Sitzung vom 25. Juni 1913 weiſe das Ergebnis der Verhandlungen, die Regu⸗ lierung der Straße, gefährden würde. Ich möchte daher namens des Magiſtrats die Erklärung abge⸗ ben, daß die Beſtimmung über die Mindeſtgröße der Wohnungen nur grundſätzliche Bedeutung haben ſoll, und der Magiſtrat, wenn die Verſammlung dagegen keinen Widerſpruch erhebt, die Ermächtigung für ſich erbittet und vorausſetzt, in einzelnen Fällen Aus⸗ nahmen eintreten zu laſſen, wie es auch in früheren Fällen geſchehen iſt. Vorſteher Dr Frentzel: Ehe ich das Wort weiter gebe, möchte ich bemerken, daß das Protokoll der heutigen Sitzung die Herren Kollegen Laskau, Mar⸗ zahn und Wenzke vollziehen. Stadtv. Wilk: Auch wir begrüßen dieſe Vor⸗ lage mit Freude, umſomehr, als ein Antrag auf Re⸗ gulierung der Straße 45 hier einſtimmig angenommen worden iſt. Es würde einer Verſchleppung gleich⸗ kommen, wollten wir dieſe Angelegenheit einem Aus⸗ ſchuß zur Vorberatung überweiſen. Wir glauben, daß mit dieſem Beginn der Regulierung des Nonnen⸗ damms und der Straße 45 der Wunſch endlich ſeiner Erfüllung näher rückt, den ganzen Nordweſten der Stadt nach und nach der Bautätigkeit zu erſchließen. Wir bitten Sie, die Vorlage einſtimmig anzunehmen. Stadtv. Vogel: Der Herr Stadtſyndikus hat ſchon den Punkt berührt, den ich vorbringen wollte; er hat geſagt, daß von der Beſtimmung über den Bau von Wohnungen mit drei Zimmern in den Vorder⸗ häuſern Ausnahmen zugelaſſen werden müßten. Nun ſteht aber hier in den Beſtimmungen, daß auch in den Hinterhäuſern nur Wohnungen von wenigſtens 2 Zimmern eingerichtet werden dürften. Ich möchte doch den Herrn Stadtſyndikus fragen, was denn die Leute machen ſollen, die nur eine Wohnung von einem Zimmer mit Küche bezahlen können; ſollen die dann auch immer noch nach der Potsdamer und Sophie⸗Charlotte⸗Straße ziehen, anſtatt in der Nähe wohnen zu können? Es gibt genug Leute, die eine Wohnung von 2 Zimmern nicht bezahlen können. Es wäre alſo dringend nötig, daß da ebenfalls Aus⸗ nahmen zugelaſſen werden. (Unruhe.) Vorſteher Dr Frentzel (unterbrechend): Ent⸗ ſchuldigen Sie, Herr Kollege Vogel, einen Augenblick! Ich muß dringend um etwas größere Ruhe bitten. Die letzte Sitzung vor den Ferien zeichnet ſich gerade durch ganz beſondere Unruhe aus. Stadtv. Vogel (fortfahrend): Ich möchte bitten, daß der Magiſtrat nach Bedarf auch davon Ausnahmen zuläßt und die Errichtung von Wohnungen mit nur einem Zimmer ermöglicht. Stadtſyndikus Sembritzki: Ich glaube namens des Magiſtrats die Erklärung abgeben zu dürfen, daß die von uns erbetene Ermächtigung, Ausnahmen eintreten zu laſſen, ſowohl den Grundſatz der Drei⸗ zimmerwohnungen wie den der Zweizimmer⸗ wohnungen betrifft. Im übrigen möchte ich hinzu⸗ fügen, daß wir nicht beabſichtigen, für den ganzen Stadtteil Beſtimmungen über die Größe der Woh⸗ nungen zu treffen. Jedenfalls ſind in dieſer Be⸗ ziehung bisher keine Beſchlüſſe gefaßt, und ich würde ein ſolches Vorgehen auch für unſozial halten. Aber 309 dieſer Straßenzug, der mit Anliegerbeiträgen ſtark belaſtet iſt und deſſen Bauſtellen daher verhältnis⸗ mäßig teuer ſein werden, eignet ſich vielleicht am wenigſten von allen Straßen in dem Stadtteil darn, dort Wohnungen für die weniger leiſtungsfähige Bevölterung zu errichten. