278 Vorſteher Dr. Frentzel: Bezüglich des Punktes 13 der Tagesordnung werde ich zuerſt über den Antrag des Kollegen Dr Stadthagen abſtimmen laſſen, der ein Amendement des Magiſtratsantrags darſtellt: Den Magiſtratsantrag anzunehmen mit der Maßgabe, daß für den Fall baupolizeilicher Genehmigung und des Einverſtändniſſes der Geſellſchaft 10 Reihen zum 1. Parkett und 6 Reihen zum II. Parkett genommen werden. (Die Verſammlung nimmt den Zuſatzantrag des Stadtv. Ior Stadthagen mit großer Mehrheit an und beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats und dem Zuſatzantrag des Stadtv. Ir Stadthagen, wie folgt: Der aus der abgedruckten Anlage erſicht⸗ lichen Abänderung der Eintrittspreiſe zum „Deutſchen Opernhauſe“ wird für die Zeit vom Spieljahr 1913/14 ab mit der Maßgabe zu⸗ geſtimmt, daß für den Fall baupolizeilicher Genehmigung und des Einverſtändniſſes der Geſellſchaft 10 Reihen zum 1. Parkett und 6 Reihen zum II. Parkett genommen werden.) Herr Kollege Zietſch iſt inzwiſchen gekommen. Wir treten alſo in die Beratung des Punktes 10 ein: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Schuſtehrus⸗Stiftung. — Druckſache 134. Berichterſtatter Stadtv. Zietſch: Ich kann mich in der Berichterſtattung ziemlich kurz faſſen. — Vorſteher Dr. Frentzel (unterbrechend): Herr Kollege Zietſch, wollen Sie nicht einer alten Ge⸗ pflogenheit folgend von hier (der Rednertribüne) aus Ihren Bericht erſtatten? Berichterſtatter Stadtv. Zietſch: Das kann kein Zwang ſein. Ich habe die Freiheit, von jedem Platze zu reden. Gewiß, Herr Vorſteher, Sie haben nur eine Bitte ausgeſprochen. Vorſteher Dr. Frentzel: Das habe ich auch nur getan. Berichterſtatter Stadtv. Zietſch: Aber hier nebenan wurde geſagt, es ſtehe in der Geſchäfts⸗ ordnung, daß der Referent vom Pult aus ſprechen müſſe, und das würde ich nicht anerkennen. Vorſteher Dr. Frentzel: Ich habe auch nur von einer Gepflogenheit geſprochen. Berichterſtatter Stadtv. Zietſch: Dem Ausſchuß lagen zwei Anträge, die dem Sinne nach auch vom Ausſchuß angenommen worden ſind, vor. Der erſte Antrag beſchäftigte ſich damit, daß die neue Stiftung einer Deputation unterſtellt werden ſollte, an deren Verwaltung auch Stadtverordnete be⸗ teiligt ſind. Ich will zu dieſem Antrag heute noch be⸗ merken, daß im Ausſchuß ſo wenig wie damals von dem Antragſteller oder von den Antragſtellern irgend welches Mißtrauen gegen die bisherigen Ge⸗ pflogenheiten des Magiſtrats bei den übrigen Stiftun⸗ gen, bei der Jubiläumsſtiftung und bei der Fritſche⸗ ſtiftung, obgewaltet hat. Als dieſer Antrag im Aus⸗ ſchuß geſtellt worden war, wurde dem Magiſtrat aus⸗ drücklich zuerkannt, daß die bisherige Verwaltung der beiden Stiftungen, die ja ähnlicher Art ſind, wie Sitzung vom 11. Juni 1913 die neu zu ſchaffende Stiftung es ſein ſoll, vollſtändig einwandfrei geweſen wäre. Aber der Ausſchuß hat ſich einſtimmig mit dem Gedanken vertraut gemacht, daß, wenn einmal die Mittel für dieſe Stiftung aus Gemeindemitteln genommen werden, daß alſo die Be⸗ willigung