Sitzung vom 29. Oktober 1913 Vorſteher Dr. Frentzel: Vorlage betr. Feſtſetzung eines beſonderen Nachttarifs für Stromlieferung. Druckſache 273. Stadtv. Panſchow: Meine Herren! Meine Freunde ſtimmen der Vorlage des Magiſtrats zu, können aber die Gelegenheit nicht unbenutzt vorüber⸗ gehen laſſen, um daran zu erinnern, ob es nicht vorteil⸗ haft ſei, überhaupt den Stromtarif dahin zu ändern, daß generell der Stromverbrauch nach 10 Uhr ver⸗ billigt wird. Eine ganze Anzahl Kaffeehausbeſitzer und Reſtaurateure würde zweifellos von der Gelegen⸗ heit Gebrauch machen und ſtatt des billigeren Gaſes die doch immerhin etwas teurere, aber modernere elek⸗ triſche Beleuchtung einführen. In den Nachbar⸗ gemeinden hat man hiervon ſchon in erheblichem Maße Gebrauch gemacht, nur wir hinken etwas nach. Ich bitte den Magiſtrat, dies ernſthaft in Erwägung zu ziehen. Stadtrat Aſchenheim: Meine Herren! Dieſe Frage iſt im Magiſtrat nicht diskutiert worden; ich kann daher in ſeinem Namen keine Erklärung ab⸗ eben, ſondern nur in meinem eigenen Namen ſprechen. ie wiſſen, daß wir im letzten Jahre ſchon den Preis für Fahrſtühle ganz bedeutend herabgeſetzt haben, ſo daß für das laufende Jahr ein Ausfall von etwa 90 000 Mark erwächſt, der ſich für das Etatsjahr 1914 auf nahezu 100 000 ℳ belaufen wird. Dies iſt aber nicht der einzige Grund, der uns hindert — wenigſtens in meinen Augen —, augenblicklich dieſer Frage näher zu treten. Sie wiſſen, daß zurzeit Verhandlungen zwiſchen der Stadt Berlin und den Berliner Elektri⸗ zitätswerken ſchweben; wie die Verhandlungen enden werden, ob die Stadt die Werke übernimmt oder die Berliner Elektrizitätswerke ſie weiter betreiben werden, iſt noch ungewiß; mit Sicherheit kann indeſſen wohl mit Tarifänderungen gerechnet werden. In welcher Weiſe ſie erfolgen werden, kann ich nicht ſagen; das wiſſen, glaube ich, auch weder der Magiſtrat von Ber⸗ lin noch die Berliner Elektrizitätswerke. Aber daß dieſe Tarifänderungen, in welcher Richtung ſie ſich auch bewegen mögen, einen Einfluß auf die hieſigen Tarife haben werden, das glaube ich annehmen zu dürfen. Wir ſollten daher dieſe Frage vertagen, bis die Ver⸗ hältniſſe einen beſſeren Ueberblick geſtatten. Punkt 9: (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Der Tarif für Entnahme von elektriſcher Energie aus dem ſtädtiſchen Elektrizitätswerk wird unter Abſchnitt A 6 wie folgt ergänzt: „Der Preis der durch die Elektrizitäts⸗ zähler ermittelten Energie für Beleuchtung be⸗ trägt für die Kilowattſtunde: 6. für Abnehmer, die auf die Dauer von 10 Jahren einen jährlichen Mindeſtſtrom⸗ verbrauch von 40 000 %ℳ und einen Jahres⸗ verbrauch von 60 000 Kilowattſtunden für Lichtſtrom in den Tagesſtunden von 7 Uhr morgens bis 9 Uhr abends garantieren, für Stromentnahme in der Zeit nach9 Uhr abends bis 7 Uhr morgens 20 Pfg. Auf den Jahresverbrauch während der angegebenen Nachtzeit werden folgende Ra⸗ batte gewährt: 369 Bei einer jährlichen Stromentnahme von mindeſtens 25 000 %. 5 ß, für den Mehrverbrauch über 25 000 ℳ. . . 10 %, 5) Dieſer Tarif tritt mit dem 1. Oktober 1913 in Kraft.) Vorſteher Dr. Frentzel: Punkt 10 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Neuſchaffung von Beamtenſtellen. Druckſache 274. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Zum 17. November 1913 werden folgende Be⸗ amtenſtellen neu geſchaffen: 4) für 6 Stadtſekretäre (Klaſſe A III a, Ge⸗ haltstafel Nr. 20 des Normalbeſoldungs⸗ etats), b) für 6 Sekretariatsaſſiſtenten (Klaſſe A IV a, Gehaltstafel Nr. 25 des Normalbe⸗ ſoldungsetats), c) für 1 Bureaugehilfen (Klaſſe A V, Gehalts⸗ tafel Nr. 26 des Normalbeſoldungsetats), d) für 1 ſtändigen juriſtiſchen Hilfsarbeiter (Aſſeſſor) mit einer Beſoldung von 3600 ℳ jährlich. Die für das laufende Rechnungsjahr erforder⸗ lichen Gehaltsbeträge von zuſammen 15 225 ℳ ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. III. Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. 1—2—6 für 1913 „Beſoldungen und Löhne für durch Privatdienſt⸗ und Arbeitsvertrag an⸗ genommene Perſonen einſchließlich Verſiche⸗ rungsbeiträge“ werden 5150 %. aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) 11. Punkt 11: Vorlage betr. Abänderung der Beſoldungsordnung für die Leiter der Schwerhörigenſchule und der Hilfs⸗ ſchulen. — Druckſache 275. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Den Leitern der Schwerhörigenſchule und der Hilfsſchulen wird vom 1. April 1913 ab eine ruhegehaltsfähige Zulage von 700 % jährlich und eine Mietentſchädigung von 1000 %ℳ jährlich gewährt. 2. Zur Verſtärkung des Ord. Kapitel II1I1—1—1 B für 1913 werden 1200 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Meine Herren! Ehe wir zu Punkt 12 der Tagesordnung übergehen, möchte ich Ihnen von einem Antrag Kenntnis geben, der ſoeben bei mir eingegangen iſt; er lautet: Wir beantragen, den Magiſtrat zu erſuchen, Beſtimmungen zu treffen, wonach alle Ent⸗ würfe zu baulichen Anlagen, welche das Stadt⸗ bild weſentlich beeinfluſſen, der Tief⸗ und Hochbaudeputation ſowie dem Ausſchuß zur