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch (Schlußwort): Ich bin natürlich auch der Anſicht, wie ſie linkerſeits geäußert worden iſt, daß eine Ausſchußberatung vielleicht ſehr viel erfreulicher geweſen wäre. Sie hätte nach meiner feſten Ueberzeugung allerdings auch nur zu demſelben Reſultat geführt. Aber ich unter⸗ ſtreiche das, was der Herr Syndikus über die Eile, mit der die Vorlage fertig geſtellt wurde, geſagt hat; es war kaum möglich, die Akten zu binden, ſie waren beinahe noch naß. Es hat mich tatſächlich gewundert, daß es überhaupt möglich war, die Vorlage noch vor den Ferien an die Stadtverordnetenverſammlung zu bringen. Denken Sie nur: die Firma Siemens & Halske geht ſo weit, daß ſie hofft, ſchon im April des nächſten Jahres Wohnungen an der xregulierten Straße zu haben. Sie ſehen, wie dort mit Hochdruck gearbeitet wird. Ich möchte dann Herrn Kollegen Vogel noch auf eins aufmerkſam machen. Er hat ſich auch für die Hinterwohnungen intereſſiert; er ſagte, es ſeien nur Dreizimmerwohnungen vorgeſehen. Da möchte ich ihn doch auf Punkt 7 verweiſen, wonach in den Hinterhäuſern Wohnungen von 2 Zimmern ein⸗ gerichtet werden können. Nun zu dem Ausnahmerecht des Ma⸗ giſtrats: Denken Sie ſich ein Vorderhaus mit 8 Zimmern; da wären Dreizimmerwohnungen als kleinſte Wohnungen unmöglich, es müßten eben zwei 4⸗Zimmerwohnungen gebaut werden und es würde ſich daraus ſchon ergeben, daß der Magiſtrat ſtatt deſſen 3 — 3 + 2 Zimmer zu erlauben hätte. Ich empfehle Ihnen, dem Magiſtrat die Macht⸗ befugnis, die er ſich erbittet, „in jedem einzelnen Falle Ausnahmen für zuläſſig zu erklären,“ zu geben. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: A. Die Zuſtimmung zum Ausbau des Nonnen⸗ damms vom Bahnhof Jungfernheide bis zur Straße 45—VIa und der Straße 45 ſelbſt mit Einſchluß des im Zuge dieſer Straße liegen⸗ den Platzes I bis zur Spandauer Grenze wird unter den folgenden Bedingungen erteilt: 1. Der Ausbau dieſes Straßenzuges ſoll nach Maßgabe des förmlich feſtgeſtellten Bebau⸗ ungsplanes erfolgen, jedoch für den mitt⸗ leren Teil der Straße 45 und den Platz I nach Maßgabe des durch Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung vom 11. Juni 1913 feſtgeſtellten neuen Flucht⸗ linienplanes, und unter Vorbehalt der end⸗ gültigen Entſchließung über die Flucht⸗ linienfeſtſetzung für den Abſchnitt weſtlich der Straße 47. 2. Das geſamte Straßen⸗ und Platzland für den bezeichneten Straßenzug und den Platz T ſowie für die Straße 50 zwiſchen der Straße 45 und dem Nonnendamm muß der Stadtgemeinde unentgeltlich übereignet werden. 3. Soweit die unentgeltliche Abtretung des erforderlichen Straßenlandes erreichbar iſt,