Sitzung vom 10. finanziellen Intereſſen der Stadtgemeinde einheit⸗ lich und gleichmäßig wahrgenommen werden können. Wir haben hauptſächlich Abſtand genommen, eine voll⸗ ſtändige Vereinigung der drei Werksverwaltungen vorzunehmen, um uns die wertvolle Mitarbeit der unbeſoldeten Magiſtratsmitglieder zu ſichern, die uns verloren gegangen wäre, wenn wir aus den drei Verwaltungen eine einheitliche Werksverwaltung ge⸗ macht hätten. Denn es wäre natürlich unmöglich ge⸗ weſen, einem einzelnen Herrn die geſamte Arbeitslaſt zu übertragen. Der Dezernent wird für die zur Bearbeitung der Konſumentenangelegenheiten geſchaffene neue Stelle vom Magiſtratsdirigenten durch beſondere Verfügung beſtellt. Im übrigen ſoll die neu eingerichtete Stelle im Dienſte aller drei Verwaltungen ſtehen, die mit dieſer neuen Stelle dauernde engſte Fühlung zu halten haben. Für dieſe Dienſtſtelle werden alle ge⸗ nerellen Anordnungen von dem Dezernenten ge⸗ troffen, die Dienſtſtelle veranlaßt nunmehr die ge⸗ ſamte Einziehung der Forderungen für Gas, elektrt⸗ ſchen Strom und Waſſer. Dieſer Stelle liegt dem⸗ enrſprechend auch die Prozeßführung ob, ſoweit das erforderlich iſt, und ſie hat mit den einzelnen techni⸗ ſchen Betrieben unmittelbaren Verkehr zu pflegen, um auf dieſe Weiſe den Geſchäftsgang ſo einfach wie möglich zu geſtalten. Es iſt nun im einzelnen der Stelle die Führung der Konten für die Konſumenten übertragen worden, wozu die Aufgabe gehört, darüber zu wachen, daß der durch einen angeſchloſſenen Gas⸗, Elektrizitäts⸗ oder Waſſermeſſer nachgewieſene Verbrauch vom Tage der Aufſtellung bis zum Tage der Ausſchaltung in Rechnung geſtellt und der Rechnungsbetrag und die Sollnachweiſung für die Kaſſe eingetragen wird. Die Richtigkeit der Rechnungsbeträge iſt nach dem Verbrauch durch einen an der Rechnungsaufſtellung nicht beteiligten Beamten der Stelle XVIII oder von Beamten der zuſtändigen Werksverwaltung durch Stichproben feſtzuſtellen, damit nicht etwa dadurch Unterſchleife vorkommen, daß jemand einen zu ge⸗ ringen Konſum in Rechnung ſtellt. Denn es können Unterſchleife auch dadurch entſtehen, daß Konſumenten Gas, Waſſer und Elektrizität in größerem Umfange geliefert erhalten, als ſie bezahlen. Es iſt alſo insbeſondere eine Kontrolle über die tatſächlich er⸗ folgte Abgabe von Gas, elektriſchem Strom und Waſſer vorgeſchrieben. Der neuen Stelle iſt dann ferner übertragen worden die pünktliche und gleichzeitige Ausfertigung der Gas⸗, Strom⸗ und Waſſerrechnungen für ein und denſelben Konſumenten, ſowie die Zuſammenſtellung der Konſumenten für die Kaſſe und die Ausfertigung der Einziehungsliſten der einzelnen Bezirke zu dem vorgeſchriebenen Termin, die Prüfung und Kon⸗ trolle aller Materialrechnungen für die Abnehmer, ſoweit die Stelle mit der Wahrnehmung dieſer Ge⸗ ſchäfte betraut iſt, die Ueberwachung der vermieteten Gegenſtände und die Berechnung der Mieten, dann die Führung der einzelnen Einnahmekontrollen, Kautionskontrollen, ſowie der ſonſtigen Kontrollen, die Aufſtellung monatlicher und vierteljährlicher Nach⸗ weiſungen über den Verbrauch und das Rechnungs⸗ ſoll für die einzelne Werksverwaltung. 