Sitzung vom 25. Juni 1913 Badeanſtalt in der Krummeſtraße anerkannt. Es wurde auch von allen Seiten gewünſcht, daß jeder Antrag vermieden würde, der etwa eine Hinaus⸗ ſchiebung des Baues bedingen könnte. Infolgedeſſen iſt Ihnen auch kein beſonderer Antrag auf Aenderung des Projektes unterbreitet. Andererſeits waren aber über viele Punkte die Anſichten noch geteilt. Die Debatte bewegte ſich zunächſt in allgemeinen Bahnen darüber, ob das Vorprojekt in finanzieller Beziehung richtig aufgeſtellt ſei, ob einerſeits die Rentabilität zu erwarten ſei, andererſeits der Bau etwa billiger herzuſtellen wäre. Gegenüber einigen Bemängelungen inbezug auf die angeſetzten hohen Koſten, z. B. bezüglich des Schornſteins und anderer Teile, wurde vom Magiſtrat entgegnet, daß ſich eine genaue Feſtſetzung heute noch nicht ermöglichen laſſe, da es ſich ja im vorliegenden Falle noch um ein Vorprojekt handle. Der Aus⸗ ſchuß hielt es infolgedeſſen auch nicht für richtig, auf dieſe Fragen näher einzugehen. Es wird uns ja ſpäter, wenn uns das endgültige Projekt vorgelegt wird, möglich ſein, die Koſtenfrage uſw. im einzelnen zu prüfen. Ferner wurde z. B. der Wunſch ausgeſprochen, ob nicht das Kondenswaſſer unſerer Elektrizitätswerke für die Badeanſtalt nutzbar gemacht werden könnte. Vom Magiſtrat wurde darauf hingewieſen, daß dieſe Wärmequelle bereits für die Schulbauten benutzt würde. Die Debatte erſtreckte ſich im weſentlichen auf drei Punkte: auf die Frage der Notwendigkeit der Beweglichkeit der Decke, auf die Frage der Not⸗ wendigkeit der Einrichtung von Dampfbädern und mediziniſchen Bädern und auf die Frage der Ein⸗ richtung des Wellenbades. Meine Herren, was die bewegliche Decke anlangt, ſo wurde von mehreren Seiten darauf hin⸗ gewieſen, daß ſie doch wohl eine unnötige Verteuerung mit ſich bringen würde, ohne gerade einen weſentlichen Vorteil zu bieten; man müſſe immerhin bedenken, daß die Decke nur an wenigen Tagen im Sommer fortgenommen werden könnte und daß das alſo nur ſelten einen Vorteil für die Badenden bieten würde. Vom Magiſtrat wurde zugeſagt, dieſe Frage noch eingehend zu prüfen. Es wurde überhaupt mit⸗ geteilt, daß ein Koſtenanſchlag für dieſe Einrichtung noch gar nicht vorläge, daß natürlich von der Höhe der Koſten, die dieſe Einrichtung beanſpruchen würde, die Ausführung abhängig gemacht werden müßte. Eine lange Erörterung knüpfte ſich an die Frage der Einrichtung der mediziniſchen Bäder einſchließlich der Dampfbäder. Von mehreren Seiten wurde hervorgehoben, daß die Einrichtung derartiger Bäder Sache der Privat⸗ initiative wäre. Von anderen Ausſchußmitgliedern wurde dagegen bemerkt, daß die privaten Ein⸗ richtungen dem Bedürfnis der Bevölkerung doch nicht vollkommen genügten. Es gäbe allerdings in einigen Teilen der Stadt gute Einrichtungen für derartige Zwecke, aber nicht überall, und es wurde von mehreren Seiten über die vorhandenen Ein⸗ richtungen geklagt. 