300 Vorſteher Dr Frentzel: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Alters⸗ verſorgung der Lehrkräfte an den Charlottenburger privaten höheren Mädchenſchulen. Druck⸗ ſachen 181, 201. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Damm: Meine Herren! In dem Protokoll über die Ausſchußverhand⸗ lungen ſtehen einige Fehler. Damit unſere heutigen Verhandlungen eine ſichere Baſis haben, möchte ich Sie bitten, dieſe Fehler zunächſt zu berichtigen. 1) Auf Seite 290 muß es unter Abſchnitt I auf Zeile 5 ſtatt „12 Wochenſtunden“ heißen: „15 Wochen⸗ ſtunden“. 2) Unter Abſchnitt I iſt nach Abſ. 2 als neuer Abſatz einzufügen: Für techniſche Lehrkräfte genügt bis zum 1. April 1914, daß ſie mindeſtens 12 Wochen⸗ ſtunden erteilt haben. 3) Auf Seite 291 muß es links in der zweiten Zeile von oben ſtatt „gewährenden“ heißen: „berech⸗ nenden“. 4) Der letzte Abſatz des Abſchnittes I auf Seite 291 gehört als zweiter Abſatz unter Abſchnitt II, be⸗ ginnend mit den Worten: „Von dieſer Unterſtützung“. Sie erſehen hieraus, daß die Aenderungen unter 3) und 4) rein redaktioneller Natur ſind, während es ſich bei 1) und 2) um ſachliche Aenderungen handelt. Nun zu der Materie ſelbſt! Der Ausſchuß hat ſich hauptſächlich mit zwei Fragen beſchäftigt: erſtens mit der Frage, ob es zweckmäßig wäre, für die Lehrträfte an den privaten höheren Mädchenſchulen und Luzeen die Selbſtverſicherung von ſeiten der Stadt vorzu⸗ ſehen, und zweitens mit der Frage, ob das Ruhegeld allen Lehrkräften, auch denen an Schulen mit konfeſ⸗ ſioneller Beſchränkung, gewährt werden ſolle. Zu der erſten Frage wurde bemerkt, daß man die Lehrkräfte nicht anders behandeln ſolle, als die von der Stadt auf Privatdienſtvertrag Angeſtellten. Die Stadt ſolle ihnen einfach einen Teil der Beiträge für die Reichsverſicherung und die Angeſtelltenverſicherung zahlen. Das ſei ſowohl für die Lehrkräfte wie für die Stadt vomteilhafter als das, was der Magiſtrat in ſeiner Vorlage vorſehe. Demgegenüber betonte der Herr Vertreter des Magiſtrats, daß die Verhältniſſe bei den Lehrkräften doch weſentlich anders lägen als bei den auf Privat⸗ dienſtvertrag Angeſtellten. Die auf Privatdienſtver⸗ trag Angeſtellten bemühen ſich, dauernd im Dienſte der Stadt zu bleiben; die Lehrkräfte an den höheren Mädchenſchulen dagegen geben ſehr häufig ihre Stel⸗ lung in Charlottenburg auf. Wie ſich aus den Akten ergibt, trifft das beſonders für zahlreiche jüngere Lehr⸗ kräfte zu. Für dieſe Lehrkräfte würde die Stadt die Beiträge geradezu umſonſt bezahlen. Dazu kommt noch ein zweiter wichtiger Gegen⸗ grund. Die Invalidenrente und das Ruhegeld aus der Angeſtelltenverſicherung würden zuſammen weſent⸗ lich niedriger ſein als das Ruhegeld, das der Magiſtrat nach der Vorlage zu gewähren gedenkt. Der Ausſchuß hat ſich denn auch in dieſem Punkte dem Magiſtrat angeſchloſſen und ſich auf den Standpunkt geſtellt, daß die Selbſtverſicherung von ſeiten der Stadt das rich⸗ tigere wäre. Im Gegenſatz hierzu vermochte die Mehrheit des Ausſchuſſes in dem zweiten Hauptpunkte, der Gewäh⸗ rung der Unterſtützung an alle Lehrkräfte, auch an die⸗ jenigen, die an Schulen mit konfeſſioneller Beſchrän⸗ kung amtieren, dem Magiſtrat nicht zu folgen. Hier⸗ Punkt 11: Sitzung vom 25. Juni 1913 über hat eine ſehr eingehende Debatte ſtattgefunden. Noch einmal wurde die Frage in ihrer Totalität aufgerollt. Obwohl ich die Wichtigkeit der Frage