338 Zunächſt iſt aus dieſer Vorlage nicht recht er⸗ ſichtlich, inwieweit ſie mit dem früheren Gemeinde⸗ beſchluß hinſichtlich der Abſchließung von Verträgen im Widerſpruch ſteht. Es ſcheint ſich hier mehr um eine Ergänzung inſofern zu handeln, als die Lewy⸗ ſchen Erben auch Seitenſtraßen früher ausgebaut haben wollen, als man es ſonſt wohl tun würde. Da⸗ gegen wäre wohl nichts einzuwenden, wenn man auch eine Sicherſtellung erhielte, daß in dieſem Falle die notwendigen Koſten von den Beteiligten getragen werden. Die Tiefbau⸗ und Verkehrsdeputation hat am 2. Auguſt, wie hier ſteht, auch einen entſprechenden Beſchluß gefaßt. Der Magiſtrat ſagt jedoch in ſeiner Vorlage — auch etwas unklar: wir haben die Ge⸗ nehmigung zu dem Vertrage erteilt, verweiſen indes auf den abweichenden Beſchluß der Tiefbau⸗ und Verkehrsdeputation. Damit iſt Schluß. Was nun ſein ſoll, ob die Klarſtellung, die Ergänzung, welche die Deputation wünſcht, erfolgt iſt oder nicht, kann man aus der Vorlage nicht erſehen. Nachdem ich mich über die Sachlage erkundigt habe, iſt es, glaube ich, auch dem Magiſtrat wohl er⸗ wünſcht, daß die Klarſtellung und Ergänzung des Vertrages vor ſeiner endgültigen Genehmigung noch erfolgt. Ich bitte Sie daher, der Vorlage nur mit der Maßgabe zuzuſtimmen, daß dem Vertrage die endgültige Genehmigung erſt nach der von der Tiefbau⸗ und Verkehrs⸗ deputation für erforderlich erachteten Klar⸗ ſtellung und Ergänzung des Vertrages erteilt wird. Ich nehme an, daß ſich der Magiſtrat dazu erklären wird, ſo daß wir in der Lage ſind, zu dem Antrage Stellung zu nehmen. Stadtſyndikus Sembritzki: Meine Herren! Es iſt gewiß auffällig, daß der Magiſtrat erklärt, er habe einen Vertrag genehmigt, und gleichzeitig auf einen abweichenden Beſchluß einer Deputation hinweiſt. Die Sache iſt ſo zu erklären, daß die Deputation erſt hat Stellung nehmen können, nachdem der Magiſtrat den Vertrag genehmigt hatte. Der Magiſtrat wiederum mußte zu dem Vertrage früher Stellung nehmen, um die Inangriffnahme des Straßenbaues nicht zu verzögern, und weil es während der Sommer⸗ ferien nicht gut möglich war, eine Deputationsſitzung einzuberufen. Ich bitte aus dieſer Wendung zu ent⸗ nehmen, daß der Magiſtrat zwar ſeinen einmal ge⸗ faßten Beſchluß, der dem Gegenkontrahenten mit⸗ geteilt war, nicht mehr hat aufheben können, aber nichts dagegen einzuwenden hat, wenn die Stadt⸗ verordnetenverſammlung entſprechend dem hier ge⸗ ſtellten Antrage der Deputation folgt. Die Deputa⸗ tion iſt in dieſem Falle klüger geweſen als der Magiſtrat. (Die Verſammlung beſchließt mit der vom Stadtv. Dr Stadthagen beantragten Maßgabe nach dem Antrage des Magiſtrats, zu dem Abſchluß des Straßenbauvertrages mit den Lewyſchen Erben vom 28. Juli/ 1454 16. Auguſt 1913 — Nr. 1457 verzeichniſſes Straße 45 und einiger benachbarter ſtrecken die Zuſtimmung zu erteilen.) Straßen⸗ Sitzung vom 24. des Urtunden⸗ tung erübri über den uehm derſ unn e ner September 1913 Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 4 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Vertragsabſchluß über Abtretung von Straßenland zum 17 der Straße 45. — Druck⸗ ache 234. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, den Vertrag mit den Kraatzſchen Erben vom 11. Juli 1913 (Nr. 1451 des Urkundenver⸗ zeichniſſes) über die Abtretung des Straßen⸗ landes für die Straße 45 aus dem Grundſtück Charlottenburg Band 109 Blatt 4081 zu ge⸗ nehmigen.) Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr. Räumung der Grundſtücke Krumme Straße 6 bis 9. — Druckſache 235. Stadtv. Zander: Meine Herren! Wir haben in der Vorlage drei verſchiedene Arten der Räumung; einmal zum 1. Januar, dann zum 1. April und drittens zum 1. Juli. Bei jeder Art der Räumung ſind verſchiedene Entſchädigungen an die betreffenden Mieter zu zahlen. Bei der Räumung am 1. Juli hat ſich der Herr Krauſe mit den Mietern des Hauſes Krumme Straße 7 abzufinden. Wir erſehen aus der Vorlage, daß der Wäſchereibeſitzer Leupold 9000 ℳ als Abfindung bis zum 1. Oktober 1915 verlangt. Dem Magiſtrat ſteht kein Räumungsrecht zu, um dieſen Leupold, falls er nicht gutwillig aus dem Hauſe herausgeht, herauszubringen, da ein General⸗ vertrag mit Herrn Krauſe geſchloſſen iſt und Herr Krauſe ſich nicht bereit finden will, dieſe 9000 ℳ an Leupold zu zahlen. Wenn wir heute beſchließen, daß zum 1. Juli geräumt werden ſoll, ſo könnte der Fall eintreten, daß Herr Leupold am 1. Juli nicht heraus⸗ zubekommen iſt, da der Magiſtrat kein Exmiſſions⸗ recht hat. Ich halte es daher für zweckmäßig, daß eine Klärung dieſer Angelegenheit im Ausſchuß ſtatt⸗ findet. Es ſind noch verſchiedene andere Sachen, die der Prüfung bedürfen. So ſoll an den Laden⸗ inhaber Guiard eine Entſchädigung von 2300 ℳ ge⸗ zahlt werden. All dies bietet wohl noch die Möglich⸗ keit, Verhandlungen einzuleiten. Da es nicht ſo eilig iſt und nicht auf 8 bis 14 Tage ankommt, ſo bitten wir, zur Prüfung der Vorlage einen Ausſchuß von 11 Mitgliedern einzuſetzen. Stadtbaurat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren! Ich glaube, daß eine Ausſchußberatung in dieſem Falle nicht notwendig iſt. Nach dem mit dem Herrn Krauſe geſchloſſenen Vertrag iſt Herr Krauſe verpflichtet, uns das Grundſtück, wenn wir es kündi⸗ gen, miete⸗ und pachtfrei zu übergeben. Es muß ihm überlaſſen bleiben, wie er ſich mit den betreffen⸗ den Leuten, an die er weitervermietet hat, abfindet. Wenn nicht im Wege gutwilliger Vereinbarung die Mieter ausziehen, was noch abzuwarten bleibt, dann werden wir unſere weiteren Schritte tun können. Im Ausſchuß können wir hierüber auch keine andere Klärung geben, als Ihnen den Vertrag vorlegen, nach dem wir unſere Rechte wahrnehmen können. Aus dieſem Grunde würde ſich wohl eine Ausſchußbera⸗ Stadtv. Zander: Der Herr Kämmerer hat genau dasſelbe geſagt, mas ich geſagt habe, nämlich daß wir