7 Vom Magiſtrat wurde auf den ganz beſonderen hygieniſchen Wert dieſer Einrichtung aufmerkſam ge⸗ macht. Dabei wurde aber betont, daß dieſe Bäder, namentlich die Dampfbäder, nicht etwa als Ein⸗ richtung für Kranke gedacht wären, ſodaß als 299 Folge dieſer Anlage etwa auch die Einrichtung von Krankenzimmern uſw. in Betracht zu ziehen wäre, ſondern daß ſie lediglich zur Benutzung von Geſunden in Ausſicht genommen wären. Es iſt ja heutzutage die Hygiene ſo weit in das Volk hineingedrungen, daß eben ſehr viele Leute von Dampfbädern, auch von elektriſchen Lichtbädern und anderen medi⸗ ziniſchen Bädern Gebrauch machen, die nicht direkt krank ſind. Geſtreift wurde auch die Frage, daß die Rentabilität des Bades durch die Einrichtung der⸗ artiger Bäder ganz weſentlich erhöht würde, wie ſich das bei den beſtehenden Badeanſtalten mehrfach ge⸗ zeigt habe. Da der Entwurf noch ein vorläufiger iſt, ſo wurde auch hier irgend ein Antrag auf Ab⸗ änderung nicht geſtellt. Als beſonderer Punkt wurde dann die Frage der Einrichtung des Wellenbades ebenfalls eingehend erörtert. Hierüber ſind die Anfichten ſehr geteilt; diejenigen namentlich, die ſchwimmen, ſind im allgemeinen Gegner der Einrichtung des Wellenbades. Vom Magiſtrat wurde aber darauf hingewieſen, daß die Wellenbäder durch ihre frottierende Wirkung ganz beſonders auch für die Nichtſchwimmer eine hervorragende mediziniſche Bedeutung haben und daß man doch jedenfalls die Frage zurzeit noch offen laſſen möchte. Meine Herren, ich möchte hier einen Irrtum aufklären, der in der erſten Beratung bezüglich des Wellenbades entſtanden iſt. Ich habe bei der erſten Beratung darauf hingewieſen, daß durch die Ein⸗ richtung des Wellenbades nach der Magiſtratsvor⸗ lage eine Verlängerung des Baſſins auf 36 m nötig wäre, daß alſo die volle Länge infolgedeſſen nicht ausnutzbar wäre. Die Magiſtratsvorlage ſagte damals: Die Einrichtung des Wellenbades ſetzt allerdings ein längeres Schwimmbecken vor⸗ aus, als ohne die Vorrichtung zur Wellen⸗ erzeugung nötig wäre. Daraus hatte ich den eben angeführten Schluß ge⸗ zogen. Im Ausſchuß wurde vom Magiſtrat be⸗ richtigend bemerkt, daß die 36 m voll ausnutzbar wären, da die Wellenbadeinrichtung noch vor die 36 m geſtellt würde. Das Mißverſtändnis iſt da⸗ durch entſtanden, daß gemeint war, wegen der Er⸗ zeugung der Wellen wollte man 36 m zur Verfügung haben. Eine Klärung der Anſichten für und gegen das Wellenbad ließ ſich im Ausſchuß nicht erzielen. Es wurde ausdrücklich gewünſcht, daß eine nochmalige Prüfung ganz beſonders dieſer Frage vom Magiſtrat vorgenommen werden ſollte, ehe uns das endgültige Projekt vorgelegt wird. In dieſem Sinne hat der Ausſchuß der Ma⸗ giſtratsvorlage zugeſtimmt und bittet Sie, ebenfalls Ihre Zuſtimmung zu erteilen. Ich mache nochmals darauf aufmerkſam, daß es ſich hier um einen Vor⸗ entwurf handelt, daß wir uns alſo mit unſerer heutigen Zuſtimmung in keiner Weiſe inbezug auf die endgültige Geſtaltung des Projekts binden. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Dem Vorentwurf für die Erweiterung der Volksbadeanſtalt Krummeſtraße 10 wird vor⸗ behaltlich der Genehmigung des genauen Bau⸗ entwurfs mit Koſtenanſchlag zugeſtimmt. 2. Die auf 2 617 000 ℳ berechneten Koſten ſind aus Anleihemitteln zu entnehmen.)