Sitzung vom 11. Iuni 191 gleichzeitig das Anwachſen unſerer Steuereinnahmen nebſt dem Anwachſen der Ueberſchüſſe unſerer Werke einander gegenüberſtellt. Im Jahre 1905 kamen auf den Kopf der Bevölkerung 285 ℳ Schulden, während im Jahre 1913 dieſer Betrag auf rund 510 ℳ ange⸗ wachſen iſt. Der Zuſchuß des Ordinariums für den Schuldendienſt, alſo die Zahlung derjenigen Summen, die erforderlich ſind, um Anleihen zu ver⸗ zinſen und zu tilgen, die auf die allgemeine Verwal⸗ tung, alſo nicht auf die Werke und die ſich ſelbſt ver⸗ zinſenden Unternehmungen entfallen auch auf den Kopf der Bevölkerung ausgerechnet —, iſt von 8,5 ℳ im Jahre 1905 auf jetzt 14,5 ℳ gewachſen. Wenn ich jetzt auch noch die 650 000%, die wir dem Sammel⸗ bonde zuführen müſſen, hinzurechne, ſo wächſt dieſer Betrag auf 16,5 ℳ. Unſere Steuern ſind demgegen⸗ über von 40 ℳ im Jahre 1905 auf den Kopf der Be⸗ völkerung jetzt auf ungefähr rund 52 ℳ angewachſen. Wenn Sie dieſe Entwicklungsziffern einander gegenüberſtellen, ſo finden Sie, daß in der Zeit ſeit 1905 der Zuſchuß des Ordinariums für den Schul⸗ dendienſt um etwa 70% gewachſen iſt, während die Einnahmen aus den Steuern nur um etwa 30% zu⸗ jenommen haben. Wenn wir uns vergegenwärtigen, aß wir gleichzeitig auch eine ſtarke Zunahme der Ausgaben des Ordinariums für alle anderen Zwecke feſtzuſtellen haben, ſo iſt darauf hinzuweiſen, daß wir zu einer Balancierung des Etats nur dadurch kamen, daß die Ueberſchüſſe unſerer Werke ſeit dem Jahre 1905 in ganz außergewöhnlicher Weiſe gewachſen ſind, und zwar von ungefähr 1 Millionen auf 5,5 Millionen, alſo um mehr als 200%. Darin liegt die Erklärung für die finanzielle Entwicklung und auch gleichzeitig für die Möglichkeit, unſeren Etat zu balancieren, ohne daß wir die Steuern zu erhöhen brauchten. Beiläufig weiſe ich darauf hin, daß der Ueberſchuß unſerer Werke, der heute auf 5,5 Milli⸗ onen zu ſchätzen iſt, ebenſo hoch iſt, wie der Zuſchuß des Ordinariums zur Verzinſung und Amortiſation der betreffenden Anleihen. Meine Herren, ich ſagte, daß auf den Kopf der Bevölkerung in Charlottenburg jetzt ungefähr 510 ℳ. Schulden kommen. Wenn man dieſe Ziffer mit den entſprechenden Ziffern der Nachbarſtädte oder anderer Städte der Monarchie vergleicht, ſo muß man das allerdings mit einem gewiſſen Vor⸗ behalt tun; denn in anderen Städten ſind ſelbſtver⸗ ſtändlich andere Gemeindeeinrichtungen, vor allen Dingen in vielen Städten nicht Werke vorhanden, wie wir ſie beſitzen, für die ja ſelbſtverſtändlich An⸗ leihen nötig waren, oder es beſteht dort nur eine einzelne Kategorie dieſer Werke, ſei es Gaswerke oder Elektrizitätswerke oder Waſſerwerke. Es gibt ja bekanntlich auch in unſerer nächſten Nähe Städte, die weder das eine noch das andere haben. Wenn ich andere Städte zum Vergleich heranziehe, ſo finde ich, daß z. B. in Schöneberg auf den Kopf der Be⸗ völkerung 436 %ℳ an Schulden kommen „in Wilmers⸗ dorf 493 ℳ. Das iſt eine Ziffer, die im Verhältnis zu unſerer Ziffer hoch iſt, weil wir ja 50 Millionen in gewinnbringenden Werken, in Gasanſtalten, Elektrizitätswerken und Waſſerwerken angelegt ben. Wenn ich dieſe 50 Millionen von unſeren amtſchulden abziehe, ſo behalte ich ca. 116 Millio⸗ nen übrig, und dann kommen bei uns auf den Kopf der Bevölkerung nur 360 ℳ Schulden. Meine Herren, wenn Sie dem Vortrag meiner Ziffern gefolgt ſind, werden Sie, glaube