316 Bürgermeiſter Dr Maier: Meine Herren! Sie können davon überzeugt ſein und ſind ſicher überzeugt, daß der Anſpruch der Stadtverordnetenverſammlung, über wichtige Vorkommniſſe, wie ſie durch unſere Vor⸗ lage mitgeteilt worden ſind, unterrichtet zu ſein, vom Magiſtrat durchaus anerkannt wird und daß bei ihm in keiner Weiſe die Abſicht beſteht, dieſen Anſpruch irgendwie zu verkürzen. Die Gründe, die Veran⸗ laſſung gegeben haben, Ihnen unſere Mitteilung erſt heute zugehen zu laſſen, ſind nicht innerer, ſondern rein äußerer Natur. Es iſt ganz ſelbſtverſtändlich, daß, wenn ein ſol⸗ ches Vorkommnis, wie das mitgeteilte, eintritt, man in allererſter Linie fragt: was hat der Magiſtrat getan, um die Wiederholung auszuſchließen. Der verſtorbene Herr Oberbürgermeiſter hat aus dieſem Geſichtspunkt es für zweckmäßig und auch für notwendig erachtet, dieſe Antwort der Stadtverordnetenverſammlung gleichzeitig mit der Anzeige des Vorfalles zu geben. Durch ſeine leider wiederholt aufgetretene Krankheit iſt er verhindert worden, die ſchwierige Materie der Reorganiſation des Einziehungsweſens ſo ſchnell, wie er es wünſchte, durchzuarbeiten und entſprechende Ver⸗ fügungen zu erlaſſen. Alsbald nach ſeinem Tode, kaum nachdem ich von dem Stande dieſer Sache er⸗ fahren habe, habe ich ſofort im Sinne ſeiner Inten⸗ tionen die Angelegenheit in die Hände genommen und ſchleunigſt die Neuorganiſation bearbeitet und verfügt und dieſe Vorlage unterbreitet. Nach der Neuordnung der Dinge werden ſich Vorkommniſſe, wie das Mit⸗ geteilte, nicht wiederholen. Ich bitte alſo wiederholt, meine Herren, in dieſem Falle nicht eine Abſicht der Verſchleppung oder auch nur eine Fahrläſſigkeit des Magiſtrats anzunehmen, ſondern als Grund der Ver⸗ zögerung nur eine höchſt bedauerliche Verquickung äußerer Umſtände anzuerkennen. Den Standpunkt, daß wir es an ſich für zweckmäßig erachtet haben, die Neuorganiſation der Stadtverordnetenverſammlung gleichzeitig mit der Mitteilung von dieſem Fall zu unterbreiten, halten wir auch heute noch aufrecht; denn es iſt ganz ſelbſtverſtändlich, daß die Stadtverordneten⸗ verſammlung den Wunſch hat, zu erfahren, was der Magiſtrat getan hat, um von vornherein nach außen hin jeden Grund für eine Beunruhigung zu nehmen. Ich glaube, meine Herren, daß Ihnen dieſe Er⸗ klärung genügen wird; ich kann Ihnen etwas Weiteres nicht mitteilen. Wenn Sie ſich die Akten darüber durchſehen — ſie ſtehen Ihnen ja zur Verfügung —, ſo werden Sie beſtätigt finden, daß die immer wieder⸗ kehrenden Erkrankungen des Herrn Oberbürgermeiſters und ſchließlich ſein Tod die Sache verzögert haben. Zu ſeiner Rechtfertigung möchte ich nochmals aus⸗ drücklich feſtſtellen, daß er keineswegs die Abſicht ge⸗ habt hat, Ihnen die Sache vorzuenthalten oder von Ihren Rechten irgend etwas abzubröckeln. Ich möchte noch hinzufügen, daß bei der Etatseinbringung von dieſer Sache deswegen keine Mitteilung zu machen war, weil ſie mit dem Etat nicht im Zuſammenhang ſteht. Ich möchte bitten, daß Sie ſich bei dieſer Auskunft be⸗ ſcheiden. Stadtv. Otto: Meine Herren! Die Kenntnis⸗ nahme der Mitteilung des Magiſtrats hat auch bei meinen Freunden recht unbehagliche Empfindungen wachgerufen, und auch wir hätten den Wunſch gehabt, daß uns die Tatſache, die