2 Es iſt ferner beſonders verfügt, daß die Ein⸗ ziehung bei den Reſtanten, d h. den Perſonen, die auf Aufforderung der Kaſſe nicht an dieſe zahlen und bei denen die Verwaltungsſtelle mit den ihr zu Ge⸗ September 1913 317 bote ſtehenden Mitteln (Abſchneiden uſw.) ſelbſt zur Einziehung ſchreiten muß, nicht nur durch Beamte der neuen Stelle ſelbſt, ſondern auch durch die Kaſſe, kontrolliert wird, daß es infolgedeſſen nicht mehr möglich iſt, daß innerhalb der einzelnen Werksver⸗ waltung ſolche Unterſchleife vorkommen, wie ſie hier vorgekommen ſind, wo eine einzelne Perſon rück⸗ ſtändige Stromgelder erhoben und dann nach Ablauf einer beſtimmten Zeit die Ablieferungsliſten an die Stadthauptkaſſe abgegeben hat, ohne daß ſie gleich⸗ zeitig von dem zuſtändigen Vorgeſetzten darüber kon⸗ trolliert wird, ob und inwieweit die einzelnen Ab⸗ nehmer die rückſtändigen Beträge, die in den Liſten verzeichnet ſind, bereits geleiſtet haben, d. h. in welchem Umfange ſtädtiſche Gelder vereinnahmt und an die Kaſſe abzuführen ſind. Alſo auch nach dieſer Richtung hin iſt die er⸗ forderliche Kontrolle geſchaffen. Gerade die Wechſel⸗ beziehungen zwiſchen der Verwaltungsſtelle und der Stadthauptkaſſe ſind genau geregelt, ſo daß die Stadt⸗ hauptkaſſe die Ueberwachung der betreffenden Ver⸗ waltungsſtelle in ihrer Eigenſchaft als Einzieherin der Reſte übernimmt und die Verwaltungsſtelle in ſich wieder ſowohl die einzelne Lieferung an Gas, Waſſer und Elektrizität und gleichzeitig die ihr ob⸗ liegende Einziehung der Rückſtände kontrolliert. In dieſer Hinſicht ſind alſo alle Maßregeln getroffen worden, die überhaupt getroffen werden können, und es ſind Unterſchleife, wie ſie bei der Elektrizitätsver⸗ waltung vorgekommen ſind, unmöglich. Ich hebe hervor, daß bei der Gas⸗ und Waſſerwerksverwal⸗ tung ein Unterſchleif, wie er geſchehen, überhaupt da⸗ mals ſchon nicht möglich geweſen wäre, weil dort die Verhältniſſe zwiſchen Kaſſe und Werksverwaltung, insbeſondere die Kontrollausübung bei der Einziehung der Rückſtände geregelt waren. Das iſt nun für alle Werke gleichzeitig und einheitlich geſchehen, ſo daß 7 dieſer Beziehung alles geſchehen iſt, was geſchehen onnte. Stadtv. Gebert: Meine Herren! Wir können uns nicht ganz den Entſchuldigungen des Magiſtrats an⸗ ſchließen. Es bleibt eine ohne weiteres feſtſtehende Tatſache, daß dem Magiſtrat im Jahre 1911 die Unter⸗ ſchlagung des Krüger bekannt war. Der Magiſtrat mußte uns — das iſt ſeine Pflicht — mindeſtens im Jahre 1911 von dieſer Unterſchlagung Kenntnis geben, unbekümmert darum, wie ſich die Neuorgani⸗ ſation der Einziehung der Gelder vollziehen wird. Es kann auch nicht als Entſchuldigungsgrund ange⸗ führt werden, daß durch Krankheit des verſtorbenen Herrn Oberbürgermeiſters eine Verzögeung einge⸗ treten ſei. Soll das eine Entſchuldigung ſein, ſo bleibt die Frage offen: hat denn der Herr Oberbürger⸗ meiſter allein nur von dieſer Unterſchlagung Kenntnis gehabt? Daher ſagen wir uns: ein ſo langes Hinaus⸗ ziehen kann doch nicht einfach mir nichts dir nichts erfolgen. Wir müſſen uns das Recht wahren, hier rechtzeitig und frühzeitig unſere Meinung zu ſagen. Nun ſagt der Herr Bürgermeiſter, daß die Reor⸗ ganiſation für die Zukunft derartige Vorkommniſſe ausſchalten wird. Ich glaube behaupten zu können, daß alle Herren, die hier im Saale anweſend ſind, nicht in der Lage waren, den Ausführungen des Herrn Bürgermeiſters vollſtändig zu folgen, und ich nehme an, daß, wenn die Reorganiſation geſchaffen wird, wir einen Einblick in die neue Art der Ein⸗ ziehung der Gelder erhalten werden, damit wir ein bißchen tiefer in die Materie hineinſehen können.