der Mittel auch die Zuſtimmung der Stadt⸗ verordnetenverſammlung notwendig macht, — daß, wenn ferner dieſe Stiftung einen ſozialpolitiſchen Zweck verfolgen ſoll, dann an deſſen Durchführung ſelbſtverſtändlich auch die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung nebſt dem Magiſtrat beteiligt ſein müßte. Aus dieſen Gründen allein hat ſich dann auch der Aus⸗ ſchuß einſtimmig auf den Boden des von mir ein⸗ gebrachten Antrags geſtellt. Der zweite Antrag, der ebenfalls dem Sinne nach, wenn auch in etwas veränderter Form vom Aus⸗ ſchuß angenommen wurde, war vor allen Dingen durch den ſtarken Widerſpruch veranlaßt, der zwiſchen den Zahlen der Beteiligten der Fritſcheſtiftung, der Jubiläumsſtiftung und der neu zu errichtenden Stif⸗ tung und den für dieſe Stiftung feſtgelegten Kapi⸗ talien vorhanden iſt. Ich habe ja damals ſchon, als ich unſeren Antrag in der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung begründete, darauf hingewieſen, daß die Fritſche⸗ ſtiftung, die für die Beamten vorgeſehen iſt, ein Kapital von 100 000 ℳ zur Verfügung hat, das ungefähr für 1000 Beamte in Frage komme, wäh⸗ rend die Jubiläumsſtiftung, für die Arbeiter ge⸗ ſchaffen im Jahre 1905, nur ein Kapital von 30 000 ℳ, aber einen Intereſſentenkreis von 2000 Perſonen umfaßt, während die neue für die Privatdienſtverpflichteten der Stadt zu ſchaffende Stiftung ein Kapital von 50 000 ℳe feſtlegt und einen Kreis von vielleicht 600 Perſonen zu umſchreiben hat. Es waren im Ausſchuß Gedanken geäußert und An⸗ regungen gegeben worden, ob man dieſe 50 000 , die für die neue Stiftung vorgeſehen worden ſind, für die Schuſtehrusſtiftung, nicht teilen, alſo 10 000 oder 20 000 % davon abtrennen und der Jubiläums⸗ ſtiftung zur Auffüllung des Fonds überweiſen ſollte. Man iſt aber von dieſer Anregung abgekommen, um den Geſamteindruck der Ehrung des verſtorbenen Oberbürgermeiſters der Oeffentlichkeit gegenüber und gegenüber der Zeit nicht abzuſchwächen. Es iſt ſchließlich aus dem Ausſchuß der Antrag hervorgegangen, daß, um die Jubiläumsſtiftung von 1905 im Fonds auf dieſelbe Höhe zu bringen, wie ſie die Schuſtehrusſtiftung haben ſoll, der Jubiläums⸗ ſtiftung 20 000 ℳ in 4 Jahresraten, beginnend mit dem Etatsjahr 1914 zuzuführen ſind. Man wollte dieſe 20 000 ℳ mehr, um eine ſofortige Auffüllung des Fonds für die Jubiläumsſtiftung auf 50 000 ℳ herbeiführen zu können, nicht aus dem Ausgleichs⸗ fonds nehmen, weil ſich auch der Ausſchuß der Be⸗ gründung des Magiſtratsvertreters nicht verſchließen konnte, daß der Ausgleichsfonds in dieſem Jahre eine ſo ſtarke nochmalige Schwächung nicht vertragen würde. Der Ausſchuß ſtellte ſich deswegen auf den Standpunkt, wie er Ihnen hier in dem vorliegenden Antrag unterbreitet wird, und ich bitte Sie, dieſen beiden Aenderungsanträgen ebenſo einſtimmig Ihre Zuſtimmung zu geben, wie ſie im Ausſchuß ein⸗ ſtimmig erfolgt iſt. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Zur dauernden Ehrung des Oberbürger⸗ meiſters Schuſtehrus wird aus ſtädtiſchen Mit⸗