daher den Vorſchlag machen, die Magiſtratsvorlage mit der Maßgabe anzunehmen, daß, ſofern nicht baupolizei⸗ liche Schwierigkeiten erwachſen, das I. Parkett auf 10 Reihen, das II. Parkett auf 6 Reihen gebracht wird. Bürgermeiſter Dr. Maier: Auf die erſte Frage des Herrn Stadtv. Dr Stadthagen möchte ich be⸗ merken, daß die Vorlagen durchaus in dem Sinne zu verſtehen ſind, wie ſie Herr Stadtv. Dr. Stadt⸗ hagen verſtanden wiſſen will. Das möchte ich aus⸗ drücklich feſtſtellen. Bezüglich des zweiten Punktes möchte ich her⸗ vorheben, daß die Feſtſtellungen unſeres Herrn Stadt⸗ baurates für den Hochbau, der doch ein erfahrener Theaterpraktiker iſt, genügen ſollten, anzuerkennen, daß die Aenderung baupolizeilich unzuläſſig iſt. Ich glaube, ein Organ der hieſigen Baupolizei iſt auch wohl nicht ohne weiteres in der Lage, ohne Kenntnis der wirklichen Verhältniſſe Auskunft über die maß⸗ gebende Frage zu geben. Ich möchte Herrn Stadtbau⸗ rat Seeling bitten, hier ausdrücklich feſtzuſtellen, daß der Vorſchlag des Herrn Dr Stadthagen baupolizeilich unzuläſſig iſt. Stadtbaurat Seeling: Meine Herren! Im all⸗ gemeinen gilt neuerdings das Prinzip, da wir in den Parketts keine Quergänge haben, daß erſtens jede Zone ſcharf getrennt ſein muß, und daß zweitens durch die Tür einer ſolchen Zone nicht die Beſucher ver⸗ ſchiedener Ränge hineingehen ſollen. Es iſt ja viel⸗ leicht möglich, daß die Polizei bei den guten Aus⸗ gangsverhältniſſen im Deutſchen Opernhaus in der Beziehung einen Dispens erteilt; nach dem, was Herr Dr Stadthagen ſagte, könnte dieſer Fall ja vielleicht eintreten; aber bisher iſt es nicht erlaubt worden. Stadtv. Dr Liepmann: Meine Herren! Nach⸗ dem die Tatſachen über die Bedenken, die ich gegen die Errichtung des Opernhauſes hatte, hinwegge⸗ gangen ſind, nachdem ich dadurch der Verantwort⸗ lichkeit enthoben worden bin, ſtehe ich nicht an, hier auszuſprechen, daß ich zu meiner Freude außer⸗ ordentlich angenehm überraſcht worden bin durch 275 das, was das Opernhaus bietet; es ſind viel beſſere Leiſtungen, als ich erwartet hatte. Ich bin ebenſo überraſcht durch die Anziehungskraft des Theaters auf das Publikum, die auch größer iſt, als ich ange⸗ nommen hatte. Deshalb ſtehe ich einer Vorlage, die dieſem ſchönen Unternehmen eine Erleichterung ſeiner geſchäftlichen Lage bringen ſoll, in jeder Weiſe wohlwollend gegenüber und glaube auch, daß wie ich uch einige meiner Freunde, die wir allerdings in der Fraktion in der Minorität ſind, ſich nach gehöriger Klarſtellung der jetzigen finanziellen Lage dazu ent⸗ ſchließen werden, für die Vorlage zu ſtimmen. Aber, meine Herren, Verträge ſind nun zunächſt da, um gehalten zu werden, und wenn hier von uns die Aenderung eines Vertrages verlangt wird, welche die von der Opernhaus⸗Betriebsgeſellſchaft der Stadt zu leiſtende Sicherheit herabmindert, ſo müſſen wir die Zuläſſigkeii ſolcher Aenderung genau unterſuchen. Zuſtimmung zur Verringerung von Sicherheiten wird hier von uns verlangt. Die Ueberweiſung des Fundus als Pfandſicherheit entſpricht durchaus nicht der Sicherheit, die wir haben, wenn uns die Pacht eines zweiten Jahres in Papieren hinterlegt wird. Wir haben — und darauf verweiſe ich die Herren, die ſich vielleicht nicht mehr daran erinnern — ſo⸗ wieſo ein Pfandrecht an dem Fundus, als an den eingebrachten Sachen des Mieters; denn wir ſind Vermieter und dadurch gegen jeden Gläubiger, der eventuell pfänden würde, auf Befriedigung aus dem Erlöſe bevorrechtet. Eine größere Sicherheit wird uns alſo durch die Ueberweiſung des Fundus nicht gewährleiſtet; es fällt vielmehr einfach die Hälfte der Sicherheit fort. Nun habe ich eingangs geſagt: ich bin nicht ab⸗ geneigt, dem zuzuſtimmen, aber ich muß klar ſehen. Die geſchäftliche Lage des Unternehmens müßte uns meiner Anſicht nach in einem Ausſchuß deutlich ſkiz⸗ ziert werden, und deswegen bitte ich Sie, dem zu⸗ zuſtimmen, daß ein Ausſchuß von 11 Mitgliedern nochmals über die Vorlage berät und ſie Ihnen dann — es kann ſchon in 8 Tagen ſein — zur Ent⸗ ſcheidung unterbreitet. Vorſteher Dr Frentzel: Herr Koll. Liepmann, bezieht ſich Ihr Antrag auf beide Punkte der Tages⸗ ordnung, Nr. 12 und Nr. 132 Stadtv. Dr Liepmann: Da die beiden Vorlagen untrennbar ſind, müßte der Antrag ſich auf beide Punkte beziehen. Stadtv. Kaufmann: Meine Herren! Ich möchte Sie bitten, den Antrag des Herrn Kollegen Dr Liep⸗ mann auf Verweiſung an einen Ausſchuß nicht zu⸗ zuſtimmen. Sehr richtigl) Gerade die Veränderung des Pachtwertrages und die Genehmigung einer anderen Preisaufſtellung hat ſich in den Vorſtadien der Beratung zwiſchen Magiſtrat und Geſellſchaft und meines Erachtens auch der De⸗ putation für das Theater ſolange hingezogen, daß die Friſt, die uns jetzt noch bis zum Eintritt der Schul⸗ ferien verbleibt, kaum genügt, mit den Abonnenten in Verbindung zu treten, um die veränderten Preiſe als definitiv bindend zwiſchen Abonnenten und Theater zu geſtalten. Wenn die Sache in einen Aus⸗ ſchuß geht und erſt in 14 Tagen zur Verabſchiedung