ich, mit mir darin übereinſtimmen, daß unſere Finanzlage geſund 283 und kräftig iſt, daß wir aber doch Veranlaſſung haben, uns in bezug auf die weitere Aufnahme von Anleihen eine weiſe Beſchränkung aufmerlegen, und ich muß ſagen, daß der Magiſtrat bereits nach die⸗ ſem Grundſatz gehandelt hat. Eine Anleihe iſt mei⸗ ſtens ein kommunalpolitiſches Programm des Ma⸗ giſtrats, in dem zum Ausdruck kommt, in welcher Weiſe er die Entwicklung der Stadt weiter zu füh⸗ ren gedenkt. Wir als Stadtverordnetenverſamm⸗ lung wollen ſelbſtverſtändlich auf dieſes Programm einen Einfluß ausüben, und es wird daher zu über⸗ legen ſein, ob wir lediglich der Magiſtrasvorlage zuſtimmen oder einige Teile ablehnen. Es wird auch unſere Aufgabe ſein, zu überlegen, ob wir nicht unſererſeits für Zwecke, für die der Magiſtrat au⸗ genblicklich keine Anleihe vorſteht, eine Anleihe in Ausſicht nehmen ſollten. Ich ſage nicht, daß ich als Berichterſtatter einen derartigen Vorſchlag zu machen habe, ſondern ich will nur darauf hinweiſen, daß es unſere Aufgabe iſt, nicht nur die Magiſtrats⸗ vorlage als ſolche zu prüfen, ſondern auch unſere geſamte Finanzqebarung in bezug auf die Aufnahme von Anleihen. Meine Herren, es iſt ja ſelbſtverſtändlich, daß wir die Vorlage in einem Ausſchuß, den ich hier⸗ mit in einer Anzahl von 15 Mitgliedern beantrage, beraten werden. Ich glaube, daß wir die Magi⸗ ſtratsvorlage außerordentlich gründlich prüfen müſſen, und ich habe die Ueberzeugung, daß ihre Verabſchiedung vor den Ferien nicht möglich ſein wird, hoffe aber, daß es kurz nach den Ferien ge⸗ lingen wird. Aus welchen Gründen das wahrſchein⸗ lich nicht der Fall ſein wird, werde ich mir im Aus⸗ ſchuß noch näher auszuführen erlauben. Meine Herren, da nun wahrſcheinlich ein Aus⸗ ſchuß von Ihnen beſchloſſen wird, ſo glaube ich nicht, auf alle Einzelheiten eingehen zu ſollen. Immerhin möchte ich Ihnen doch die prägnanteſten Punkte in den Beſtandteilen dieſer Anleihe vor Augen füh⸗ ren. Es handelt ſich hier um die Beſchaffung von 29 Millionen, die bis zum Jahre 1916, alſo für die nächſten drei Jahre ausreichen ſollen. Nun iſt das Charakteriſtiſche dieſer Anleihe, daß in dieſen 9 Millionen bereits 13 Millionen enthalten ſind, die daßzu dienen ſollen, Ausgaben zu decken, welche wir bereits auf Grund von Gemeindebeſchlüſſen geleiſtet haben oder leiſten müſſen, während der uübrige Teil von ca. 16 Millionen dazu voraeſe iſt, die Entwicklung der Stadt zu fördern und neuen Plänen zu dienen. Der Magiſtrat teilt dieſe Anleihe wie immer in drei Kategorien ein, in „A. Zur Ergänzung der Mittel für bereits in früheren Anleihen vorgeſehene Zwecke.“ Ich hebe da als beſonders große Poſition die 600 000 ℳ zum Erwerb der ſüdlich des Berlin⸗ Spandauer Schiffahrtskanals gelegenen Mäckeritzer Wieſen hervor. Aber auch dieſe Poſttion beruht bereits auf einem Gemeindebeſchluß ebenſo w Ausgaben, die nötig geweſen ſind oder nötig wer⸗ den zum Erwerb eines Baublocks zwiſchen dem Königsweg und am Lietzenſee. Die zweite Kategorie der Anleihen erſtreckt ſich auf Ausgaben für den Ausbau, die Erweiterung und Erneuerung vorhandener Einrichtungen; das ſind in erſter Reihe Ausgaben für die Entwicklung und Ausgeſtaltung unſerer Werke, der Gaswerke und der Waſſerwerke, in Höhe von zuſammen 4,75 Millionen ℳ, während für die Erweiterung des Elektrizitätswerks in den nächſten Jahren keine