keineswegs unterſchätze, möchte ich dem Ausſchuß hierin jedoch nicht folgen. Mich leiten dabei im weſentlichen zwei Geſichtspunkte: erſtens die Tatſache, daß ſich die Stadtverordnetenverſammlung bereits im vorigen Jahre ſehr eingehend mit dieſem Gegen⸗ ſtande beſchäftigt hat — der ſtenographiſche Be⸗ richt darüber umfaßt nicht weniger als 10 Seiten —, und zweitens die Tatſache, daß neue Geſichtspunkte von weſentlicher Bedeutung im Ausſchuſſe nicht zu Tage traten. Ich werde alſo die Frage nur ſo weit 1. als die neue Vorlage des Magiſtrats es gebietet. Der Magiſtrat betont in dieſer Vorlage, daß es ſich jetzt nicht mehr um Unterſtützung von Schulen handelt. Er nennt deshalb die Vorlage eine „Vorlage betr. Altersverſorgung der Lehrkräfte an den Charlottenburger privaten höheren Mädchenſchulen“ und in Punkt VII ſchlägt er vor, eine beſondere Poſi⸗ tion in den Etat einzuſetzen, die dieſen Gegenſtand allein, d. h. unabhängig von der Unterſtützung der pri⸗ vaten höheren Mädchenſchulen ſelbſt, behandelt. Im weſentlichen argumentiert der Magiſtrat folgender⸗ maßen: für ihn ſind die Lehrkräfte an den höheren Mädchenſchulen eine Einheit, und wenn er ſie unter⸗ ſtützt, dann unterſtützt er eben damit die Lehrkräfte und nicht die Schulen. Im Ausſchuß wurde dagegen Wider⸗ ſpruch erhoben und ausgeführt, daß zweifelsohne auch eine Unterſtützung der Schulen vorläge; ſie erfolge nur nicht direkt, ſondern indirekt. Schulen mit konfeſſionel⸗ ler Beſchränkung aber dürfe man nicht unterſtützen. Aus dieſen Erwägungen heraus iſt der Ausſchuß zu dem Beſchluß gekommen, den Sie auf Seite 290 (rechte Spalte) unter I 2. Abſatz finden. Der erſte Satz dieſes Beſchluſſes iſt ohne weiteres klar. Die Konſequenz dieſes Satzes wäre die geweſen, daß die Lehrkräfte, die gleichzeitig an verſchiedenen höheren Mädchenſchulen amtieren, der Dienſtzeit bei der Berechnung der Wartezeit verluſtig gingen, wenn eine von den Schulen konfeſſionelle Beſchränkung wal⸗ ten läßt. Das ſchien dem Ausſchuß eine große Härte zu ſein, und darum hat er ſeinem erſten Satz einen zweiten Satz angefügt, der eine nicht unweſentliche Ein⸗ ſchränkung deſſen enthält, was im erſten Satz ſteht. Ich möchte Sie bitten, dieſen ganzen Abſatz als einen Kom⸗ promißantrag zu betrachten. Die Mehrheit des Aus⸗ ſchuſſes kommt damit den Herren, die Freunde der Magiſtratsvorlage ſind, ſo weit entgegen, als es über⸗ haupt möglich iſt. Außer mit dieſen beiden Hauptfragen hat ſich der Ausſchuß auch noch mit einer ganzen Reihe neben⸗ ſächlicher Fragen beſchäftiat. Ich brauche nur auf eine einzige davon einzugehen, muß das aber tun, weil ſie Gegenſtand einer Beſchlußfaſſung geworden iſt. In der Magiſtratsvorlage ſteht unter I1, daß die techniſchen Lehrkräfte mindeſtens 15 Wochenſtunden zu erteilen haben Das bedeutet für viele techniſche Leh⸗ rerinnen an höheren Mädchenſchulen eine große Härte. Sie haben bis jetzt meiſt nur 12 Unterrichtsſtunden erteilt und ſie würden alſo die bisherigen Dienſtjahre bei der Anrechnung auf die Wartezeit verlieren. Des⸗ halb wurde im Ausſchuß angeregt, ob es nicht möglich wäre, überhaupt die Zahl der Wochenſtunden von 15 auf 12 herabzuſetzen. Der Herr Magiſtratsvertreter führte jedoch aus, daß nach dem Beſoldungsgeſetz für die techniſchen Lehrkräfte an den Gemeindeſchulen 12 Wochenſtunden nicht ausreichend ſind, um die betref⸗ fende Lehrkraft als voll beſchäftigt gelten zu laſſen. Da