Sitzung vom 25. Juni 1913 Millionen. Für ¼ Millionen könnte hier alles das erfüllt werden, was der Herr Vorredner eben ange⸗ führt hat; es könnte in ausreichender Weiſe für die Sicherheit des Publikums geſorgt werden. Aber die Summen, die von den Charlottenburger Bürgern aufgebracht werden müſſen, werden meines Erach⸗ tens wohl zum kleinſten Teil für Charlottenburg ſelbſt verwendet. Meine Herren, Sie wiſſen ja, daß alle polizei⸗ lichen Angelegenheiten eines Bürgers nicht an dem Orte ſeines Berufs, ſondern an ſeinem Wohnorte er⸗ ledigt werden. Nun ſteht es aber feſt, daß die meiſten Burger Charlottenburgs ihren Beruf in Berlin aus⸗ üben. Ich erinnere nur an die vielen Berliner Haus⸗ befitzer, die in Charlottenburg ihren Wohnſitz haben, deren Hausangelegenheiten ebenfalls durch die Char⸗ lottenburger Nolizei erledigt werden. Man müßte da doch ein gewiſſes Verhältnis einhalten und darauf Bedacht nehmen. Ich glaube, daß in dieſer Beziehung keine andere Stadt ſo ſchlecht daran iſt wie gerade Charlottenburg; denn umgekehrt trifft es ja nicht zu, daß eine große Menge von Bürgern aus Berlin ihren Beruf in Charlottenburg ausüben. Die Polizei wird außerdem zu allen Aufzügen, die in Berlin ſtattfinden, bei Manövern, Abſperrun⸗ gen uſw. verwendet, womit Charlottenburg nichts zu mun hat. Es wäre deshalb ſehr erwünſcht und wahr⸗ ſcheinlich auch möglich, eine Statiſtik darüber auf⸗ zunehmen, für welche Städte eigentlich die Char⸗ lottenburger Polizei, bei der eine durchaus nicht kleine Zahl von Schutzleuten nur als Bureaubeamte beſchäftigt iſt, arbeitet und umgekehrt, um auf dieſem Wege ein gewiſſes Verhältnis feſtzuſtellen. Nur ſo würde es möglich ſein, eine richtige Einteilung der Koſten herbeizuführen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Ka⸗ pitel XIV Abſchn. 10 Nr. 1 für 1913 werden zur Deckung der für 1911 nachgeforderten Po⸗ lizeikoſten 19 746,82 ℳ aus dem Dispoſttions⸗ fonds bewilligt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Punkt 4 der Tagesord⸗ nung: Vorlage betr. Anmietung von Schulräumen. Druck⸗ ſache 194. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Der Anmietung der Dreizimmerwohnung im Erdgeſchoß des Seitenflügels des Hauſes Sybelſtraße 24 vom 1. Oktober 1913 bis 30. September 1915 wird zugeſtimmt. p) Der zur Herrichtung der Räume und zur Deckung des Mietszinſes bis 31. März 1914 erforderliche Betrag von 1250 ℳ iſt dem Dis⸗ poſitionsfonds zu entnehmen. 442 c) Der Mietszins vom 1. April 1914 ab, ſowie die vereinbarte, am 1. Oktober 1915 fällige Zah⸗ lung von 1000 ℳ ſind in den Etat Kapitel II1 von 1914 bzw. 1915 einzuſtellen.) Punkt 5: Vorlage betr. Aenderung des Vertrages mit dem Ver⸗ ein Jugendheim E. V. — Druckſache 195. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 297 Der Magiſtrat wird ermächtigt, folgende Aenderungen des § 3 des am 15. Juli 1910 mit dem Verein Jugendheim E. V. abgeſchloſ⸗ ſenen Vertrages zu vereinbaren: 1. Der Verein „Jugendheim“ iſt befugt, das ihm von der Stadt Charlottenburg ſchenk⸗ weiſe überlaſſene Grundſtück Goetheſtr. 22 außer der bereits vorgeſehenen Belaſtung von 80 000 ℳ mit weiteren 50 000 ℳ zu belaſten, ohne daß es der Hinterlegung einer entſprechenden Summe in barem Gelde oder in mündelſicheren Werten bei einer Großbank bedarf. Von den 50 000 ℳ ſind 41 000 ℳ mit höchſtens 3½ %, die reſt⸗ lichen 9000 ℳ mit höchſtens 4% zu ver⸗ zinſen. Der Verein hat nachzuweiſen, daß die Belaſtung nur zu gunſten ſolcher Gläu⸗ biger erfolgt, die zurzeit Bau⸗ oder Dar⸗ lehnsforderungen aus Veranlaſſung des Hausbaues gegen den Verein haben. 2. Der Magiſtrat iſt befugt, zu bewilligen, daß die in Abteilung 11 Nr. 2 des Grund⸗ buches für die Stadt Charlottenburg einge⸗ tragene Vormerkung zur Sicherung des Anſpruches auf Rückauflaſſung des Grund⸗ ſtücks ihren Rang hinter dieſer neuen Be⸗ laſtung erhält.) Punkt 6: Vorlage betr. Bewirtſchaftung des Schillerſaales.— Druckſache 196. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Schillertheater⸗Aktiengeſellſchaft wird geſtattet, den Schillerſaal zu Veranſtaltungen aller Art mit Ausnahme von politiſchen Veranſtaltungen zu benutzen. Der Magiſtrat behält ſich jedoch das Recht vor, ſolche Veran⸗ ſtaltungen, die er als mit den Intereſſen der Stadt oder des Schillertheaters nicht für ver⸗ einbar erachtet, zu unterſagen. Ob eine ſolche Veranſtaltung vorliegt, entſcheidet der Magi⸗ ſtrat nach pflichtmäßigem Ermeſſen endgültig. Die Geſellſchaft bleibt andererſeits verpflichtet, in jedem Winterhalbjahr den Saal an 40 Aben⸗ den zu Veranſtaltungen im Sinne des § 4 des Nachtragsvertrages zu verwenden. Der Magi⸗ ſtrat iſt berechtigt, dieſe Erlaubnis jederzeit zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs bewendet es bei den Vorſchriften des § 4 des Nachtrages zum Pachtvertrag vom 12./28. Dezember 1906.) Punkt 7: Vorlage betr. Vertragsabſchluß über Benutzung von Straßenland. — Druckſache 197. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit den Verlagsbuchhändlern Otto Beckmann und Rudolf Bunge, Berlin⸗Wilmersdorf, nach abgedrucktem Entwurf einen Vertrag über die Benutzung von Straßenland abzuſchließen.)