uns hier beſchäftigt, be⸗ reits in einem früheren Stadium mitgeteilt worden wäre. Wir gehen allerdings nicht ſo weit, dieſe Nicht⸗ mitteilung in einem früheren Stadium als den Angel⸗ Sitzung vom 10. September 1913 punkt der ganzen Angelegenheit anzuſehen, und von einer Beunruhigung habe ich unter meinen Freunden nichts feſtſtellen können. (Sehr richtigl) Der Verdacht, als ob der Magiſtrat die Abſicht habe, der Stadtverordnetenverſammlung zweifellos zu⸗ ſtehende Rechte irgendwie einzuſchränken, iſt, glaube ich, keinem meiner Freunde gekommen, und nach der loyalen Erklärung, die ſoeben der Herr Bürgermeiſter abgegeben hat, gebe ich mich der Hoffnung hin, daß auch Herr Kollege Genzmer und ſeine Freunde über dieſen Punkt nunmehr die ihnen wünſchenswerte Aufklärung erhalten haben. Wir ſehen Magiſtrat und Stadtverordnetenver⸗ ſammlung im Gegenſatz zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Genzmer nicht als gegenüberſtehende, ſondern als völlig gleichberechtigte Mächte an, die an demſelben Ziele mitarbeiten. Wir legen viel größeren Wert darauf, zu hören, wie nun derartigen Vorkomm⸗ niſſen in Zukunft nach Möglichkeit überhaupt vor⸗ gebeugt werden kann. Die Mitteilungen, die darüber in der Magiſtratsvorlage enthalten ſind, ſcheinen uns etwas dürftig. (Sehr richtigl) Wir wären dankbar, wenn der Magiſtrat heute ſchon in der Lage wäre, uns über die Neuorganiſation, die zum 1. November dieſes Jahres Platz greifen ſoll, einige eingehendere, wichtigere Mitteilungen zu machen, damit wir auch wirklich die Ueberzeugung hier mitfortnehmen, daß ſeitens des Magiſtrats nun⸗ mehr alles geſchehen iſt, um derartige höchſt unlieb⸗ ſame Vorfälle in Zukunft, ſoweit Menſchenſatzung das überhaupt vermag, auszuſchließen. Bürgermeiſter Dr. Maier: Ich kann Ihnen darüber die Auskunft geben, die Sie wünſchen; ſie wird allerdings etwas lang ausfallen müſſen, wenn ich auf die Einzelheiten der Neuorganiſation eingehe. Meine Herren, es kam in erſter Linie darauf an, einmal zu fragen, nachdem durch Hinzutritt des Elektrizitätswerks drei Werksverwaltungen bei uns eingerichtet ſind, wie wir in der Zukunft ſpeziell die Konſumentenangelegenheiten behandeln ſollen, ob es etwa zweckmäßig wäre, alle drei Werksverwaltun⸗ gen zuſammenzulegen, dieſe drei Werksverwaltungen zu einer Verwaltung zuſammenzuſchmelzen. Letzteres lag nahe, da ja ein ſehr erheblicher Teil der Kon⸗ ſumenten faſt bei allen Werken derſelbe iſt. Wir ſind ſchließlich, nachdem wir alle möglichen Unter⸗ ſuchungen darüber angeſtellt haben, zu dem Ergebnis gekommen, daß es lediglich notwendig und im gegen⸗ wärtigen Augenblick zur Bearbeitung der Konſu⸗ mentenangelegenheiten, ſoweit es ſich um den laufen⸗ den Verbrauch und deſſen Bezahlung, ferner um die Miete für Zähler, Meſſer und Apparate handelt, auch nur zweckmäßig iſt, eine einzige gemeinſchaftliche Stelle zu begründen, die für alle drei Werke die Ein⸗ ziehung der Gelder übernimmt, damit bei allen Wer⸗ ken nach denſelben Grundſätzen das Einziehungs⸗ weſen geregelt wird, Stundungsgeſuche uſw. behan⸗ delt werden, damit nicht das eine Werk ſo und das andere Werk ſo entſcheidet, damit man auch über die Vermögensverhältniſſe des einzelnen Konſumenten rechtzeitig an einer Stelle unterrichtet iſt, ſo daß die