342 lichkeit beſchließen wollen, dies mit einfacher Majo⸗ rität zu tun. Wenn dem ſo iſt, können wir den An⸗ trag am Schluß unſerer öffentlichen Sitzung behan⸗ deln. — Ich werde ſofort auf den Gegenſtand zurück⸗ kommen. — Es ſind Abdrücke dieſes Antrags in Ihren Händen; infolgedeſſen ermöglicht ſich das Verfahren, das ich eben vorgeſchlagen habe. Ich möchte zunächſt vor Eintritt in die Tagesordnung dieſe Angelegenheit behandeln und fragen, ob gegen die Dringlichkeit Ein⸗ ſpruch erhoben wird. — Das iſt nicht der Fall; Sie haben die Dringlichkeit beſchloſſen. Es wird dem⸗ entſprechend verfahren werden, und wir werden nach Punkt 10, alſo am Ende der öffentlichen Sitzung, dieſen Antrag behandeln. Wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Mitteilung betr. Neuordnung in der Bearbeitung der Konſumentenangelegenheiten der ſtädtiſchen Werke. — Druckſache 247. Stadtv. Panſchow: Meine Herren! Die Vorlage des Magiſtrats ſtellt gegenüber dem bisherigen Ver⸗ fahren zweifellos eine erhebliche Verbeſſerung dar; aber ich vermiſſe in ihr jeden Hinweis darauf, wie ſich in Zukunft die Behandlung techniſcher Fragen ge⸗ ſtalten wird. Wie wird es werden, wenn jemand Be⸗ anſtandungen in Bezug auf die Abgabe des Gaſes oder des Stromes hat und bei ſonſtigen kleinen techniſchen Fragen, die wir heute an die Revierinſpektion zu richten gewohnt ſind? Soll das in Zukunft alles an die Zentralſtelle gerichtet werden oder ſoll der bis⸗ herige Zuſtand weiter beſtehen bleiben? Nach dieſer Richtung hin möchte ich um eine Auskunft des Ma⸗ giſtrats bitten. Bürgermeiſter Dr. Maier: Die Dienſtanweiſung wird dahin ergehen, daß jeder Antrag, mag er nun an die eine oder andere Stelle gerichtet werden, ordnungs⸗ mäßig erledigt wird, ſo daß alſo eine Benachteiligung des Publikums durch die Neuordnung nicht ſtatt⸗ finden wird. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 2 der Tagesord⸗ nung: Vorlage betr. Eröffnung der unterſten Klaſſe der zweiten Studienanſtalt. — Druckſache 248. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Aus Anlaß der Eröffnung der unterſten Klaſſe der zweiten Studienanſtalt zu Michaelis 1913 wird eine Oberlehrerſtelle neu geſchaffen. Die für das Winterhalbjahr 1913 insgeſamt entſtehenden Koſten von 3500 ℳ ſind dem Dis⸗ poſttionsfonds zu entnehmen.) Punkt 3: Vorlage betr. Verſtärkung eines Neubaukontos der Waſſerwerke. — Druckſache 249. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 29 Februar Die durch Gemeindebeſchluß vom 13. Nrarz 1912 bewilligten Anleihemittel für die Er⸗ Sitzung vom 8. Oktober 1913 weiterung der Filteranlage und die Neuanlage einer Sandwäſche auf dem Waſſerwerk Jung⸗ fernheide Sonderetat 10 für 1912, Ertra⸗ ordinarium, Abſchn. 4 — werden aus er⸗ ſparten Anleihemitteln um 23 000 ℳ ver⸗ ſtärkt.) Punkt 4: Vorlage betreffend Nachbewilligung im Armenetat. — Druckſache 250. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer —3—6 Ord. für 1913 (Unterbringung von Geiſteskranken uſw.) wird aus Mitteln des Dispoſttionsfonds um 40 000 Mark verſtärkt.) Punkt 5: Vorlage betr. Neubeſetzung der Hauptrendantenſtelle. — Druckſache 251. Stadtv. Ahrens: Meine Herren! Meine Freunde haben ſelbſtverſtändlich nichts dagegen, daß die Haupt⸗ rendantenſtelle wieder beſetzt wird; ich habe aber das Wort genommen, um auf einen Paſſus in der Magi⸗ ſtratsvorlage hinzuweiſen und in Bezug darauf eine Anfrage an den Magiſtrat zu richten, weil ſchon wieder in den Kreiſen unſerer Bürgerſchaft, und zwar nicht nur in der arbeitenden Bevölkerung, ſondern auch unter den geſchäftstreibenden Bewohnern das, was in der Vor⸗ lage ſteht, vor etwa 4, 6 Wochen und noch länger kol⸗ portiert worden iſt. Es heißt in der Vorlage: Nach Lage der Verhältniſſe iſt es alſo gänzlich ausgeſchloſſen, daß Bartels in ſein Amt zurück⸗ kehrt; ſollte das Straf⸗ und Disziplinarverfah⸗ ren eingeſtellt werden, ſo würde er ohne weiteres wegen Dienſtunfähigkeit in den Ruheſtand zu verſetzen ſein. Es iſt in ganz Charlottenburg die An⸗ ſicht verbreitet, daß es hier abermals nach dem Motto geht: die Großen läßt man laufen und die Kleinen hängt man, — nämlich die Spitzbuben. Wenn hier in der Magiſtratsvorlage ausgedrückt werden ſollte, daß nunmehr auch wieder dieſer Beamte, der den Stadtſäckel um 37 000 ℳ erleichtert hat, ſpäterhin eventuell gar mit vollem Gehalt in den Ruheſtand ver⸗ ſetzt werden ſoll, wie wir es ja auch ſchon in früheren Jahren, natürlich nicht unter den gleichen Verhältniſſen, aber doch bei Beamten, die auch ſpäter noch verſtanden haben, ſich ſehr gute Verdienſte nebenher zu ſchaffen, erlebt haben, — ich meine: wenn auch hier wieder die Möglichkeit gegeben ſein ſollte, etwa anzunehmen, daß Rendant Bartels ſchon nicht mehr klar im Kopfe war, als er das ausführte, was er fertig gebracht hat, dann iſt jedenfalls die Bevölkerung im Recht, wenn ſie der Anſicht iſt, daß es bei uns ſchon in derſelben Weiſe losgeht, wie es in manchen anderen Städten der Fall iſt, daß man die Kleinen hängt und die Großen laufen läßt. Deshalb möchte ich an den Magiſtrat die Frage richten, ob er mit dieſem Paſſus ausgedrückt haben will, daß es als ganz ſelbſtverſtändlich erſcheint, daß, wenn Bartels jetzt für nicht klar im Kopfe erklärt wird, er dann ohne weiteres mit Penſion in den Ruheſtand verſetzt wird. 2 2 Vorſteher Dr. Frentzel: Herr Kollege, Sie haben von früheren ſtädtiſchen Beamten geſprochen, die es