298 Punkt 8: Vorlage betr. Beſuch der internationalen Baufachaus⸗ ſtellung Leipzig 1913. — Druckſache 198. Stadtv. Harniſch: Meine Herren! Der Ma⸗ giſtrat fordert hier von uns 1500 ℳ zum Beſuche der internationalen Baufachausſtellung in Leipzig, alſo für eine Ausſtellung, die als Fachausſtellung eine viel größere Zahl von Herren intereſſiert wie etwa eine Weltausſtellung, die ja durch den großen Umfang deſſen, was ausgeſtellt wird, den Spezial⸗ intereſſen und intereſſenten eigentlich nie ein ſo großes Feld der Belehrung bietet wie gerade eine Fachausſtellung. Ich möchte an den Magiſtrat die] Bitte richten, von der Stadtverordnetenverſammlung vielleicht ſtatt 1500 ℳ noch 1000 ℳ mehr zu fordern, um dadurch den Kreis der Herren, die die Aus⸗ ſtellung beſuchen können, zu vergrößern. Ich glaube, die Stadtverordnetenverſammlung würde ſich gern auf dieſen Standpunkt ſtellen und ohne Frage bereit⸗ willig 1000 ℳ mehr bewilligen. Bürgermeiſter Dr Maier: Ich ſtelle anheim, den Magiſtrat zu ermächtigen, einen Kredit von weiteren 1000 ℳ in Anſpruch nehmen zu dürfen. Stadtv. Harniſch: Dann würde ich den Antrag ſtellen, den Magiſtrat zu ermächtigen, anſtatt 1500 2500 ℳ für dieſen Zweck zu verwenden. Bürgermeiſter Dr. Maier: Ich würde vor⸗ ſchlagen, zu beſchließen, daß die Verſammlung die 1500 ℳ bewilligt und den Magiſtrat ermächtigt, noch We 1000 %ℳ für den genannten Zweck zu ver⸗ wenden. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zum Beſuche der internationalen Baufach⸗ ausſtellung Leipzig 1913 werden zur Verſtär⸗ kung der Etatsnummer Ord. Kapitel 1 Ab⸗ ſchnitt 6 Nr. 2 für 1913 1500 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Sie ermächtigt gleichzeitig den Magiſtrat, eventuell noch weitere 1000 ℳ für den genannten Zweck zu verwenden.) Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 9: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Be⸗ gebung verfügbarer ſtädtiſcher Gelder an öffentliche Körperſchaften und Banken. — Druckſachen 143, 199. Berichterſtatter Stadtv. Neumann: Meine Herren! In dem Ausſchuß hat der Magiſtratsdezer⸗ nent ſehr ausführlich über die Form und die Art referiert, wie die Stadt ihre flüſſigen Mittel unter⸗ bringt. Ich möchte bei dieſer Gelegenheit feſtſtellen, daß unſere Kommune zurzeit über ſehr große flüſſige Mittel verfügt, was ich als ein Zeichen guter Geld⸗ dispoſition anſehe; denn bei dem zurzeit beſtehenden hohen Geldſtande würde die Kommune immer große Schwierigkeiten haben, wenn ſie plötzlich einmal Geld gebraucht oder wenn aus ihren Kaſſen größere Summen abgefordert werden. Die flüſſigen Gelder werden ſämtlich nur auf kurze Zeit fortgegeben, meiſt nur auf 30 Tage, höchſtenfalls auf ſechs Monate, und die Firmen, die die flüſſigen Mittel von uns bekommen — es ſind Sitzung vom 25. Juni 1913 zum Teil ſehr bedeutende Summen, die eine Million und mehr überſchreiten — ſind lediglich Großbanken in Berlin. Unter dieſen Großbanken iſt nur eine einzige Privatbank, die aus alter Gewohnheit das Geld ohne Unterlagen bekommt, ebenſo auch eine Staatsbank. Die übrigen Banken müſſen alle für dieſes Geld Unterlagen hergeben, und zwar in der Form, wie es an der Börſe bei der Fortgabe von Ultimogeld üblich iſt, d. h. in ſogenannten börſen⸗ mäßigen Ultimopapieren. Der Wert dieſer Papiere muß 20% derjenigen Summe überſteigen, die die Bank von der Kommune geliehen bekommt. Es iſt in den Verträgen ausdrücklich geſagt, daß die Bank verpflichtet iſt, Nachſchüſſe zu leiſten, wenn die Papiere in derjenigen Zeit, in der das Geld verliehen iſt, mehr als 10% fallen ſollten. Nun hat ſich in der Kaſſen⸗ und Finanzdepu⸗ tation die Gewohnheit herausgebildet, daß der Herr Kämmerer hierüber perſönlich verfügt hat, eine Ge⸗ wohnheit, die ſich aus der Notwendigkeit rechtfertigen läßt, daß eben ſchnelle Entſchlüſſe bei der Begebung gefaßt werden müſſen. Der Ausſchuß hat ſich auf den Standpunkt geſtellt, daß bei denjenigen Banken, die für die Hergabe des Geldes gleichzeitig auch Unter⸗ lagen geben müſſen, der Kämmerer hierüber ſelb⸗ ſtändig verfügen muß. Dagegen haben wir es für richtig befunden, daß bei der Hergabe ſolcher Mittel, bei denen Unterlagen nicht gegeben werden, die De⸗ putation hierüber befragt wird reſpektive Beſchlüſſe faßt. Auch iſt uns vom Magiſtrat erklärt worden, daß es für den betreffenden Dezernenten ſelbſtver⸗ ſtändlich beſſer iſt, wenn er hinter ſich als Stütze eine Deputation hat. Infolgedeſſen hat die Kommiſſion zu dem Antrag des Magiſtrats folgenden Zuſatz be⸗ ſchloſſen: Von der Stellung einer Sicherheit darf jedoch nur mit Zuſtimmung der Deputation abgeſehen werden, ſei es generell für die betreffende Groß⸗ bank, ſei es für jeden einzelnen Fall. Ich bitte die Verſammlung, in dieſem Sinne zu beſchließen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Die Stadtverordnetenverſammlung erklärt ſich damit einverſtanden, die Kaſſen⸗ und Finanz⸗Deputation zu ermächtigen, verfügbare ſtädtiſche Gelder an öffentliche Körperſchaften und deutſche Großbanken, an letztere jedoch in der Regel nur gegen Sicherheit, bis zur Dauer von 6 Monaten zu begeben. Der Deputation wird anheimgeſtellt, ihrer⸗ ſeits den ſelbſtändigen Abſchluß derartiger Ge⸗ ſchäfte dem Kämmerer zu überlaſſen. Von der Stellung einer Sicherheit darf jedoch nur mit Zuſtimmung der Deputation abge⸗ ſehen werden, ſei es generell für die betreffende Großbank, ſei es für jeden einzelnen Fall.) Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 10: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Er⸗ weiterung der Volksbadeanſtalt Krummeſtraße. — Druckſachen 182, 200. Berichterſtatter Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Im Ausſchuß wurde ganz allgemein das Bedürfnis nach dem baldigen Erweiterungsbau der